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BUNDESTAG/9775: Heute im Bundestag Nr. 468 - 06.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 468
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Mai 2020, Redaktionsschluss: 11.44 Uhr

1. Mehr Coronatests und Prämien für Pfleger
2. Weitere Anhörungen beschlossen
3. Novelle des Personalvertretungsgesetzes
4. Unterstützung von Studenten
5. Zahlung an ehemalige Bundesbedienstete
6. Visas-Wartezeiten an Auslandsvertretungen


1. Mehr Coronatests und Prämien für Pfleger

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit mehr Tests und Hilfen für Pflegebedürftige und Pflegekräfte sollen die gesundheitlichen Auswirkungen der Coronakrise besser aufgefangen werden. Das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967) sieht auch eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) vor sowie Hilfen für Auszubildende und Studenten in Gesundheitsberufen.

Die Bundesregierung will die Zahl der Coronatests deutlich ausweiten, um Infektionsketten früh zu erkennen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll dazu verpflichtet werden könnten, Tests zu bezahlen. Gesundheitsämter sollen die Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können. In Pflegeeinrichtungen soll verstärkt getestet werden. Labore sollen künftig auch negative Testergebnisse melden.

Der Gesetzentwurf sieht für die Beschäftigten in der Pflege eine einmalige Corona-Prämie von bis zu 1.000 Euro vor. Auch Auszubildende, freiwillige Helfer, Leiharbeiter und Mitarbeiter von Servicegesellschaften sollen eine Prämie bekommen. Die Sonderzahlungen werden zunächst von der Pflegeversicherung erstattet. Länder und Arbeitgeber können die Prämie auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Erst später soll entschieden werden, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Refinanzierung der Prämien erhalten.

In der ambulanten Pflege kann bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat auch anderweitig verwendet werden. Dies gilt, befristet bis Ende September 2020, etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Ansparmöglichkeit für nicht in Anspruch genommenen Entlastungsleistungen wird einmalig um drei Monate verlängert.

Anbieter von Alltagsunterstützungen bekommen Mindereinnahmen und Mehraufwendungen von der Pflegeversicherung erstattet. Bei den Mindereinnahmen ist die Erstattung auf bis zu 125 Euro im Monat begrenzt. Der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld soll erleichtert werden. Um quarantänebedingten Versorgungsengpässe in der Pflege zu überbrücken, sollen stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden können.

Die 375 Gesundheitsämter werden mit insgesamt rund 50 Millionen Euro unterstützt, um vor allem die Digitalisierung zu stärken. Ärzte sollen künftig mehr saisonalen Grippeimpfstoff bestellen können. Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV), die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, sollen ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückgehen können.

Der Bund will künftig die Kosten für intensivmedizinische Behandlungen von Patienten aus dem EU-Ausland (EU, UK und Irland) in deutschen Krankenhäusern übernehmen, wenn die Patienten in ihrer Heimat nicht behandelt werden können.

Schließlich sollen Ausbildungen in Gesundheitsberufen flexibler gestaltet werden. Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte tritt ein Jahr später, am 1. Oktober 2021, in Kraft.

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2. Weitere Anhörungen beschlossen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Die COVID-19-Pandemie ist Hintergrund von zwei Anträgen der Opposition, die der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) abgelehnt hat. Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem Antrag (19/18682) zur Bewältigung der Corona-Krise Justizvollzugsanstalten entlasten und die Gesundheit der Inhaftierten schützen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18712) zielte darauf ab, Recht und Justiz krisenfest zu gestalten.

Zu Beginn der Sitzung beschloss das Gremium, die Tagesordnungspunkte 1 und 2 auf Wunsch der Koalitionsfraktionen von der Tagesordnung abzusetzen. Dabei handelte es sich um einen Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht (19/18697), über den bereits am Donnerstag im Plenum abgestimmt werden sollte. Damit wurde auch nicht über Anträge der Fraktionen von FDP und Grünen für freiwillige beziehungsweise verbraucherfreundliche Gutscheinlösungen (19/(18702, 19/18708) entschieden. Die zweite Absetzung betraf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (19/16781, 19/17295).

