Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9761: Heute im Bundestag Nr. 454 - 04.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 454
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 4. Mai 2020, Redaktionsschluss: 09.46 Uhr

1. Vorrat der Bundes- und Notfallreserve
2. Fördermöglichkeiten für Junglandwirte
3. Handelspraktiken der grauen Liste
4. Antibiotika bei Nutz- und Heimtieren
5. Korrekturbitten des JKI
6. Korrekturbitten des TI


1. Vorrat der Bundes- und Notfallreserve

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Bund bevorratet im Rahmen der Bundesreserve Getreide (BuRe) und der zivilen Notfallreserve (ZNR) derzeit 625.974 Tonnen Weizen, 100.382 Tonnen Roggen, 64.335 Tonnen Hafer und 81.570 Tonnen Reis. Des Weiteren seien 19.126 Tonnen Linsen und 4.695 Tonnen Kondensmilch eingelagert, heißt es in einer Antwort (19/18593) auf eine Kleine Anfrage (19/18243) der AfD-Fraktion. Weiter heißt es, dass das wirksamste Mittel zur Vorsorge für eine Versorgungskrise eine angemessene Vorratshaltung durch die Privathaushalte sei. Um eine private Ernährungsvorsorge zu befördern, habe das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die frei zugängliche Informationsplattform zum Thema Ernährungsvorsorge entwickelt (www.ernährungsvorsorge.de).

*

2. Fördermöglichkeiten für Junglandwirte

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Fördermöglichkeiten für Junglandwirte sollen in der kommenden Förderperiode der Europäischen Union möglichst ausgebaut werden. Die EU-Kommission schlage für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vor, dass für die Förderung von Junglandwirten in der GAP ein Mindestbudget eingestellt werden soll, das zwei Prozent der Obergrenze für Direktzahlungen entspricht, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18598) auf eine Kleine Anfrage (19/18246) der AfD-Fraktion mit. Dieser Vorschlag werde von der Bundesregierung unterstützt, heißt es dazu weiter.

*

3. Handelspraktiken der grauen Liste

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Handelspraktiken, die der sogenannten grauen Liste zugeordnet werden, können zum beiderseitigen Vorteil von Käufer und Lieferant gestaltet sein. Nicht jeder Lieferant sei beispielsweise finanzkräftig genug, um Werbeaktionen und Vermarktungsaktionen in Eigenregie durchzuführen und profitiere somit von Aktivitäten des Käufers in diesem Bereich, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18530) auf eine Kleine Anfrage (19/18097) der AfD-Fraktion zu gesetzlichen Einschränkungen von Handelspraktiken der grauen Liste im Zuge der Umsetzung der UTP-Richtlinie auf EU-Ebene. Solche Praktiken seien aber nach der Richtlinie verboten, wenn sie nicht zuvor klar und eindeutig vereinbart worden sind. Der EU-Gesetzgeber habe bei den Praktiken bewusst zwischen solchen, die in der sogenannten schwarzen Liste per se verboten sind, und solchen, die in der grauen Liste nur bei fehlender vorangegangener Vereinbarung verboten sein sollen, unterschieden. Dabei liege die Überlegung zugrunde, ob eine Praktik zu Effizienzgewinnen führen kann, die zum reibungslosen Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette beitragen können, oder ob sie im Regelfall allein zum Nachteil des Lieferanten ausgestaltet sei. Die Bundesregierung teile die Herangehensweise des EU-Gesetzgebers und plane eine entsprechende Umsetzung der Richtlinie.

*

4. Antibiotika bei Nutz- und Heimtieren

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Minimierung des Einsatzes von Antibiotikamedikamenten bei Nutz-, Klein- und Heimtieren steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/18759) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, ob ein Zusammenhang zwischen der Größe und der Dichte von Nutztierbeständen und den Antibiotikaeinsatz in einer Region besteht.

*

5. Korrekturbitten des JKI

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Julius Kühn-Institut (JKI) im August 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/18661) danach, aus welchen Anlässen das JKI im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

*

6. Korrekturbitten des TI

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) im August 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/18662) danach, aus welchen Anlässen das TI im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 454 - 4. Mai 2020 - 09.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang