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BAYERN/3116: Klage Gantzers gegen Altersgrenze bei Kommunalpolitikern vor Verfassungsgericht (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 05.11.2012

Klage Gantzers gegen Altersgrenze bei Kommunalpolitikern am 12. November vor Verfassungsgericht



Die von der SPD-Landtagsfraktion unter Federführung ihres Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer Ende April eingereichte Popularklage gegen die Altersgrenze von Landräten und berufsmäßigen Bürgermeistern wird am kommenden Montag, 12. November, 10.30 Uhr, vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München (Justizpalast, Prielmayerstr. 7, Sitzungssaal 270/II) verhandelt. Diese Mitteilung bekam Gantzer jetzt von dem Gericht.

Im Zuge der Reform des Bayerischen Kommunalwahlrechts hatte die CSU/FDP-Mehrheit im Bayerischen Landtag im Frühjahr gegen die Stimmen der SPD eine Aufhebung der Altersgrenze für berufsmäßige Kommunalpolitiker abgelehnt; beschlossen wurde nur ein Anheben der Altersgrenze von 65 auf 67 ab dem Jahr 2020. Der SPD-Abgeordnete und frühere Landtags-Vizepräsident Gantzer kündigte damals in einer persönlichen Erklärung vor dem Landtag an, dass er mit Unterstützung seiner Fraktion Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof mit dem Ziel erheben werde, die Altersgrenze für Kommunalpolitiker per Gericht für nichtig erklären zu lassen.

Gantzer, der in Kürze 74 Jahre wird und ältester Abgeordneter im Bayerischen Landtag ist, hält Altersgrenzen grundsätzlich für diskriminierend. "Die Ausgrenzung Älterer aus der Arbeitswelt widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gerechtigkeitsgebot und verletzt die Würde des Menschen", sagt er. Das müsse auch für berufsmäßige Kommunalpolitiker gelten. Der SPD-Parlamentarier verweist weiter darauf, dass Abgeordnete und Minister bis hin zum Ministerpräsidenten keinerlei Altersbeschränkungen unterliegen. Gantzer: "In einem demokratischen Rechtsstaat sollte es dem Wähler überlassen bleiben, ob er eine Kandidatin oder einen Kandidaten - gleich welchen Alters - wählt oder nicht."

Gantzer beurteilt die Erfolgschancen seiner Klage als gut, da das Innenministerium übersehen habe, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Altersgrenzen geändert hat. Nach dieser Rechtsprechung, die der Linie des Europäischen Gerichtshofs folge, sind Altersgrenzen nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Eine solche Ausnahme läge aber bei Kommunalpolitikern nicht vor. Der SPD-Abgeordnete rechnet damit, dass der Verfassungsgerichtshof im nächsten Frühjahr seine Entscheidung fällen werde - frühzeitig genug für die Kandidatenaufstellung zu den landesweiten Kommunalwahlen im Frühjahr 2014.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2012