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BUNDESTAG/9802: Heute im Bundestag Nr. 495 - 13.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 495
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Mai 2020, Redaktionsschluss: 13.42 Uhr

1. Höheres Kurzarbeitergeld
2. Corona-bedingte Einbußen bei der Bahn
3. Kein Aussetzen der Beratungspflicht
4. Anhörung zur Umsatzsteuersenkung
5. Sicherstellung von Planungsverfahren
6. Darlehen für Mieter und Eigentümer


1. Höheres Kurzarbeitergeld

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am heutigen Mittwoch, 13. Mai 2020, grünes Licht für eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gegeben. Er nahm mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und bei Enthaltung der übrigen Fraktionen den Gesetzentwurf (19/18966) der Koalitionsfraktionen für ein Sozialschutz-Paket-II in geänderter Fassung an.

Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Außerdem werden für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Ferner soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Arbeits- und Sozialgerichte sollen in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten können. Zudem werden die Voraussetzungen für das schriftliche Verfahren beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht modifiziert.

Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, sollen auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies soll entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten gelten. An dieser Stelle gab es noch nachträgliche Konkretisierungen am Entwurf bezüglich der anzuerkennenden Bedarfe.

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) soll nachgebessert werden. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung der Leistungsträger zur Gewährleistung des Bestandes der Interdisziplinären Frühförderstellen.

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2. Corona-bedingte Einbußen bei der Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Sollte die Deutsche Bahn AG (DB AG) im Ergebnis ihrer am Freitag stattfindenden Aufsichtsratssitzung um staatliche Liquiditätshilfen aufgrund von Einnahmeausfallen infolge der Corona-Krise bitten, will die Bundesregierung beim Haushaltsausschuss des Bundestages eine Anhebung der Verschuldungsgrenze, die derzeit bei 25,4 Milliarden Euro liegt, beantragen. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann (CDU), am Mittwoch während der Sitzung des Verkehrsausschusses deutlich. Damit könne der DB AG schneller geholfen werden als mit einer Eigenkapitalerhöhung, die zudem unter einem Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission stehe, sagte Ferlemann.

Laut Bahnangaben lägen die Corona-bedingten Einbußen zwischen 11 und 13,5 Milliarden Euro, sagte der Staatssekretär. Neben der Anhebung der Verschuldungsgrenze und einer Eigenkapitalerhöhung sei auch die Senkung der Overhead-Kosten im Konzern selber ein Mittel zum Gegensteuern. Keine Kürzungen, so Ferlemann, solle es hingegen bei den Investitionen in die Schieneninfrastruktur geben. Auch in Zukunft wolle man hier eher mehr als weniger investieren, kündigte er an.

Aus Sicht der Unionsfraktion erklären sich die Defizite der DB AG daraus, dass die Bahn in der Krise "richtigerweise" ihr Angebot fast vollständig beibehalten habe. Das vom BMVI angedachte Drei-Säulen-Konzept sei richtig, befand ein Unionsvertreter. In Bezug auf Einsparpotenziale im Bahnkonzern empfahl er auch, die internen Strukturen mit der Vielzahl an Unternehmen in den Blick zu nehmen. Diesen Punkt unterstrich auch ein Vertreter der AfD-Fraktion. Die Bahn müsse die Potentiale, die es dort ganz offensichtlich gebe, mit erhöhtem Nachdruck heben, verlangte er.

Mit den vorhandenen Einsparpotentialen bei den Strukturen der Bahn kommt man hingegen aus Sicht der SPD-Fraktion nicht weit. Es brauche Maßnahmen, "die mehr bringen", sagte eine Fraktionsvertreterin. Keinesfalls dürfe aber bei den Ausbaumaßnahmen gespart werden. Einen Arbeitsplatzabbau im operativen Bereich lehne ihre Fraktion ebenfalls kategorisch ab, sagte die Sozialdemokratin.

Die FDP-Fraktion erkenne an, dass die DB AG durch die Corona-Krise besonders betroffen ist, weil sie auch in dieser schwierigen Zeit eine Grundversorgung sichergestellt habe, sagte der Fraktionsvertreter. Über deren Umfänge werde aber noch zu diskutieren sein. Zugleich nannte er es befremdlich, dass der Bundestag von den Forderungen der Bahn über Medienberichte habe erfahren müssen.

Die DB AG - ebenso wie der Öffentliche Personennahverkehr - hätten in der Krise gezeigt, dass sie "versorgungsrelevante Dienstleistungen abliefern", hieß es von Seiten der Linksfraktion. Daher gebe es auch gute Gründe dafür, sie mit öffentlichen Geldern zu unterstützen. Problematisch ist es aus Sicht der Fraktionsvertreterin jedoch, "dringend notwendige Strukturveränderungen" mit der aktuellen Sondersituation zu vermischen. Außerdem warnte sie vor Debatten über Personaleinsparungen. Diese würden das derzeitige Personal verunsichern und die Rekrutierung neuer Mitarbeiter erschweren.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, schon vor der Krise habe die DB AG erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gehabt, was sich am deutlichsten an der Entwicklung der Verschuldung zeige. Die Wettbewerbsbedingungen für die Bahnen in Deutschland seien aber eben auch nicht besonders günstig, fügte er hinzu. Mit Blick auf mögliche Staatshilfen forderte er, zuerst Klarheit darüber zu schaffen, wofür die schon zugebilligten Zuschüsse in Höhe von elf Milliarden Euro genutzt werden, bevor über neues Geld geredet wird.

