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BUNDESTAG/9386: Heute im Bundestag Nr. 076 - 15.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 76
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Januar 2020, Redaktionsschluss: 15.10 Uhr

1. Expertenstreit über Maßnahmengesetze
2. Anhörung zu Digitalisierung im Bau
3. Defizite beim Kampf geben Steuerbetrug
4. Giffey kündigt Gesetzesvorhaben an
5. Einflussnahme auf Klimaschutzgesetz


1. Expertenstreit über Maßnahmengesetze

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Das Vorhaben der Bundesregierung, für bestimmte Verkehrsinfrastrukturprojekte statt über einen Verwaltungsakt per Gesetz Baurecht zu schaffen, findet unter Experten Befürworter und Gegner. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Mittwoch zum Regierungsentwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (19/15619) sowie dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (19/15626) deutlich.

Dieter Posch, ehemaliger Staatssekretär für Verkehr in Hessen, sprach sich grundsätzlich für die Möglichkeit der Schaffung von Baurecht durch vom Bundestag beschlossene Maßnahmengesetze aus. Wenn das Parlament aber tatsächlich Herr des Verfahrens sein wolle, dürften nicht - wie im Entwurf geplant - das Eisenbahnbundesamt für Schienenvorhaben und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für Wasserstraßenvorhaben Träger des Vorhabens sein, sondern das Parlament. Liege die Verantwortung bei der Verwaltung, unterscheide sich das Verfahren im Prinzip nicht von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens, sagte Posch. Wichtig, so der Staatssekretär a.D., sei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die nicht erst dann stattfinden dürfe, "wenn die Planungen im Grunde fertig sind".

Aus Sicht von Christian Funke, Geschäftsführer des Vereins Pro Mobilität, ist davon auszugehen, "dass in der Praxis eine wirksame Beschleunigung der Infrastrukturprojekte durch Maßnahmengesetze erreicht werden kann". Bei den im Gesetzentwurf vorgesehenen zwölf Projekten seien die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baurechtschaffung durch Parlamentsentscheid gegeben, da diese systemrelevant seien - es also "ohne diese Maßnahmen überregional sehr viel schlechter laufen würde". Eine Entscheidung des Bundestages über eine Baumaßnahme, statt einer Verwaltung, sollte aus seiner Sicht auch zu einer höheren Akzeptanz der Projekte führen. "Nicht verkehrt" wäre es laut Funke, nach einer gewissen Zeit eine solche Regelung auch für ein Straßenbauprojekt anzudenken.

Jens Bergmann, Vorstand Netzplanung und Großprojekte der DB Netz AG, betonte, die geplanten Änderungen würden signifikant zur Beschleunigung im Bereich der Schieneninfrastruktur beitragen. Der Bahnvertreter begrüßte zudem die geplante frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, die von der DB Netz AG ohnehin durchgeführt werde. Mit Blick auf das bei bestimmten Vorhaben durchzuführende Raumordnungsverfahren, in dem die Öffentlichkeit zu beteiligen sei, das aber keinen bindenden Charakter habe, sah Bergmann Optimierungsmöglichkeiten. Seiner Auffassung nach könnten im Interesse eines schnelleren Planungsprozesses die Belange der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren mitbehandelt werden.

Michael Zschiesche, Geschäftsführer des "Unabhängigen Instituts für Umweltfragen", geht hingegen davon aus, dass das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz die Planung für die Verkehrsinfrastrukturprojekte sogar verlängern werde. Der praktische Nutzen erschließe sich ihm für die enorm aufwändige, nacheinander ablaufende Planung durch die Fachbehörde und in der Folge den Bundestag nicht. "Ein Beschleunigungseffekt kann so nicht eintreten", befand er. Die Planung werde zudem teurer. Das alles zu testen, "um den Rechtsschutz einzuschränken", verkenne, dass es in den Bereichen Schienenwege und Wasserstraßen ohnehin nur wenige Verbandsklagen gebe, sagte Zschiesche. Nachhaltiger im Sinne einer Planungsbeschleunigung wäre es seiner Auffassung nach, die zuständigen Ämter und Behörden mit den benötigten Mitteln auszustatten.

Laura von Vittorelli vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz für europarechtswidrig. Deutschland drohe damit das nächste Verfahren, warnte sie mit Blick auf die gescheiterte Pkw-Maut. Auch Vittorelli vermochte keine Beschleunigungseffekte auszumachen. Es werde ein Behördenverfahren laufen, über dessen Ergebnisse dann der Bundestag diskutieren werde. Kritisch bewertete sie, dass es künftig bei derartig geführten Planungen keine adäquaten Klagemöglichkeiten gebe. Den Verweis auf die Verfassungsbeschwerde als Klagemöglichkeit bewertete sie als "nicht zielführend". Die sich daraus ergebende Rechtsunsicherheit sei "tödlich" für Projekte, von denen viele im Grunde sinnvoll seien, gab sie zu bedenken.

Jörg Sommer, Direktor des Berlin Institut für Partizipation, kritisierte, im Gesetzentwurf sei weder der Zeitpunkt für die "frühen Öffentlichkeitsbeteiligung" noch deren Ausgestaltung klar definiert. Es gebe einen deutlichen Unterschied zwischen der Bürgerbeteiligung und der Verbändebeteiligung, sagte Sommer. Benötigt werde beides, betonte er. Dazu brauche es klare Vorgaben im Gesetz. Wichtig sei zudem, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur aus der Übermittlung von Informationen über das Vorhaben besteht, sondern auch der Diskurs ermöglicht werde, sagte Sommer.

Von einem "experimentellen Verfahren" sprach Professor Jan Ziekow vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei ganz bewusst von einem Pilotvorhaben die Rede gewesen, mit dem auch der Bundestag Erfahrungen sammeln kann, wie mit einem solchen Verfahren umzugehen ist, sagte er. Daher, so seine Anregung, sollte der Kreis der Vorhaben "nicht all zu groß gezogen werden". Deren Priorisierung sollte allerdings nicht der Verwaltung überlassen werden, sagte Ziekow. Aktuelle sehe er nicht, dass etwa das Eisenbahnbundesamt angehalten ist, die im Gesetz genannten Vorhaben vorzuziehen.

Andreas Otto von der Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern befürwortete die Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung, machte jedoch deutlich, dass Maßnahmengesetze nur bei besonderen Projekten zum Einsatz kommen sollten und nicht zur Regelplanung werden dürften. Zu bedauern sei aus norddeutscher Sicht, so Otto, dass - anders als noch im Referentenentwurf - in dem vorliegenden Entwurf des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes die Projekte Unterweser und Marschbahn nicht mehr enthalten seien. Diese seien aber "bedeutend für ganz Deutschland", betonte er.

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2. Anhörung zu Digitalisierung im Bau

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Anhörung

Berlin: (hib/PEZ) Vertreter von Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden haben die Politik bei einer öffentlichen Anhörung im Bauausschuss dazu aufgerufen, Planungs- und Bauunternehmen bei der Digitalisierung gezielt zu unterstützen und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mehrfach wurde zudem die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand betont, wenn es um Prozesse rund um Vergaben und Normierung geht. Anlass zu der Aussprache am Mittwoch hatten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD mit einem Antrag zur "Digitalisierung des Planens und Bauens" (19/14341) geliefert sowie die FDP-Fraktion mit einem Antrag zu "Smart Building - ein Update für den Wohnungsbau" (19/14026).

Die Politik könne Orientierung geben, ökonomische Rahmenbedingungen setzen und Investitionssicherheit schaffen, sagte der Leiter der Hauptabteilung Wirtschaft beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Andreas Geyer. Breitband müsse in der Fläche umgesetzt werden, da die Bauindustrie kleinteilig und häufig dezentral angesiedelt sei. Wichtig sei bei Ausschreibungen, dass klare Erwartungen mit Blick auf Building Information Modeling (BIM) formuliert würden. Die Anforderungen müssten klar sein. Das bekräftigte Markus König, Professor am Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen an der Ruhr-Universität Bochum. Kleine und mittlere Unternehmen seien anpassungsfähig, sagte er.

