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INNEN/4151: Artenschutz für Schützenvögel


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 13.03.2013

PILTZ/TÖREN: Artenschutz für Schützenvögel



BERLIN. Zur Debatte um die neue Schießstandrichtlinie und ein faktisches Verbot von einer besonderen Art von "Schützenvögeln" erklären die innenpolitische Sprecherin der FDP Bundestagsfraktion Gisela PILTZ und der FDP-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter für das Waffenrecht der FDP Bundestagsfraktion Serkan TÖREN:

Gisela PILTZ: "In einem Schreiben an den Bundesinnenminister haben wir diesen aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Anpassung der neuen Schießstandrichtlinien an die Erfordernisse der betroffenen Vereine möglich ist. Es muss eine für alle annehmbare Lösung für die aktuell bestehenden Probleme der Schützenvereine geben. Das ehrenamtliche Engagement der Vereine darf nicht durch ein Übermaß an Regeln und bürokratischen Auflagen erschwert werden. Es ist eine gute Nachricht, dass es bereits Signale gibt, dass dies geschieht und die Betroffenen dabei einbezogen werden."

Serkan TÖREN: "Das faktische Verbot von Königsschießen in vielen Regionen Deutschlands muss aufgehoben werden. Das Bundesinnenministerium muss sich hier bewegen und kurzfristig die im letzten Jahr vorgenommene Änderung der Schießstandrichtlinien zurücknehmen. Königsschießen sind ein fester Bestandteil des lokalen Brauchtums in vielen Regionen Deutschlands. Sie sind oftmals der gesellschaftliche Höhepunkt eines jeden Jahres. Es wäre fatal, wenn dieses alte Brauchtum aufgrund von gesetzlichen Reglungen faktisch verboten wird. Dies kann und darf nicht sein. Gerade die Schützenvereine und ihr Vereinsleben sind der Kitt, der die örtliche Gemeinschaft zusammenhält."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2013