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WIRTSCHAFT/2637: Pflanzenzüchtung und Saatgutherstellung ist eine Domäne des Mittelstandes


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 13.07.2012

HAPPACH-KASAN: Pflanzenzüchtung und Saatgutherstellung ist eine Domäne des Mittelstandes



BERLIN: Zu den Stellungnahmen nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-59/11 über die Rechtmäßigkeit der europäischen Rechtsvorschriften im Saatgut- und Sortenrecht erklärt die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:

Der in den Kommentaren und Artikeln vielfach geäußerte Vorwurf, der europäische und nationale Saatgutmarkt sei von Oligopolen großer Industrieunternehmen beherrscht, geht vollkommen an der Realität vorbei. Der deutsche Saatgutmarkt wird von einer Vielzahl von mittelständischen Unternehmen geprägt. Bei Öl-Eiweißpflanzen wie Raps konkurrieren in Deutschland 20 Unternehmen miteinander, bei Weizen und Mais sind es 10 Unternehmen. Wie in anderen hochinnovativen Branchen gehen auch im Bereich der Pflanzenzüchtung und Saatgutherstellung wesentliche Fortschrittsimpulse von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus. Wer in dieser Situation von Oligopolen spricht, verrät sein politisches Ziel, Landwirtschaft zu diskreditieren.

Die FDP-Bundestagsfraktion will die Wettbewerbssituation der mittelständischen Pflanzenzüchter weiter verbessern. Sie werden gestärkt durch bessere Regelungen für die ihnen zustehenden Nachbaugebühren von den Landwirten und nicht durch Phantomdebatten. Auch der Nachbau von zertifizierten Sorten ist gebührenpflichtig. Dies ist erforderlich, damit die Züchtungsleistung der Pflanzenzüchter angemessen entschädigt wird. Bei Hybridsorten wie Mais und Raps muss in jedem Jahr zertifiziertes Saatgut gekauft werden, bei Weizen und Gerste ist dagegen Nachbau möglich.

Das Saatgutrecht hat die Aufgabe, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung von Pflanzensorten zu definieren, so dass gewährleistet ist, dass Landwirten und Gärtnern hochwertige Sorten zur Verfügung stehen. Ausgang jeglicher Qualitätsproduktion ist die Qualität der eingesetzten Sorten. Monopolbildungen zu bekämpfen, ist Aufgabe des Kartellrechts.

Die Züchtung leistungs- und widerstandsfähiger Kulturpflanzensorten ist eine Grundvoraussetzung für eine nachhaltige, ertragreiche und umweltschonende Landwirtschaft. Aus diesem Grund hat der EuGH zu Recht die bestehenden, strengen Regeln in der Sortenzulassung bestätigt. Gleichzeitig erlaubt es die Erhaltungssortenverordnung, wertvolle alte Kulturarten, die an ganz spezielle Bedingungen angepasst sind und Schätze der genetischen Agrobiodiversität darstellen, in einem vereinfachten und günstigen Verfahren zu erhalten. Da diese schützenswerten Sorten die strengen Vorschriften nur teilweise erfüllen müssen, gelten einige Einschränkungen, was deren Handelbarkeit betrifft.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
FDP-Bundestagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2012