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BAYERN/3070: Woche des Sehens - SPD fordert mehr Hilfe für Sehbehinderte und Taubblinde (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 05.10.2012

Woche des Sehens: SPD fordert mehr Hilfe für Sehbehinderte und Taubblinde

Fraktionschef Markus Rinderspacher: Teilhabemöglichkeiten erweitern



Zum Auftakt der bundesweiten "Woche des Sehens" vom 8.-15. Oktober 2012 fordert SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher mehr finanzielle Unterstützung für hochgradig Sehbehinderte und Taubblinde in Bayern. "Hochgradig Sehbehinderte und taubblinde Menschen brauchen Hilfen im Alltag, erhalten aber bisher keine Leistungen. Wenn wir es mit der UN-Behindertenrechtskonvention ernst meinen, müssen wir diesen Menschen Hilfsmittel für Kommunikation und Assistenz geben. Blind und sehbehindert darf nicht heißen: Arm und ausgegrenzt", so Rinderspacher.

Der dauerhafte Hilfebedarf dieser Personengruppen führe zu einer erheblichen, vor allem auch finanziellen Belastung der betroffenen Menschen. Durch eine Ausgleichsleistung kann deren selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich gefördert werden, so Rinderspacher.

Die Landtags-SPD will erreichen, dass künftig auch 6.100 Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung ein abgestuftes Blindengeld (30 Prozent) erhalten sollen. 110 Menschen, die zugleich blind und taub sind, sollen Blindengeld in doppelter Höhe bekommen. Auf den bayerischen Staatshaushalt kämen damit Mehrkosten in Höhe von rund 12,4 Millionen Euro jährlich zu.

Rinderspacher erinnert, dass der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund erklärt hat, auf die Rücknahme der Kürzungen des Blindengelds von 2004 für die derzeit knapp 15.000 vollends blinden Menschen zu verzichten, um überhaupt Leistungen für hochgradig Sehbehinderte und Taubblinde in Bayern zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf war im Mai von SPD und Grünen eingebracht worden.

Die spezielle Situation taubblinder Menschen wird z.B. in Berlin und in Schleswig-Holstein durch ein erhöhtes Blindengeld berücksichtigt. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein betragsmäßig gegenüber dem Blindengeld für blinde Menschen vermindertes Blindengeld.

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2012