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BUNDESTAG/9692: Heute im Bundestag Nr. 385 - 15.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 385
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. April 2020, Redaktionsschluss: 12.58 Uhr

1. Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
2. Ermittlungen gegen Gruppe S.
3. Zahlen zum Großen Lauschangriff
4. Länderbezogene Berichtspflicht der EU
5. Terrorismusverfahren im Jahr 2019


1. Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Mit dem aktuellen Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter befasst sich die Antwort der Bundesregierung (19/18304) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17702). Wie die Bundesregierung schreibt, ist das Referat III B 3 (Urheber- und Verlagsrecht) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für die Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes. Die Referate des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz würden mit einer dem jeweiligen Arbeitsanfall angemessenen Personalstärke ausgestattet, und die Umsetzung der EU-Richtlinie habe Priorität vor anderen, nicht fristgebundenen Vorhaben. Zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie heißt es, die Arbeiten dauerten an. Hierbei lasse sich die Bundesregierung von den Maßgaben der Protokollerklärung leiten, die sie im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat (19/9822). Sie beziehe zugleich die Erkenntnisse des Stakeholder-Dialoges ein, den die Europäische Kommission seit Oktober 2019 in Brüssel durchführt. Zugleich werte die Bundesregierung die Stellungnahmen der Verbände aus der Konsultation vom Sommer letzten Jahres aus. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten einen Referentenentwurf vorlegen.

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2. Ermittlungen gegen Gruppe S.

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt gegen 13 Beschuldigte aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts der Gründung, Rädelsführerschaft, Mitgliedschaft in und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ("Gruppe S."). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18305) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17617) hervor. Fünf Beschuldigten, einem davon als Rädelsführer, werde zur Last gelegt, im September 2019 übereingekommen zu sein, sich auf unbestimmte Zeit mitgliedschaftlich zusammenzuschließen, um die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland durch die Begehung von Anschlägen gegen Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens zu erschüttern und zu überwinden. Gegen acht Beschuldigte bestehe der Verdacht, die terroristische Vereinigung durch die Zusage finanzieller Zuwendungen zum Kauf von Waffen oder das Mitwirken an bewaffneten Anschlägen gegen Moscheen und anwesende Gläubige unterstützt zu haben. Zum Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens sei keiner der Beschuldigten als Gefährder eingestuft gewesen. Zu "Aktivisten und Aktivistinnen" liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da es sich dabei weder um eine strafrechtliche noch um eine gefahrenabwehrrechtliche Kategorie handelt. Bie weiteren Fragen verweist die Bundesregierung auf die laufenden Ermittlungen sowie auf die eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel, bei denen selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden könne.

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3. Zahlen zum Großen Lauschangriff

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Zu Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung (Großer Lauschangriff) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18310) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17618). Die Fragesteller wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele solcher Maßnahmen zwischen 2015 und 2019 wegen Berührung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgebrochen beziehungsweise gelöscht wurden, und ob Maßnahmen nachträglich von Gerichten als rechtswidrig angesehen wurden. Informationen dazu lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es in der Antwort. Wie daraus weiter hervorgeht, waren in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt mindestens 113 unbeteiligte Dritte betroffen. Von den in diesem Zeitraum überwachten 242 Personen seien bis zum Januar 2019 insgesamt 147 Personen über die durchgeführten Maßnahmen unterrichtet worden.

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4. Länderbezogene Berichtspflicht der EU

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben den Vorschlag der Europäischen Kommission für die verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Die Abstimmung in der Bundesregierung dauere an, schreibt sie in der Antwort (19/18306) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/17509). Gleichzeitig betont sie, dass eine Reihe der darin enthaltenen Fragen wegen des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses in der Bundesregierung nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst seien. Weiter heißt es in der Antwort, aufgabenbedingt pflege die Bundesregierung Kontakte zu einer Vielzahl von Akteuren wie zum Beispiel auch anderen Mitgliedstaaten. Eine lückenlose Aufstellung der in dem fraglichen Zeitraum stattgefundenen Gespräche, in denen öffentliches Country-by-Country Reporting thematisiert wurde, könne nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung befinde sich zur Frage, wie während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission verfahren werden soll, derzeit noch in der Ressortabstimmung.

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5. Terrorismusverfahren im Jahr 2019

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Straf- und Ermittlungsverfahren mit terroristischen Hintergründen sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18336). Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte aus welchen Vereinigungen im Phänomenbereich politisch motivierter Kriminalität-links (PMK-links), im Phänomenbereich PMK-rechts, im Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie, im Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie sowie im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen im Jahr 2019 entweder vom Generalbundesanwalt eingeleitet oder von den einleitenden Länderstaatsanwaltschaften an diesen abgegeben wurden. Hintergrund der Anfrage ist den Fragestellern zufolge, dass der seit August 1976 bestehende Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) ebenso wie der Paragraf 129 (kriminelle Vereinigung) und Paragraf 129b (terroristische Vereinigung im Ausland) schon lange umstritten sei. Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen forderten seit Jahren die ersatzlose Streichung dieser Strafparagraphen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 385 - 15. April 2020 - 12.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2020

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