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BUNDESTAG/9759: Heute im Bundestag Nr. 452 - 30.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 452
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. April 2020, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Dienstreisen-Kompensation erfolgt freiwillig
2. Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie
3. Nutzung paraffinischen Dieselkraftstoffs
4. Einsatz alternativer Kraftstoffe
5. Zahlungen aus Etat des Umweltministeriums
6. Abfallverbrennung und Kreislaufwirtschaft


1. Dienstreisen-Kompensation erfolgt freiwillig

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Kompensationen der Dienstreiseemissionen der Bundesregierung werden nicht auf die europarechtlichen Minderungsverpflichtungen der Bundesrepublik angerechnet. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18609) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18081). Die Abgeordneten hatten darin gefragt, ob die Kompensationen auf die deutschen Klimaschutzziele angerechnet werden und inwiefern dabei ein "Maximum an Klimaschutz" erreicht werden könne. Bei der Dienstreisekompensation handele es sich um eine "freiwillige Maßnahme, die eine Vorbildwirkung auf die Privatwirtschaft und andere öffentliche Institutionen" entfalten solle, schreibt die Regierung.

Eingebettet sei dies in das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit, welches das Ziele habe, die Emissionen in den Bundeseinrichtungen zu vermeiden und zu reduzieren. Unvermeidbare Emissionen dieser Reisen würden kompensiert, schreibt die Bundesregierung. Emissionen von Flügen, die nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegen, werden vollständig kompensiert. Flugreisen innerhalb Europas, also auch Inlandsflüge, unterlägen dem europäischen Emissionshandel.

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2. Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Der durchschnittliche tägliche Anstieg des Flächenverbrauchs ist zwischen 2013 und 2017 kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2013 lag er bei 73 Hektar pro Tag, im Jahr 2017 bei 58 Hektar. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18608) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18190). Darin hatten die Abgeordneten gefragt, wie sich der Flächenverbrauch auf die Flächen Wald, Landwirtschaft, Gartenbau und andere Flächen verteilt.

Seit der Umstellung der Erhebungsgrundlage auf das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) im Jahr 2016 sei die Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 565 Quadratkilometer gewachsen. Dies entspreche einem Zuwachs von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Waldflächen seien um 376 Quadratkilometer gewachsen, die Landswirtschaftsflächen nahmen um 1.012 Quadratkilometer ab, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass sie an der Zielsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie festhalte. Demnach soll der Anstieg des Flächenverbrauchs bis 2020 auf maximal 30 Hektar am Tag und bis 2030 auf unter 30 Hektar am Tag leicht gedrosselt werden.

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3. Nutzung paraffinischen Dieselkraftstoffs

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Herstellerfreigaben für reinen paraffinischen Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940 werden, sofern überhaupt, nur für neue Fahrzeugmodelle erteilt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/18611) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18016). Darin wollte die Fraktion erfahren, mit welcher Begründung E-Fuels sowie der synthetische Kraftstoff C.A.R.E.-Diesel in Deutschland bisher nicht in Reinform zugelassen werden.

Freigaben für derzeit am Markt verfügbare Fahrzeuge liegen bislang "nicht für die gesamte Bestandflotte und auch nicht für alle Neufahrzeuge" vor, schreibt die Regierung. Eine Vermarktung von paraffinischen Dieselkraftstoffen in Deutschland sei bereits nach geltendem Recht möglich. Sie könnten konventionellem Diesel bis zu 26 Prozent beigemischt werden. Eine Novellierung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10.BImSchV) zur Aufnahme von paraffinischen Dieselkraftstoff nach DIN EN 15940 sei derzeit nicht vorgesehen, schreibt die Regierung.

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4. Einsatz alternativer Kraftstoffe

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Der Einsatz alternativer Kraftstoffe ist insbesondere dort geeignet, wo auch langfristig Teile des Verkehrs technisch nicht oder nicht vollständig direkt elektrifiziert werden können. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18648) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17999). Darin hatte die Fraktion um eine Einschätzung hinsichtlich der Möglichkeiten und der Rolle von biologisch sowie synthetisch hergestellten Kraftstoffen für den Personen- und den Güterverkehr auf der Straße sowie den Luft- und den Schiffsverkehr gebeten.

Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zu einem geeigneten Nutzungspfad seien nicht abgeschlossen. Ökologische und ökonomische Erwägungen müssten berücksichtigt und die Klimabilanz "sektorübergreifend betrachtet werden", heißt es weiter. Die Bundesregierung werde sich "frühzeitig und aktiv" auf europäischer Ebene einbringen, schreibt die Regierung auf die Frage, ob Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen werde, entsprechende Rechtsakte zu verabschieden.

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5. Zahlungen aus Etat des Umweltministeriums

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) In ihrer Antwort (19/18640) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18013) listet die Bundesregierung auf, wie viele ehemalige Bundesbedienstete und Pensionäre zwischen 2013 und 2020 Zahlungen aus dem Einzelplan des Bundesumweltministeriums (BMU) für Beratungs- und Unterstützungleistungen erhalten haben. Der Auflistung nach haben bis zu drei ehemaligen Bundesbedienstete Zahlungen für Beratungs- oder Unterstützungsdienstleistungen in den betreffenden Jahren erhalten. Bei Pensionären sind es laut Tabelle zwischen zwei und zehn Personen, die solche Leistungen erhalten haben. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass in den Jahren 2014, 2015, 2017 und 2018 fünf ehemalige Bundesbedienstete, die zuvor aus Altersgründen aus dem Dienst ausgeschieden waren, individuelle Zahlungen erhalten haben.

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6. Abfallverbrennung und Kreislaufwirtschaft

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Der Anteil der abfallstämmigen Energieträger in der Zementindustrie am Brennstoffenergieeinsatz lag im Jahr 2018 bei 67,5 Prozent. Dieser habe sich in den vergangenen 20 Jahren erhöht. Im Jahr 1996 hat er noch bei 13 Prozent gelegen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18606) auf eine Kleine Anfrage (19/18236) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Die größten Anteile entfielen im Jahr 2018 mit knapp zwei Millionen Tonnen auf verschiedene Industrie- und Gewerbeabfälle wie Papier, Pappe, Zellstoff, Kunststoffe, Verpackungen und Textilien sowie Klärschlamm, aufbereiteten Siedlungsabfall und Altreifen, schreibt die Regierung.

Im Jahr 2019 seien in Deutschland 53 Zementwerke in Betrieb gewesen. Mit Ausnahme eines Zementwerks werde in allen deutschen Werken Abfälle mitverbrannt. Die Abfallbilanz des Statistischen Bundesamts weise für das Berichtsjahr 2017 ein Gesamtabfallaufkommen von rund 412 Millionen Tonnen auf, schreibt die Regierung. Davon verwertet wurden 333 Millionen Tonnen, 285 Millionen Tonnen davon stofflich und 48 Millionen Tonnen energetisch.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 452 - 30. April 2020 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2020

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