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BUNDESTAG/9826: Heute im Bundestag Nr. 519 - 20.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 519
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Mai 2020, Redaktionsschluss: 10.59 Uhr

1. Keine Richtlinien zum Twittern
2. Waffenregister hilft bei Strafverfolgung
3. Keine Änderung der Asylregelungen
4. Rechter Terror als Thema auf EU-Ebene
5. Bilanz rechte Kriminalität im März
6. Veränderte Geschlechtsangabe


1. Keine Richtlinien zum Twittern

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Innerhalb der Bundesregierung gibt es keine gesonderten Richtlinien zum Verhalten von Ministern und Staatssekretären in sozialen Medien. Es gälten die allgemeinen dienst- und haushaltsrechtlichen Vorschriften, heißt es in der Antwort (19/19117) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18739) der Linksfraktion.

Die Bundesregierung nutze die Informations- und Dialogangebote in den sozialen Netzwerken zur zeitgemäßen Erweiterung ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Die Kommunikation über Twitter sei eine neben vielen anderen Plattformen. Die Bundesministerien betrieben ihre Twitterangebote in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung bewerte einzelne Tweets von Ministern und Staatssekretären nicht.

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2. Waffenregister hilft bei Strafverfolgung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Nationale Waffenregister (NWR) leistet nach Angaben der Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zur Strafverfolgung. Mit dem Register sei die Zuordnung einer erlaubnispflichtigen und registrierten Schusswaffe zu ihrem aktuellen oder früheren Besitzer möglich, heißt es in der Antwort (19/19126) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18851) der FDP-Fraktion.

Durch die zentrale Bereitstellung der Informationen würden die Möglichkeiten, dass legale Schusswaffen ihren Weg in die Illegalität fänden, wesentlich erschwert. Die Rückverfolgbarkeit illegal gewordener, vormals eventuell registrierter Waffen und Waffenteile werde verbessert.

Ende April 2020 waren den Angaben zufolge im NWR 27.228 Waffen und Waffenteile als verloren gemeldet gespeichert.

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3. Keine Änderung der Asylregelungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Einführung von vorübergehenden Grenzkontrollen und die Reisebeschränkungen haben nach Aussage der Bundesregierung nicht zu einer Änderung der asylrechtlichen Regelungen geführt. Es werde weiterhin ein etwaig an den deutschen Grenzen gestelltes Asylgesuch entsprechend den geltenden Vorgaben des Völkerrechts, des EU-Rechts und des nationalen Rechts geprüft, heißt es in der Antwort (19/19167) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18849) der AfD-Fraktion.

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4. Rechter Terror als Thema auf EU-Ebene

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 im Bereich Innenpolitik auch auf aktuelle Entwicklungen der terroristischen Gefährdungslage eingehen. Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf das Thema Rechtsterrorismus und gewaltbereiter Rechtsextremismus gelegt, heißt es in der Antwort (19/19123) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18772) der AfD-Fraktion.

Die Themen Hasskriminalität und Antisemitismus sollen übergreifend behandelt werden. Weitere Punkte sollen die Verbesserung des Informationsaustauschs in der Terrorismusbekämpfung sowie Prävention und Deradikalisierung sein.

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5. Bilanz rechte Kriminalität im März

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Im März 2020 haben die Ermittlungsbehörden 897 Straftaten aus dem Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität (PMK-rechts) registriert. Darunter waren 42 Gewalttaten und 559 Propagandadelikte, wie aus der Antwort (19/19108) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18504) der Linksfraktion hervorgeht.

Infolge der Straftaten wurden 23 Personen verletzt. Die Polizei ermittelte 369 Tatverdächtige.

Von Januar bis März 2020 wurden den Angaben zufolge insgesamt 3.790 Straftaten mit politisch rechtsmotiviertem Hintergrund gemeldet, darunter 154 Gewalttaten.

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6. Veränderte Geschlechtsangabe

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Von der seit dem 22. Dezember 2018 bestehenden Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt die Geschlechtsangabe zu streichen oder zu ändern, wird offenbar regelmäßig Gebrauch gemacht. Zwischen dem 22. Dezember 2018 und Ende März 2019 wurde in 28 Fällen eine Streichung des Geschlechtseintrags verlangt, wie aus der Antwort (19/19125) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18259) der AfD-Fraktion hervorgeht. Im selben Zeitraum wurde in 385 Fällen verlangt, die Geschlechtsangabe durch eine andere zu ersetzen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 519 - 20. Mai 2020 - 10.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2020

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