Das Gremium beschloss die Durchführung weiterer öffentlicher Anhörungen. Für den 27. Mai 2020 wurde eine Anhörung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung, des Bundesrates und der AfD sowie einem Antrag der FDP zum Thema Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen (Upskirting) terminiert (19/17795, 19/15825, 19/11113). Nach dem Willen der Bundesregierung sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen unter Strafe gestellt werden.

Ebenfalls am 27. Mai 2020 soll eine Anhörung zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) (19/18791) stattfinden. Unter anderem sollen danach Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss haben. Beide Themen werden bereits heute Nachmittag in erster Lesung im Plenum behandelt. Thema der Anhörung ist auch ein Antrag der FDP mit dem Titel "Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten" (19/18955).

Einen Antrag der Grünen, entweder eine eigene öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss oder eine gemeinsame Anhörung mit dem Gesundheitsausschuss über den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durchzuführen, wurde nach längerer Diskussion mit den Stimmen der Koalition gegen die Oppositionsfraktionen abgelehnt. Das Minderheitenrecht komme in diesem Fall nicht zum Tragen, da der Rechtsausschuss nicht das federführende Gremium sei, wie Hirte erklärte. In der Diskussion hatte eine Vertreterin der Grünen betont, dass es bei der Materie um wichtige Verfassungsfragen gehe und der Gesundheitsausschuss kein Ersatz für eine Diskussion darüber sei. Abgeordnete der anderen Oppositionsfraktionen unterstützten die Forderung, während die Vertreter von SPD und CDU/CSU verfassungsrechtliche Fragen zwar berührt sahen, aber unter anderem wegen der notwendigen Beschleunigung keine eigene Anhörung befürworteten.

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3. Novelle des Personalvertretungsgesetzes

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für eine von der Koalition geplante Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes freigemacht. Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/18696) in modifizierter Fassung.

Danach sollen die im Amt befindlichen Personalvertretungen einer befristeten Neuregelung zufolge die Geschäfte kommissarisch weiterführen, "wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen bis zum Ablauf der Amtszeit der bestehenden Personalvertretungen nicht erfolgen oder bis zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat". Zudem sollen Beschlussfassungen der Personalvertretungen dem Entwurf zufolge "auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, indem Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht werden". Beide Maßnahmen sollen laut Vorlage bis zum 31. März 2021 befristet werden.

Hintergrund ist laut Vorlage, dass die Viruskrankheit Covid-19 "zu erheblichen Erschwernissen für die Durchführbarkeit der derzeit stattfindenden Wahlen zu den Personalvertretungen" führt. Mit dem Ablauf der Amtszeiten der bestehenden Personalvertretungen könnten hierdurch personalvertretungslose Zeiten in größerem Umfang und von einiger Dauer eintreten.

Zudem stelle das Coronavirus die Geschäftsführung der Personalvertretungen vor praktische Schwierigkeiten und rechtliche Unsicherheiten, schreiben die zwei Fraktionen. Personalratssitzungen würden bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort durchgeführt, die jedoch wegen der hiermit verbundenen Infektionsrisiken bis auf Weiteres nicht erfolgen könnten. Zur Abwendung personalvertretungsloser Zeiten sowie zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen seien daher gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich.

Ein gleichfalls verabschiedeter Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zielt unter anderem darauf ab, für Ruhestandsbeamte, "deren Arbeitskraft in der aktuellen Pandemiesituation benötigt wird und die die gesamtgesellschaftlich erforderliche Unterstützung leisten wollen und leisten", einen finanziellen Anreiz und wirtschaftlichen Ausgleich zu schaffen. Dazu sollen die im Versorgungsrecht bestehenden Beschränkungen beim Zusammentreffen von Ruhegehalt und Hinzuverdienst wirkungsgleich wie im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise aufgehoben werden.

