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BUNDESTAG/9895: Heute im Bundestag Nr. 588 - 09.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 588
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 9. Juni 2020, Redaktionsschluss: 11.17 Uhr

1. Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft
2. Rollende Landstraße nicht wirtschaftlich
3. Glasfaserinternet in Niedersachsen
4. Dauer von Eisenbahnunfalluntersuchungen
5. Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden


1. Deutsches Zentrum Mobilität der Zukunft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit dem Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Ort zu schaffen, "an dem die Mobilität von Morgen neu gedacht und entwickelt wird." Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/19278) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18787) hervor. Das Zentrum solle auf Basis neuer technologischer Möglichkeiten Antworten darauf finden, wie sich Menschen fortbewegen und Waren transportiert werden können, schreibt die Regierung. Das Deutsche Zentrum Mobilität der Zukunft solle den notwendigen Freiraum schaffen, "um kreativ, querdenkend, interdisziplinär und innovativ zukunftsweisende Mobilitätskonzepte zu erdenken (Denkfabrik), zu entwickeln (Entwicklungszentren) und in der Praxis unmittelbar zu erproben (Praxiscampus)".

Die wissenschaftliche Anbindung soll der Vorlage zufolge über Kooperationen mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erfolgen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Industrie soll über gemeinsame Forschungs- und Innovationsvorhaben anwendungsnahe Entwicklungsaktivitäten starten, die bis zur Marktreife erprobt werden und bis zur Unterstützung der Gründung von neuen Unternehmen reichen. Einrichtungen und Institutionen an anderen Standorten in Deutschland würden künftig Teil dieser breiten Kooperation sein, heißt es weiter. Entwicklungsschwerpunkte seien unter anderem Wasserstofftechnologien, synthetische Kraftstoffe, innovative Logistikkonzepte und vor allem auch digitale, plattformbasierte Mobilitätskonzepte.

Auf Nachfragen zur Auswahl des Standortes München teilt die Regierung mit: "Es liegt kein vergaberechtlich relevanter Vorgang bei der Standortfestlegung oder eine Pflicht zur Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens vor." Die unmittelbare Nähe zum digitalen Testfeld entlang der Bundesautobahn A 9 sowie zur Internationalen Automobil-Ausstellung seien Faktoren für die Metropolregion München als Standort der Zentrale des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft, gewesen, heißt es weiter.

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2. Rollende Landstraße nicht wirtschaftlich

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die sogenannte "Rollende Landstraße" (RoLa), bei der komplette Lkw und Sattelzüge per Bahn transportiert werden, ist aus Sicht der Bundesregierung "eine vergleichsweise teure Beförderungsart, die sich nur auf speziellen Relationen rechnet". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/19103) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18804) hervor. Im Rahmen der "Task Force RoLa" seien konkrete Maßnahmen zur Wiedereinführung der RoLa auf der Strecke zwischen Regensburg und Wörgl und damit insgesamt eine Stärkung der RoLa auf der Brennerachse geprüft worden, heißt es. Die Task Force habe aber eine deutlich fehlende Wirtschaftlichkeit für die geprüfte Strecke Regensburg - Wörgl festgestellt, obwohl sogar zusätzliche staatliche Betriebszuschüsse in EU-rechtlich zulässiger Höhe unterstellt wurden, schreibt die Bundesregierung.

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3. Glasfaserinternet in Niedersachsen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Anzahl der Haushalte in Niedersachsen, die über Glasfaserinternet (Glasfaserausbauweisen, bei denen die Fiberleitungen direkt bis zum Haus oder Modem des Endkunden führen; FTTH beziehungsweise FTTB) verfügen, hat sich von 283.000 im Jahr 2018 (7,2 Prozent aller Haushalte) auf 432.000 im Jahr 2019 (10,87 Prozent) erhöht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/19111) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18847) hervor.