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3. Kein Aussetzen der Beratungspflicht

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Der Familienausschuss lehnte am Mittwoch einen Antrag der Linksfraktion (19/18689) auf Aussetzung der Pflichtberatung ab. Für den Antrag stimmte außer den Linken lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.

Nach Ansicht der Linken ist die Pflichtberatung von schwangeren Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch medizinisch nicht notwendig und sollte wegen der Verbreitung des Corona-Virus nach Möglichkeit vermieden werden. Dadurch könne die medizinische Infrastruktur entlastet werden. Das Recht auf Beratung solle aber nicht beschnitten werden. In ihrem Antrag fordern die Linken zudem von der Bundesregierung eine Klarstellung gegenüber den Bundesländern, dass Schwangerschaftsabbrüche auch während der Pandemie notwendige medizinische Leistungen sind, die nicht verschoben werden dürfen. Auch die Grünen sprachen sich dafür aus, in der "Ausnahmesituation" der Corona-Pandemie auf die Pflichtberatung zu verzichten. Sie argumentierten, Krankenhäuser hätten in verschiedenen Fällen Abbrüche mit Verweis auf die Corona-Krise verweigert.

Auf strikte Ablehnung stießen die Forderungen der Linken bei allen anderen Fraktionen. Eine Aussetzung der Beratungspflicht käme einer Aufkündigung des mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses über Schwangerschaftsabbrüche gleich, hieß es aus der CDU/CSU. Es gebe auch keine Meldungen darüber, dass Beratungen nicht hätten durchgeführt werden können. Die Beratung sei gemäß der Gesetzeslage in einem lebensbejahenden Sinn zu führen. Die Union werde diesen Schutz für das ungeborene Leben nicht preisgeben. Nach Ansicht der AfD ist der Antrag der Linken gar ein "hinterhältiger Versuch", die Beratungspflicht auszuhebeln und Schwangerschaftsabbrüche auszuweiten. Die SPD wies darauf hin, dass Abbrüche auch während der Corona-Pandemie zu den medizinisch notwendigen Eingriffen gehörten, da sie nicht planbar seien. Dies sei unbestritten. Die Beratung werde derzeit in vielen Fällen telefonisch oder online durchgeführt, die Bescheinigungen per Post oder Fax zugestellt. In diesem Sinne argumentierte auch die FDP. Zudem seien Beratungen auch unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich und sollten, wenn von den Schwangeren gewünscht, auch durchgeführt werden.

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4. Anhörung zur Umsatzsteuersenkung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur Senkung der Umsatzsteuer im Gastronomiebereich beschlossen. Die öffentliche Anhörung soll am Montag, dem 25. Mai, stattfinden. Grundlage ist der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150). Darin ist vorgesehen, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 gültig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen. Das Corona-Steuerhilfegesetz enthält außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sowie weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz. Weiterhin wird es in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19134) gehen, in dem eine verbesserte Verlustverrechnung zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie gefordert wird.

Die ursprünglich ebenfalls am 25. Mai vorgesehene öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794) wird nach einem Beschluss des Finanzausschusses auf den 27. Mai verschoben.

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5. Sicherstellung von Planungsverfahren

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg freigemacht für den von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf "zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie" (19/18965). Gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und Die Linke verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwoch bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Mit diesem befristeten "Planungssicherstellungsgesetz" soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Dazu sollen laut Vorlage "formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren" zur Verfügung gestellt werden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese den Angaben zufolge über das Internet zugänglich gemacht werden.

"Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt", heißt es in der Vorlage weiter. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.

Mit den Stimmen der Koalition sowie der FDP-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Unions- und der SPD-Fraktion an. Unter anderem wird danach das Gentechnikgesetz in den Anwendungsbereich der Neuregelung aufgenommen, "da auch Verfahren nach diesem Gesetz eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung von Unterlagen vorsehen".

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6. Darlehen für Mieter und Eigentümer

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Hilfsprogramm Wohnen, das Mieten und Eigentum in Zeiten der Corona-Krise sichern soll. Die Abgeordneten sprechen sich in einem Antrag (19/19148) ergänzend zu den bisher von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen für ein zusätzliches KfW-Programm zur Bereitstellung zinsloser Darlehen aus. Dieses solle in zwei Richtungen wirken: Zum einen solle Mietern bei Zahlungsschwierigkeiten kurzfristig geholfen werden können. Zum anderen sollten Eigentümer, die in ihrer eigenen Wohnung lebten, das Programm nutzen können. "Klar ist: Das aufzulegende Programm muss und soll treffsicher nur dort helfen, wo die Hilfe auch nötig ist", erklären die Abgeordneten. "Situations- und sachangemessene Rückzahlungsmodalitäten" seien bei Darlehensvergabe in verständlicher und transparenter Weise abzustimmen. "Mitnahme- und Doppelungseffekte sind von vornherein zu vermeiden."

Konkret sieht der Antrag die Vergabe zinsloser Darlehen vor. Anspruchsberechtigt sollen Mieter und selbstnutzende Eigentümer sein, wenn sie wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Das Programm sei ausschließlich für die Überbrückung von COVID-19-bedingten Zahlungsengpässen gedacht, betonen die Abgeordneten weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 495 - 13. Mai 2020 - 13.42 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2020

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