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4. Unterstützung von Studenten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Um die Folgen der Coronavirus-Pandemie auch für Studentinnen und Studenten zu mildern, haben CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zu deren Unterstützung vorgelegt (19/18699). In einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch begrüßten die meisten Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen die Initiative der großen Koalition, wenngleich sie auch, ähnlich wie die Oppositionsfraktionen, zahlreiche Änderungswünsche äußerten.

Das Gesetz soll nach nur zwei Wochen im Gesetzgebungsverfahren an diesem Donnerstag vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Nach dem Entwurf soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) aufgrund der Pandemie um eine zeitlich befristete Übergangsregelung ergänzt werden. Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal sollen zusätzlich um sechs Monate verlängert werden können. Zudem sollen Studierende, die Leistungen aus dem BAföG beziehen, das Geld ohne Abzüge mit Einnahmen aufstocken dürfen, wenn sie Tätigkeiten zur Bekämpfung der Pandemie ausüben, also systemrelevant sind.

Professor Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, lobte, dass mit dem Entwurf der aktuell schwierigen Situation von jüngeren Forschern und Studentinnen und Studenten Rechnung getragen werden soll. Zudem plädierte Alt dafür, wie auch in einem Antrag der FDP-Fraktion (19/18677) vorgeschlagen, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Förderungshöchstdauer des BAföG angerechnet werde. Auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18707) begrüßte Alt und wies darauf hin, dass die Hochschulen im Bereich der Digitalisierung einen großen Unterstützungsbedarf haben.

Studenten von heute seien die Fachkräfte von morgen, betonte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Sie würden in den Betrieben später dringend benötigt. Insofern sei es im Interesse der Unternehmen, zu prüfen, ob und inwieweit finanziell in Not geratene Studierende von staatlicher Seite unterstützt werden könnten, damit deren Studienerfolg nicht gefährdet werde.

Elisabeth Ewen (Fraunhofer-Gesellschaft) befürwortete ebenfalls die geplante Änderung, schlug darüber hinaus vor, die Verlängerungsoptionen auch auf die wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten auszudehnen, gerade mit studentischen Hilfskräften, die am Ende ihres Studiums stehen. Labore, Werkstätten und Bibliotheken seien teilweise geschlossen, die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen könnten ihre Forschung nicht oder nur eingeschränkt weiter betreiben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt zwar die Anpassung der Höchstbefristungsdauer, bezweifelt aber, dass die zeitliche Verlängerung allein ausreicht, da mit ihr kein Rechtsanspruch auf die Verlängerung einhergehe. Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, forderte eine verbindliche Ausgestaltung der Anpassung der Höchstbefristungsdauer im Einvernehmen mit den Beschäftigten. Wie auch schon die Hochschulrektorenkonferenz unterstütze der DGB ebenfalls die Anliegen der Grünen, den Forscherinnen und Forschern Beschäftigungssicherheit zu garantieren. Auch machte sich Hannack für den Antrag der Linksfraktion (19/18683) stark, der sich für eine Ergänzung der Verlängerungsgründe im WissZeitVG für befristete Arbeitsverträge des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals einsetzt. Die Fraktion hatte in einem weiteren Antrag (19/18688) zudem dafür plädiert, den Kreis der BAföG-Empfänger auszuweiten.

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, lobte den Entwurf von CDU/CSU und SPD zwar im Grundsatz, macht aber deutlich, dass die Unterstützung in Not geratener in- und ausländischer Studenten über eine temporär befristete Öffnung des BAföG am einfachsten zu gestalten wäre, da auf bestehende Verwaltungsverfahren, IT-Strukturen und institutionelle Voraussetzungen zurückgegriffen werden könnte.

Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), begrüßte, dass das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden soll, kritisierte jedoch das Verfahren. Zwar habe die Bundesregierung am 8. April 2020 einen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, diesen aber nicht selbst eingebracht, sondern als "Formulierungshilfe" den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag übergeben. Die GEW vermutet, dass dadurch die übliche Verbändeanhörung zu Regierungsentwürfen umgangen werden sollte, um das Gesetz schnell zu verabschieden. Auch wenn das Gesetz in die richtig Richtung weise, würden nun all diejenigen schlechter als bisher gestellt werden, die in einem Zeitraum viel Einkommen erzielen, da die Neuregelung eine monatsweise Anrechnung der Einkommen vorsehe.

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) begrüßt den Vorstoß der großen Koalition. Dessen Vertreter Ulrich Müller machte aber deutlich, dass eine Integration in das BAföG-System, wie es in unterschiedlicher Ausgestaltung FDP und Grüne vorschlagen überzeugender wäre als ein Andocken an den KfW-Studienkredit. Bedürftige Studenten hätten mitunter Angst vor Verschuldung und es sei nicht ausgeschlossen, dass sie auf einen Kredit verzichten und das Studium nicht aufnehmen beziehungsweise beenden würden.

Amanda Steinmaus vom "freien zusammenschluss von student*innenschaften" setzte sich zusätzlich zu den im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen für Härtefallfonds besonders für international Studierende ein. Zudem sollten die Aufenthaltsbedingungen für internationale Studierende angepasst werden, sodass ihr Aufenthaltsstatus nicht durch fehlende finanzielle Mittel oder ausbleibende akademische Leistungen während der Krise gefährdet werde.

Sigrid Uhle-Wettler, Parlamentarische Beraterin der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, hält den Gesetzentwurf grundsätzlich für geeignet, die negativen Folgen der COVID-19-Pandemie für Forschung und Hochschulen zu mildern, sofern er nicht zu einer pauschalen Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen führe. Beim Thema BAföG mahnte Uhle-Wettler an, dass der Entwurf eine einseitige Bevorzugung von Studenten und Auszubildenden darstelle, die von Zahlungen durch das BAföG profitieren und eine relative Benachteiligung von denjenigen Arbeitnehmern, die regulär in den Berufen tätig seien, die als "systemrelevant" eingestuft würden. Der Antrag der AfD-Fraktion entspreche (19/18728) am ehesten der Intention des Bundesausbildungsförderungsgesetzes mit seiner Orientierung an einer bedarfsgerechten Förderung.

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5. Zahlung an ehemalige Bundesbedienstete

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) In den Jahren 2013 bis 2019 haben keine ehemaligen Bundesbedienstete und von 2013 bis 2017 keine Pensionäre Zahlungen aus dem Etat des Auswärtigen Amtes für Beratungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/18817) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17994) weiter hervorgeht, erhielten 2018 ein und 2019 zwei Pensionäre solche Zahlungen. Bei den Leistungen handelte sich den Angaben zufolge um Beratertätigkeiten sowie um die Teilnahme an internationalen Expertentreffen im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle.

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6. Visas-Wartezeiten an Auslandsvertretungen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Im Jahr 2019 sind 129.096 Visaanträge mit dem Aufenthaltszweck Familienzusammenführung und 39.039 zur erleichterten Beschäftigungsaufnahme in Deutschland - der sogenannten Westbalkan-Regelung - bearbeitet worden. Außerdem sind 13.176 Anträge von Hochschulabsolventinnen und -absolventen ("Blaue Karte EU") und 6.742 von Forschern und Wissenschaftlern bearbeitet worden, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/18809) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17905) hervorgeht. Bei den Zahlen sei zu beachten, dass die statistische Erfassung manuell erfolge und es daher zu Ungenauigkeiten kommen könne.

Für eine Reihe von Ländern werden zudem die Wartezeiten für einen Termin in der Visastellen der jeweiligen Auslandsvertretungen genannt. Sie reichen demnach von wenigen Tagen bis zu mehr als einem Jahr.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 468 - 6. Mai 2020 - 11.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2020

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