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BUNDESTAG/9561: Heute im Bundestag Nr. 252 - 05.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 252
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 5. März 2020, Redaktionsschluss: 09.49 Uhr

1. Wettbewerb auf kommunaler Ebene
2. FDP setzt auf Blockchain
3. Wirtschaftstätigkeit von Kommunen
4. Gebühren für polizeiliche Maßnahmen


1. Wettbewerb auf kommunaler Ebene

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion hat sich für einen starken Wettbewerb auf kommunaler Ebene ausgesprochen. Es dürften keine neuen "Kommunalisierungspotenziale" geschaffen werden, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/17515). Ordnungsrechtliche Nachteile für private Unternehmen müssten ausgeräumt werden. Die Bundesregierung sei dafür verantwortlich sicherzustellen, dass notwendige Lösungen vorrangig am Markt gesucht werden und bei besserer oder gleicher Leistungsfähigkeit privatwirtschaftlichen Angeboten Vorfahrt eingeräumt wird. Entsprechende Positionen müssten gegenüber den Bundesländern vertreten werden.

Zur Begründung verweisen die Abgeordneten auf die Spielräume von Kommunen für eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, die in den Gemeindeordnungen festgeschrieben seien. Diese Spielräume dürften nicht genutzt werden, um erfolgreich privatwirtschaftlich erbrachte Leistungen zu rekommunalisieren sowie sich auch über die Grenzen der Daseinsvorsorge hinaus wirtschaftlich als Kommune zu betätigen.

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2. FDP setzt auf Blockchain

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/17539) auf, die Projektplanung eines kommenden Großprojekts ab der Planungsphase in wesentlichen Teilen auf einer oder mehrerer, interoperabler Blockchains abzubilden. So solle die Transparenz erhöht und die Kooperation zwischen dem Bund und den am Projekt beteiligten Ländern verbessert werden, erklären die Abgeordneten. Mittelfristig müsse das Ziel sein, steuerfinanzierte Großprojekte für die Steuerzahler transparenter zu machen.

Die jeweils genutzte Blockchain solle als "public, permissioned" Blockchain öffentlich zugänglich gemacht werden, falls der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dem nicht entgegensteht. Davon ausgenommen werden sollten sicherheitsrelevante Angaben zum Projekt und andere überwiegende öffentliche Interessen. Um die Bürgerbeteiligung zu gewährleisten, verlangt die Fraktion den Aufbau einer Plattform zum öffentlichen Projektcontrolling, Melden von Fehlern und zum Feedback-Geben. Bei der erforderlichen Software solle nach Möglichkeit auf dezentrale Open-Source-Lösungen gesetzt werden.

In der Ausschreibung sei zu verdeutlichen, dass eine Anbindung an die Projekt-Blockchain auch anderen Projektpartnern einschließlich Versicherungen und Zulieferern von Bauteilen offensteht. Die Projekt-Blockchain brauche hierfür standardisierte Schnittstellen, über die eine Zusammenarbeit unabhängig von der genutzten Blockchainlösung möglich ist.

Wie die FDP erläutert, basiert das Grundprinzip der Blockchain darauf, dass die Transaktionshistorie auf verschiedene Systeme transparent und unveränderlich verteilt wird und somit Daten verifiziert und gesichert werden. Gleichzeitig komme es ohne zentralen Speicher aus, was die Resistenz gegen Manipulation deutlich erhöhe. Bei globalen Lieferketten könnten auf einer Blockchain gespeicherte Informationen zum Standort und Zustand der transportierten Ware über einen Zeitstempel mit dem jeweils ausführenden Logistikpartner in Verbindung gebracht werden. Dasselbe Prinzip könne bei Großprojekten Anwendung finden, um das Vertrauen zwischen den Vertragspartnern zu erhöhen, Verwaltungs- und Controlling-Aufwand zu verringern und Zeit- und Kostenersparnisse zu ermöglichen.

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3. Wirtschaftstätigkeit von Kommunen

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Kommunen in ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten stärken möchte die Linksfraktion. Dazu solle die Bundesregierung mit den Ländern in einen Dialog treten, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/17519). Ziel sei, Beschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen aufzuheben und auf Länderebene transparente Regelungen zu schaffen, die eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge erleichtern und befördern. "Bei wirtschaftlicher Betätigung im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge ist die Präferenz zugunsten der öffentlichen Hand strikt zu beachten", heißt es in dem Antrag weiter.

Außerdem wollen die Linken eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründen, die Rekommunalisierungsvorhaben beraten, unterstützen und fördern soll.

Privatisierungen entlasteten kommunale Haushalte zwar kurzfristig, ändere jedoch nichts an den Ursachen der Unterfinanzierung von Kommunen, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß.

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4. Gebühren für polizeiliche Maßnahmen

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Um Gebühren für polizeiliche Maßnahmen geht es einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17540) mit dem Titel "Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz darf Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen". Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung zu Änderungen der "Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich" (BMIBGebV) auf.

Danach soll die Regierung insbesondere die Gebühren für "Anordnung des Gewahrsams und Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung", für Platzverweisung sowie zu Kosten für Dolmetscher so ändern, dass dabei unter anderem der Grundsatz "Eine Gebühr ist keine Strafe" Beachtung findet. Die Vorlage steht am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

In der Begründung führen die Abgeordneten aus, dass es das Prinzip der Kostendeckung nicht rechtfertige, für polizeiliche Maßnahmen Gebühren zu erheben, "die zu Recht als drakonisch empfunden werden können". Eine Gebühr von 6,51 Euro je angefangene Viertelstunde für den "Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung" zusätzlich zur Gebühr für die Anordnung des Gewahrsams in Höhe von 74,15 Euro sei eine solche übermäßige Gebühr, "da sie nicht gedeckelt ist und Betroffene die Dauer der Maßnahme weder abschätzen noch bestimmen können". Weiter schreibt die Fraktion, dass Platzverweise und Dolmetscher zur polizeilichen Aufgabenerfüllung eingesetzt würden und es daher "grundsätzlich nicht gerechtfertigt" sei, Betroffene in diesen Fällen per se mit hohen Kosten zu belasten.

"Wenn Gebühren für polizeiliche Maßnahmen erhoben werden, berühren sie in besonderer Weise einen für die Grundrechtsausübung sensiblen Bereich", heißt es ferner in der Vorlage. Es sei daher geboten, "bereits die Gebührentatbestände möglichst schonend im Hinblick auf die Grundrechtsausübung auszugestalten - auch um sicherzustellen, dass es durch hohe Gebühren nicht zu einer abschreckenden Wirkung im Hinblick auf die Grundrechtsausübung kommt".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 252 - 5. März 2020 - 09.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2020

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