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BUNDESTAG/9683: Heute im Bundestag Nr. 376 - 07.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 376
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 7. April 2020, Redaktionsschluss: 14.12 Uhr

1. Reform des Ehe- und Geburtsnamenrechts
2. Digitalisierung der Justiz und IT-Sicherheit
3. FDP: Förderung sozialer Innovationen
4. Eine Milliarde Überstunden
5. Ein Jahresentgelt wenig aussagekräftig
6. Zahl als divers registrierter Personen
7. Korrekturbitten des BVersA


1. Reform des Ehe- und Geburtsnamenrechts

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts - Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder" vorgelegt (19/18314). Durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll für Ehegatten eine weitere Wahlmöglichkeit bezüglich ihres Ehenamens und für Eltern hinsichtlich des Geburtsnamens des gemeinsamen Kindes geschaffen werden. Es soll zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Weiterhin soll es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach der gegenwärtigen Fassung des BGB nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden kann. Derjenige Partner, dessen Geburtsname oder aktuell geführter Name nicht als Ehename bestimmt worden ist, könne diesen Namen als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen. Die Möglichkeit einen "echten" Ehedoppelnamen aus den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen beider Ehepartner zu bestimmen, bestehe nicht. Sofern kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist, trage jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen weiter. Bei der Geburt eines Kindes müsse, sofern Vater und Mutter keinen gemeinsamen Ehenamen führen, entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Auch hier könne kein Doppelname als Geburtsname bestimmt werden.

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2. Digitalisierung der Justiz und IT-Sicherheit

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Anforderungen der IT-Sicherheit werden bei allen Vorhaben der Digitalisierung der Justiz generell mitberücksichtigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18271) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17546). Dieser Aspekt bedürfe keiner ausdrücklichen Erwägung. Nach Ansicht der Fragesteller bestehen ohne ein hinreichendes Maß an IT-Sicherheit erhebliche Gefährdungen für die Funktionsfähigkeit der Justiz. Konkret fragten sie unter anderem, warum die Maßnahme "Digitalisierung der Justiz voranbringen" keine Ziele im Bereich der IT-Sicherheit der Justiz umfasst.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, sieht sie den Abfluss oder die Manipulation von Daten im Zuge von erfolgreichen Cyberattacken als mögliches Grundgefährdungsszenario. Hinsichtlich der Cyberattacke auf das Berliner Kammergericht lägen aber keine Hinweise vor, dass die Arbeit von Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz oder anderer Bundesbehörden bei Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, des internationalen Terrorismus oder anderer schwerer staatsgefährdender Delikte beeinträchtigt wird. Der Rechtsstaat sei durch einen vergleichbaren Cyberangriff auf ein oder mehrere Bundesgerichte nicht gefährdet.

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3. FDP: Förderung sozialer Innovationen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) In einem Antrag (19/18238) fordert die FDP-Fraktion "Social Entrepreneurship" ebenso wie technologische Innovation zu fördern. Die Politik müsse erkennen, dass soziale Innovation gleichwertig zur technologischen Innovation sind, schreiben die Abgeordneten und setzen sich dafür ein, eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe auf Bundesebene zu gründen, die im Austausch mit Vertretern des Sektors eine soziale und gesellschaftliche Innovationsstrategie erarbeitet. Sozialunternehmen sollen in den öffentlichen Wirkungsprozess integriert werden und zusammen mit den Ländern über Pilotprojekte alle Akteure an Hochschulen und Schulen für "Social Entrepeneurship" sensibilisieren und damit die Grundlage für erweiterte und vertiefende Lernangebote in diesem Bereich sowie Integration von sozialen Innovationen in bestehende Gründerinitiativen an Schulen und Hochschulen schaffen. Ferner sollen vorhandene Förderprogramme des Bundesforschungsministeriums wie die "Validierungsförderung +" und die ab 2021 im zweiten Auswahlprozess stattfindende "Innovative Hochschule" für soziale Innovationen noch stärker ausgeweitet werden. Das Programm "KMU-innovativ: Einstiegsmodul", das bisher nur von der Förderung von Technologiefeldern spreche, solle für "Social Entrepreneurship" geöffnet werden.

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4. Eine Milliarde Überstunden

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus haben die abhängig Beschäftigten im Jahr 2018 rund 58,9 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Darunter waren insgesamt eine Milliarde Überstunden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18332) auf eine Kleine Anfrage (19/17422) der AfD-Fraktion. Demnach betrug der Anteil der Überstunden an allen geleisteten Arbeitsstunden rund 1,8 Prozent. Der Anteil der unbezahlten Überstunden an allen geleisteten Arbeitsstunden betrug rund ein Prozent, der Anteil der bezahlten Überstunden an allen geleisteten Arbeitsstunden rund 0,8 Prozent. Bezogen auf die geleisteten Überstunden wurden damit rund 54,2 Prozent der Überstunden unbezahlt und 45,9 Prozent der Überstunden bezahlt geleistet.

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5. Ein Jahresentgelt wenig aussagekräftig

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Auf Basis des Entgeltes eines Jahres kann nicht auf die während der gesamten Erwerbsbiografie erzielten Entgelte geschlossen werden. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18219) auf eine Kleine Anfrage (19/17424) der AfD-Fraktion. Daher ließen diese Werte auch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Höhe zukünftiger Rentenanwartschaften zu. Darüber hinaus könne aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter geschlossen werden, da weitere Haushaltseinkommen nicht berücksichtigt würden, schreibt die Regierung weiter.

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6. Zahl als divers registrierter Personen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will wissen, wie viele Personen aktuell mit dem Geschlecht "divers" registriert sind. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/18259) unter anderem danach, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung "die Anzahl sowie der Anteil von Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland" ist.

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7. Korrekturbitten des BVersA

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/18183) zu Korrekturbitten des Bundesversicherungsamtes (BVersA) im August 2019 gestellt. Darin möchte sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob und aus welchen Gründen das BVersA mit und ohne anwaltliche Hilfe mediale Berichterstattungen korrigieren ließ.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 376 - 7. April 2020 - 14.12 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2020

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