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BUNDESTAG/9481: Heute im Bundestag Nr. 172 - 12.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 172
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Februar 2020, Redaktionsschluss: 11.52 Uhr

1. FDP-Plan zu Kassenbons erneut abgesetzt
2. Lage in Syrien wird immer dramatischer
3. A4-Ausbau zwischen Nossen und Bautzen
4. FDP fragt nach Emissionen des Seeverkehrs
5. Spatenstiche mit dem Verkehrsminister
6. Kosten der Fehmarnbeltquerung erfragt
7. Radwegeausbau an Bundeswasserstraßen


1. FDP-Plan zu Kassenbons erneut abgesetzt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Beratung des von der FDP-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker (19/15768) erneut von der Tagesordnung abgesetzt. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion begründete dies mit weiterem Beratungsbedarf. Für die Absetzung von der Tagesordnung stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen waren die Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die abschließende Beratung im Ausschuss war bereits am 29. Januar geplant gewesen, wurde aber ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt.

Die FDP-Fraktion will mit dem Gesetz die vor allem den Bäckereien seit Anfang des Jahres auferlegte Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen selbst bei kleinsten Einkäufen wieder abschaffen. Die Finanzbehörden sollen im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können. Die Belege würden größtenteils nicht von den Kunden mitgenommen, sondern direkt im Geschäft entsorgt, argumentiert die FDP-Fraktion. Dies führe zu einer erheblichen Zunahme von Abfall, der unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes vermeidbar wäre.

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2. Lage in Syrien wird immer dramatischer

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Reduzierung der Grenzübergänge nach Syrien, über die humanitäre Güter in das Bürgerkriegsland gelangen, von vier auf zwei im Zuge der Verlängerung der UN-Resolution für Syrien am 11. Januar 2020, führt nach Angaben der Bundesregierung zu einer Verschärfung der humanitären Situation im Land. Allerdings könne die Bundesregierung den Ausfall bislang kompensieren, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU), am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Indes werde die Lage in der syrischen Provinz Idlib angesichts der erneuten Militäroffensive von Machthaber Baschar al-Assad immer dramatischer. So seien laut des UN-Nothilfebüros Ocha seit dem 1. Dezember 2019 rund 586.000 Menschen vertrieben worden. "Die Flüchtlingslager sind völlig überfüllt", berichtete Flachsbarth, viele Menschen schliefen in Schulen, Moscheen oder auf offenem Feld. "Diese Menschen brauchen unmittelbar sehr viel Hilfe", betonte sie.

Laut Flachsbarth hätten auch zehn der vom BMZ unterstützten Gesundheitseinrichtungen in Idlib schließen müssen. Neun von ihnen seien an andere Standorte gezogen. Besorgt zeigte sie sich aufgrund der Tatsache, dass die UN-Resolution auf Drängen Russlands nur um weitere sechs Monate verlängert worden sei. "Wir wissen nicht, ob Russland einer weiteren Verlängerung zustimmen wird", sagte Flachsbarth. Wenn nicht, würde das Wegfallen der Grenzrouten, über die Millionen Menschen mit Hilfsgütern versorgt werden, "katastrophale Auswirkungen" haben.

Helfer können seit 2014 gemäß den Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates humanitäre Güter über bestimmte Grenzstationen direkt in Gebiete liefern, die das Assad-Regime nicht kontrolliert. Im Dezember 2019 hatten Deutschland, Belgien und Kuwait in einem Resolutionsentwurf eine Verlängerung des Mandats um ein Jahr vorgeschlagen. Russland und China legten dagegen aber ein Veto ein.

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3. A4-Ausbau zwischen Nossen und Bautzen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einer Antwort der Bundesregierung (19/16879) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16559) zufolge im August 2019 der Aufnahme der Planungen für den acht- beziehungsweise sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 4 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und der Anschlussstelle (AS) Bautzen-Ost zugestimmt. Nach Auskunft der sächsischen Straßenbauverwaltung sei aufgrund des Übergangs der Zuständigkeit für die Bundesautobahnen auf die Autobahn GmbH des Bundes der Planungsauftrag im Oktober 2019 an die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) erteilt worden, heißt es in der Antwort.

Nach Übergabe der Unterlagen Anfang Januar 2020 werde die DEGES "die Unterlagen sichten, die Planungs- und Bauabschnitte verkehrlich und nach Dringlichkeit festlegen sowie die Vergabeverfahren für die Voruntersuchungen durchführen". Die Auswirkungen auf die Umwelt würden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht, die Bestandteil der Abwägungen im Planungsprozess sei, schreibt die Bundesregierung.

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4. FDP fragt nach Emissionen des Seeverkehrs

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Emissionen des internationalen Seeverkehrs interessiert sich die FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen in einer Kleinen Anfrage (19/16904) von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Alternativen ihr für den Welthandel bekannt sind, die weniger CO2 emittieren als der Seeverkehr. Gefragt wird auch, welchen Stellenwert für die Bundesregierung die Senkung der CO2-Emissionen im Seeverkehr im Vergleich zum individualisierten Straßenverkehr hat.

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5. Spatenstiche mit dem Verkehrsminister

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach "Spatenstichen für Verkehrsinfrastrukturprojekte und Verkehrsfreigaben in Anwesenheit von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/16939). Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft erteilen, welche Kosten durch die Veranstaltungen im Jahr 2019 jeweils entstanden sind. Die Grünen wollen zudem wissen bei welchen dieser Veranstaltungen der Minister oder seine Staatssekretäre jeweils teilgenommen haben und fordern dabei eine getrennte Auflistung nach Bundesfernstraßenprojekten, Bundesschienenwegeprojekten, Bundeswasserstraßenprojekten, Nahverkehrsinfrastrukturprojekten und Projekten für Radwege.

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6. Kosten der Fehmarnbeltquerung erfragt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Kostenexplosion bei der Fehmarnbeltquerung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/16868). Die Abgeordneten verweisen darin auf eine Pressemeldung, wonach der Bundesrechnungshof (BRH) angesichts einer Steigerung der Kosten für die Fehmarnbeltquerung von ursprünglich 817 Millionen Euro auf 3,5 Milliarden Euro empfehle, "das Projekt zu überdenken". Die Bundesregierung wird nun gefragt, welche Konsequenzen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ziehen werde, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV), wie vom BRH befürchtet, unter 1,0 sinkt. Wissen will die AfD-Fraktion auch, welche Faktoren dazu führen, "dass die Kilometerkosten für den Neubau der Strecke über denen von Hochgeschwindigkeitsstrecken liegen".

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7. Radwegeausbau an Bundeswasserstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine Erfassung aller Radwege an Bundeswasserstraßen liegt der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16880) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16261) hervor. In der Antwort wird außerdem mitgeteilt, dass der Bund den radverkehrstauglichen Ausbau von Wegen entlang der Bundeswasserstraßen "auf Antrag" fördert. Der radverkehrstaugliche Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen diene der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung, heißt es in der Vorlage. Zur Förderung des allgemeinen Radverkehrs unterstütze der Bund seit 2015 die Bemühungen von Kommunen und Gemeinden, den radverkehrstauglichen Ausbau der bundeseigenen Betriebswege zu ermöglichen. Um das Interesse der Kommunen und Gemeinden zu erhöhen, sei ab dem Haushalt 2020 der Förderanteil des Bundes auf 90 Prozent erhöht worden, schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 172 - 12. Februar 2020 - 11.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2020

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