Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9461: Heute im Bundestag Nr. 152 - 06.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 152
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 6. Februar 2020, Redaktionsschluss: 13.04 Uhr

1. Bewertung von DDR-Versicherungszeiten
2. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
3. Beschäftigung Schwerbehinderter
4. Übergriffe in Jobcentern
5. Arbeitsmarktlage behinderter Menschen
6. Schwachstellen bei Ausgabe von e-Ausweis


1. Bewertung von DDR-Versicherungszeiten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die rentenrechtliche Bewertung der DDR-Versicherungszeiten von Personen, die zu Zeiten der deutschen Teilung aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet oder übergesiedelt sind, geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16953) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11250). Darin weist die Bundesregierung die Auffassung, wonach die Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) nicht für die Bewertung der von diesen Personen in der DDR zurückgelegten Versicherungszeiten gelten, als nicht zutreffend zurück.

Wie die Bundesregierung darlegt, regelte das Fremdrentengesetz (FRG) vor 1992, wie in der DDR zurückgelegte Versicherungszeiten rentenrechtlich zu bewerten sind. Diesen Zeiten seien danach für die Rentenberechnung fiktive Verdienste zugeordnet worden, wie sie bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit in der Bundesrepublik erzielt worden wären (sogenannte Tabellenentgelte).

"Diese Regelungen im FRG sind mit dem Rentenüberleitungs-Gesetz (RÜG) zum 1. Januar 1992 gestrichen worden", schreibt die Bundesregierung weiter. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 1992 seien mit dem RÜG Regelungen in das SGB VI eingefügt worden, "die seitdem für die Bewertung der im Beitrittsgebiet, das heißt in der DDR beziehungsweise in den neuen Bundesländern, zurückgelegten Versicherungszeiten gelten".

Diesen Zeiten werden danach der Antwort zufolge "grundsätzlich nicht mehr Tabellenentgelte zugrunde gelegt, sondern die tatsächlich in der DDR versicherten, mit einem Faktor in eine Beitragsbemessungsgrundlage auf dem Verdienstniveau der Bundesrepublik umgewerteten Verdienste". Die Rechtmäßigkeit dieser gesetzlichen Vorschriften und deren Anwendung auf von sogenannten DDR-Altübersiedlern zurückgelegte DDR-Versicherungszeiten haben laut Bundesregierung sämtliche Sozialgerichte bis hin zum Bundessozialgericht (BSG) bestätigt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011, Az. B 5 R 36/11 R). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2016, Az. 1 BvR 713/13).

*

2. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Juni 2019 hat es nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit rund 23,86 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte gegeben. Zugleich gab es rund 9,55 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Teilzeit, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/16824) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15915) weiter hervorgeht. Danach betrug der Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus ausschließlich geringfügig Beschäftigte) 62,3 Prozent, während der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit bei 24,9 Prozent lag.

*

3. Beschäftigung Schwerbehinderter

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Pflicht von Arbeitgebern zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/16944). Darin erkundigt sich die Fraktion nach der Zahl der Arbeitgeber, die "die Beschäftigungspflichtquote laut Paragraf 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in den Jahren 2009 bis 2018 nicht erfüllt" haben. Nach dem genannten Paragrafen haben Arbeitgeber mit einer bestimmten Zahl an Arbeitsplätzen ein oder mehrere davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Auch wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie hoch in den Jahren 2009 bis 2018 die zu leistenden Zahlungen in Form der Ausgleichsabgabe waren, die zu zahlen ist, wenn der Beschäftigungsplicht nicht ausreichend nachgekommen wird.

*

4. Übergriffe in Jobcentern

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Mit Übergriffen in Jobcentern befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16942). Wie die Fraktion darin schreibt, ist ein wachsendes Gewaltaufkommen in Jobcentern ein Problem für die Sicherheit der Mitarbeiter sowie der Kunden vor Ort. Wissen wollen die Abgeordneten, ob "das Thema Sicherheit und/oder Gewalt in Jobcentern nach Kenntnissen der Bundesregierung Gegenstand der Zielvereinbarungsgespräche" zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales war. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob dieses Thema Gegenstand von Gesprächen in den Gremiensitzungen des Verwaltungsrates der BA war.

*

5. Arbeitsmarktlage behinderter Menschen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Entwicklung der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen" ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/16945). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie sich die Zahl der Erwerbslosen und die entsprechende Arbeitslosenquote bei Menschen mit Schwerbehinderungen in Deutschland von 2010 bis 2018 entwickelt haben. Auch will sie unter anderem wissen, wie viele Menschen mit Behinderung nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 langzeitarbeitslos waren und wie die Zahl im Verhältnis zu arbeitslosen Menschen ohne Behinderung steht.

*

6. Schwachstellen bei Ausgabe von e-Ausweis

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Schwachstellen bei der Ausgabe von elektronischen Ausweisen und Komponenten der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16949). Wie die Fraktion darin ausführt, haben Mitglieder des Chaos Computer Clubs (CCC) am 27. Dezember 2019 beim 36. Chaos Communication Congress in Leipzig Schwachstellen und Sicherheitslücken beim Ausgabeprozess für verschiedene in der Telematikinfrastruktur genutzte Komponenten und Smartcards demonstriert. "Sie konnten zeigen, wie es für Unbefugte problemlos möglich war, einzelne Smartcards und Komponenten der TI durch die jeweiligen beteiligten Serviceprovider zu beziehen", schreibt die Fraktion weiter. Außerdem sei es den Mitgliedern des CCC gelungen, unautorisiert eine elektronische Gesundheitskarte zu bestellen.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung "die durch Mitglieder des CCC offenbarten Schwachstellen und Sicherheitslücken beim Ausgabeprozess für verschiedene in der Telematikinfrastruktur (TI) genutzte Komponenten und Smartcards" bewertet. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie häufig es nach Kenntnis der Bundesregierung Unbefugten bislang gelungen ist, unautorisiert an bestimmte Karten und Komponenten zu gelangen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 152 - 6. Februar 2020 - 13.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Februar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang