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BAYERN/2608: Müller-Hygiene-Skandal - Offenbarungseid des Verbraucherschutzes (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 08.02.2012

Offenbarungseid des Verbraucherschutzes

Justiz- und Verbraucherschutzministerium erklärt sich bei Müller-Hygiene-Skandal für nicht zuständig - Verbrauchersprecher Horst Arnold: In Bayern gibt es keinen rechtlichen Verbraucherschutz


Der Lebensmittel-Skandal bei der Brotfabrik Müller wirft auch ein grelles Licht auf die Mängel in der Organisation des Verbraucherschutzes in den Ministerien der Bayerischen Staatsregierung. Der SPD-Verbraucherschützer Horst Arnold ist der Meinung, dass auch das Justizministerium, weil es ein Justiz- und Verbraucherschutzministerium ist, über das seit Mai laufende Verfahren gegen Großbäcker Müller hätte informiert sein müssen. Allerdings hat sich Justizministerin Merk heute per Pressemitteilung für nicht zuständig erklärt. "Ich bedanke mich von Herzen für die Sinnlosigkeit der Resortierung der bayerischen Ministerien. Es gibt in Bayern offenbar keinen rechtlichen Verbraucherschutz, das kommt einem Offenbarungseid gleich. Der Verbraucherschutz erklärt sich in einer Verbraucherschutzsache für nicht zuständig", stellt Arnold fest. So sei ein wirksamer Verbraucherschutz in Bayern nicht zu gewährleisten. Der SPD-Verbrauchersprecher plädiert dafür, den Verbraucherschutz wie im Bund dem Landwirtschaftsministerium zuzuordnen.


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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2012