Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9701: Heute im Bundestag Nr. 394 - 17.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 394
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 17. April 2020, Redaktionsschluss: 10.54 Uhr

1. Räumung von Munitionsfunden an A9
2. Feldversuche zu Oberleitungs-Lkw
3. PB-Modelle nur bei Großprojekten geplant
4. Richtlinien für Lärmschutz an Straßen
5. Grüne fragen nach Notrufsystem eCall


1. Räumung von Munitionsfunden an A9

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die zuständige Straßenbauverwaltung in Sachsen-Anhalt stimmt laut Bundesregierung derzeit mit den zuständigen Behörden Maßnahmen für die Räumung von Munitionsfunden im von der Bundesautobahn A9 zwischen der Anschlussstelle Großkugel und Leipzig-West überspannten Flussbett der Luppe und die begleitende bauliche Sicherung der A9 ab. Während der Beräumung werde der großräumige Verkehr über die A14 und A38 vom Schkeuditzer Kreuz bis zum Autobahnkreuz Rippachtal umgeleitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/18319) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17775).

*

2. Feldversuche zu Oberleitungs-Lkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben bisher noch keine Schlüsse aus den Feldversuchen mit Oberleitungs-Lkw auf den Bundesautobahnen A5 und A1 gezogen. Erste Ergebnisse der Begleitforschung zu den Feldversuchen würden Ende 2020 erwartet, heißt es in der Antwort der Regierung (19/18302) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17484). In der Antwort verweist die Regierung auf mehrere Studien, die dem Oberleitungs-Lkw-System ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis bescheinigen würden.

*

3. PB-Modelle nur bei Großprojekten geplant

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bei entsprechender Leistungsfähigkeit und Qualifikation des Auftragnehmers und optimalem Verlauf könnte laut Bundesregierung die Anwendung des PB-Modells bei Wasserbauprojekten, bei dem die Verantwortung für die Entwurfs-und Ausführungsplanung sowie die Bauausführung auf den (privaten) Auftragnehmer übertragen wird, Vorteile in der Bauabwicklung durch Reduzierung von Streitfällen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer haben. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/18327) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17789) hervor. Die bisherigen Projekte würden als Pilotprojekte umgesetzt, schreibt die Regierung. Kriterien für eine Vergabe im PB-Modell könnten erst auf Basis der gewonnenen Erfahrungen definiert werden. "Auch zukünftig ist der Aufwand für die Vergabe voraussichtlich nur bei Großprojekten zu rechtfertigen", heißt es in der Antwort.

*

4. Richtlinien für Lärmschutz an Straßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Verordnung

Berlin: (hib/HAU) Um die schon im Oktober des vergangenen Jahres amtlich bekanntgemachten neuen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) verbindlich für die Lärmvorsorge anwenden zu können, hat die Bundesregierung eine "Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) (19/18471) vorgelegt. Mit den Richtlinien und der Änderung der Lärmschutzverordnung sollen im Wesentlichen die Emissionsansätze der Fahrzeugflotte aktualisiert und ein neues Verfahren zur Berücksichtigung lärmmindernder Eigenschaften von Straßendeckschichten nach den neuen Technischen Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten (TP-KoSD-19) eingeführt werden, teilt die Regierung mit. Dieses neue Verfahren regle, wie die lärmmindernden Eigenschaften von Straßendeckschichten rechtssicher festgelegt und in der Berechnung berücksichtigt werden können. Die RLS-19 löst die veraltete RLS-90 ab, deren Berechnungsverfahren seit Erlass der 16. BImSchV am 12. Juni 1990 für die Ermittlung des Beurteilungspegels verbindlich anzuwenden sind.

*

5. Grüne fragen nach Notrufsystem eCall

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Einsatz des automatische Notrufsystems eCall (Emergency Call) in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/18340) verweisen die Abgeordneten darauf, dass in allen ab dem 1. April 2018 neu typgenehmigten Modellen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen entsprechend einer europäischen Regelung das automatische Notrufsystem eCall verbaut sein müsste. Ziel dessen sei es, den Zeitraum zwischen einem Unfall und dem Eintreffen der Rettungskräfte auf ein Minimum zu reduzieren, heißt es. Nach der eCall-Verordnung müssten alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen so ausgestattet sein, "dass nach einem Unfall ein Notruf an die Nummer 112 abgesetzt und ein Minimaldatensatz automatisch an die Notrufleitstelle übermittelt werden kann". Der Minimaldatensatz sei standardisiert und enthalte im Wesentlichen die Koordinaten des Unfallorts, Fahrtrichtung, FIN, Typ des Fahrzeugs, Antriebstechnologie und die Angabe, ob der Notruf automatisch oder manuell ausgelöst wurde, schreiben die Grünen.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, wie viele Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen derzeit in Deutschland zugelassen werden können und in wie vielen dieser Modelle ein gesetzlich vorgeschriebenes eCall-System nach den Vorgaben der eCall-Verordnung eingebaut ist. Ob die Bundesregierung plant, den freiwilligen Einbau eines eCall-Systems in Gebrauchtwagen zu fördern, wollen die Parlamentarier ebenfalls wissen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 394 - 17. April 2020 - 10.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang