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BUNDESTAG/9746: Heute im Bundestag Nr. 439 - 29.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 439
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. April 2020, Redaktionsschluss: 09.34 Uhr

1. Haftungsrecht im Luftverkehr
2. Reformierung des Wohneigentumsgesetzes
3. Aufsicht soll vereinheitlicht werden
4. Hilfslieferungen in der Coronakrise


1. Haftungsrecht im Luftverkehr

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr vorgelegt (19/18790). Damit sollen die Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung angepasst werden. Sie werden laut Entwurf den geänderten Haftungshöchstbeträgen nach dem Montrealer Übereinkommen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 angeglichen. Ebenfalls angepasst werden soll die Gebührenstruktur der "Schlichtungsstelle Luftverkehr" beim Bundesamt für Justiz. Damit soll unter anderem Rechtssicherheit bei der gebührenrechtlichen Behandlung von Fällen geschaffen werden, in denen die Schlichtungsstelle ein Verfahren in derselben Angelegenheit für mehrere Beteiligte führt.

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2. Reformierung des Wohneigentumsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur grundlegenden Reformierung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) hat die Bundesregierung vorgelegt (19/18791) Schwerpunkte sind dem Entwurf zufolge der grundsätzliche Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch Mietern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Die Rechte von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern sollen erweitert werden, insbesondere indem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird, der über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft gibt. Weitere Schwerpunkte betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Wie die Bundesregierung in dem Entwurf schreibt, haben sich die die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG im Jahr 1951 verändert. Aufgrund des demografischen Wandels steige das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele sei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unerlässlich, und daneben verlange auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz

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3. Aufsicht soll vereinheitlicht werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sollen künftig zentral von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur mit Industrie- und Handelskammern sowie Gewerbeämtern werde der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts und den Anforderungen an eine auf diesem Gebiet spezialisierte und wirksame Aufsicht sowie auch den Anforderungen des Anlegerschutzes nicht gerecht, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794).

Dem Entwurf zufolge sollen die bisherigen Regelungen in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung weitgehend in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden. Zu den Kosten der Umstellung heißt es, es werde Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 5,2 Millionen sowie ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 36,4 Millionen Euro jährlich entstehen. Die betroffenen Unternehmen würden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und Kosten an die Bundesanstalt mit insgesamt rund 36,4 Millionen Euro jährlich belastet. Die einmaligen Kosten in Höhe von rund 5,2 Millionen müssten ebenfalls von den zu Beaufsichtigenden getragen werden. Andererseits komme es bei den betroffenen Unternehmen zu Entlastungen durch den Wegfall bisheriger Aufsichtskosten, so dass es nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung kommen wird.

Der Nationale Normenkontrollrat erklärt in seiner Stellungnahme, eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin sei nicht in ausreichendem Maße erfolgt und entsprechend belegt. Auch habe sich das Bundesministerium der Finanzen nicht mit möglichen Regelungsalternativen auseinandergesetzt. Der Nationale Normenkontrollrat erinnert in seiner Stellungnahme an eine Erklärung des Vertreters der BaFin in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 6. Juli 2011. Der BaFin-Vertreter habe zur Frage, ob die Gewerbeaufsicht oder die BaFin der geeignete Aufseher sei, sehr deutlich gemacht, "dass eine dezentrale Lösung vorzuziehen ist". Auch die Wirtschaftsministerien von Hamburg und Baden-Württemberg sowie einige Verbände hätten angegeben, dass ihnen strukturelle Defizite bei der bisherigen Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die Gewerbeaufsichtsämter nicht bekannt seien. Selbst der Bundesregierung seien keine von Finanzanlagenvermittlern verursachte Schadensfälle bekannt, erinnert der Nationale Normenkontrollrat.

Wie schon bei früheren Gesetzentwürfen kritisiert der Nationale Normenkontrollrat, dass ihm für die Prüfung des endgültigen Regelungsentwurfs nur wenige Tage zur Verfügung gestanden hätten. Diese Vorgehensweise entspreche nicht den Prinzipien der besseren Rechtsetzung.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme unter Verweis auf den Koalitionsvertrag, ihr erklärtes Ziel sei die Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht. Dazu solle die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden, wodurch die bestehende organisatorische Zersplitterung der Aufsicht aufgehoben werde, "welche sich negativ auf deren Einheitlichkeit und Qualität sowie den Anlegerschutz auswirken kann". Das Aufsichtsrecht werde nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Überlagerung mit europäischen Regelungen komplexer, argumentiert die Bundesregierung.

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4. Hilfslieferungen in der Coronakrise

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit internationalen Hilfslieferungen in der Coronakrise befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/18757). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob auch Deutschland die Lieferung von medizinischen Gütern angeboten wurde oder um solche Lieferungen gebeten hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 439 - 29. April 2020 - 09.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2020

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