Die Verfügbarkeit von FTTH/FTTB bei Schulen stieg den Angaben zufolge von 82 im Jahr 2018 (2,64 Prozent aller Schulen) auf 206 Schulen im Jahr 2019 (6,66 Prozent). Bei den Gewerbegebieten stieg der versorgte Anteil von 321 im Jahr 2018 (6,36 Prozent) auf 789 im Jahr 2019 (15,63 Prozent). Von 197 Krankenhäusern in Niedersachsen waren der Antwort zufolge im Jahr 2018 sechs und in 2019 zehn mit Glasfaserinternet versorgt.

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4. Dauer von Eisenbahnunfalluntersuchungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach der Dauer von Eisenbahnunfalluntersuchungen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19342). Aus Sicht der Abgeordneten kommt die zuständige Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ihren Aufklärungspflichten zusehends nicht mehr fristgerecht nach. Auf der ersten Ebene verzögere sich die Freigabe der Strecke. Selbst bei kleineren Unfällen ohne Personenschäden, wie der Flankenfahrt in Würzburg am 16. Februar 2020, sei die Strecke für drei Tage gesperrt gewesen. Auf der zweiten Ebene verzögerten sich die abschließenden Untersuchungsberichte und überschritten die eindeutigen EU-Vorgaben.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, worauf sie die steigende Zahl "nicht fristgerechter Berichte" der BEU zurückführt. Wissen wollen die Liberalen auch, welche Maßnahmen von Seiten der BEU in den vergangenen Jahren unternommen wurden, um die Bearbeitungszeit von Untersuchungsberichten zu verkürzen.

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5. Bahnstrecke Hamburg-Lübeck-Puttgarden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Der Ausbau beziehungsweise Neubau der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck - Puttgarden (Maßnahme ABS/NBS Hamburg - Lübeck - Puttgarden Hinterlandanbindung Feste Fehmarnbeltquerung) dient laut Bundesregierung der Zu- und Abführung der prognostizierten stark wachsenden Schienenverkehre nach Fertigstellung des Tunnels der Festen Fehmarnbeltquerung in der Region. Das geht aus dem "Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hamburg - Lübeck - Puttgarden" hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/19500) vorliegt. Vorgesehen sei der zweigleisige Ausbau zwischen Bad Schwartau und Puttgarden mit einer Streckenlänge von 88 Kilometern (55 Kilometer Neubau) sowie die Elektrifizierung zwischen Lübeck und Puttgarden.

Das Land Schleswig-Holstein habe von 2010 bis 2014 ein Raumordnungsverfahren (ROV) nach Paragraf 14 des Landesplanungsgesetzes durchgeführt, heißt es in der Vorlage. Der Lösungsvorschlag des ROV sei in der weiteren Planung vor allem im Hinblick auf Umweltverträglichkeitsbelange optimiert worden und bilde die vorgelegte Vorzugsvariante. Diese diene der Erreichung des Projektziels und erfülle - vorbehaltlich der Ergebnisse der Planfeststellungsverfahren - die gesetzlichen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit "vollumfänglich".

Aufgrund des maßvollen Umgangs mit Forderungen aus der Region geht das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) der Vorlage zufolge davon aus, "dass mit der Vorzugsvariante der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird". Der Projektbeirat erhebe zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante, "die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen und folglich in der Vorzugsvariante nicht berücksichtigt werden konnten", heißt es in dem Bericht. Die Forderungen bezögen sich im Wesentlichen auf Maßnahmen entlang der Strecke zu einer weitergehenden Lärmminderung, die das gesetzlich normierte Maß "deutlich übersteigt".

Sollten diese Forderungen im Zuge der Projektrealisierung umgesetzt werden, würde dies laut EBA zu erheblichen Mehrkosten, einer damit verbundenen Verringerung des Nutzen-Kosten-Faktors und einer Verlängerung der Bauzeit von bis zu sieben Jahren führen. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte könnten die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen werden. "Die Empfehlung lautet daher, die zuvor beschriebene Vorzugsvariante der DB Netz AG für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen", heißt es in der Unterrichtung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 588 - 9. Juni 2020 - 11.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2020

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