René Hagemann-Miksits, Geschäftsbereichsleiter Technik, Bausparten und Nachhaltigkeit beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, fand es wichtig, dass die öffentliche Hand eine Vorreiterrolle übernehme. Pilotprojekte müssten verstetigt werden, Unternehmen bräuchten generell Unterstützung - so sei zu überdenken, ob Normungen Privatsache bleiben sollten. Die Branche bekomme Wettbewerbsprobleme.

Dem pflichtete Johannes Reischböck von der Plattform BIMobject Deutschland GmbH bei. Auch bei der Normung sehe man die öffentliche Hand in der Pflicht. Reischböck begrüßte es, dass sich die öffentliche Hand grundsätzlich stärker engagiert, etwa im Rahmen des nationalen BIM-Kompetenzzentrums. Jan Tulke, Geschäftsführer des Bündnisses planen-bauen 4.0 GmbH, hob dabei die Rolle von Modellvorhaben hervor: Der Vorbildcharakter für die Privatwirtschaft werde deutlich, kleineren Unternehmen falle es leichter, sich an den neuen Prozessen zu beteiligen.

Daniel Mondino, Professor für Digitales Integriertes Prozessmanagement - Planen an der HafenCity Universität Hamburg, unterstrich dabei die Bedeutung der Menschen hinter der Digitalisierung. Die Einstellung derer, die Prozesse einsetzten und gestalteten, sei essenziell, es müsse das Bewusstsein für Chancen der Digitalisierung geweckt werden. Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, sagte ebenfalls, alle müssten an einem Tisch zusammenkommen und dort die gleiche Sprache sprechen. Dies sei um so wichtiger, als die Branche in kleinteiligen Netzwerken organisiert sei. Man brauche explizit auch das Handwerk, nicht zuletzt da Bauvorhaben zum überwiegenden Teil im Bestand erfolgten: Hier brauche es Menschen, die beispielsweise wüssten, wie die Beschichtung von Wänden gestaltet ist.

Walter Palmetshofer von der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. schließlich ermunterte zu Fehlerkultur und zum Experimentieren. Die Digitalisierung begünstige es, Dinge auszuprobieren. Er sagte dies auch mit Blick auf das Ziel, mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen.

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3. Defizite beim Kampf geben Steuerbetrug

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die aktuelle Lage bei der Bekämpfung sogenannter Umsatzsteuerkarusselle ist nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden unbefriedigend. Innerhalb Deutschlands dauere es im Regelfall vier bis 16 Wochen, um von den Banken Informationen zu Empfangskonten von Geldtransaktionen zu erhalten, erklärte Oberstaatsanwalt Macus Paintinger von der Staatsanwaltschaft München I in einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP). Erst dann könne die Staatsanwaltschaft an die Bank des Empfängerkontos herantreten, um dort die erforderlichen Informationen beziehungsweise die Tatbeute sicherstellen zu lassen, sofern sie sich nach dieser langen Zeit noch auf dem Konto befinde und nicht bereits weiter transferiert worden sei. In der Europäischen Union erhalte man Kontoauskünfte in der Regel innerhalb von 16 Wochen, von Drittstaaten frühestens nach einem Jahr, teilweise aber überhaupt nicht. Um die viel zu langen Reaktionszeiten der deutschen Banken auf Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaften zu verringern, sollte eine generelle Frist von zwei Wochen ins Gesetz aufgenommen werden, empfahl der Staatsanwalt. Paintinger sprach sich auch dafür aus, die Befreiung von Existenzgründern von der monatlichen Umsatzsteuer-Erklärungspflicht einzuschränken.

Wie Umsatzsteuerkarusselle funktionieren, erläuterte Jörg von Weiler (FILIGRAN Trägersysteme) in seiner Stellungnahme. Danach importiert ein "Missing trader" netto aus einem anderen EU-Staat und verkauft brutto im Inland. Damit hinterziehe er je nach Steuersatz 17 bis 25 Prozent Mehrwertsteuer und fülle auf Verbraucherkosten seine "illegale Kriegskasse". Nach rund drei Monaten schließe er vor der ersten Kontrolle (Missing) das Geschäft, um woanders wieder aufzutauchen. Was gehandelt werde, sei irrelevant; es gehe nur um die Steuerhinterziehung. Ein Betrugskarussel baue auf "Missing trader" als Grundbaustein auf. Über eine Kette werde dieselbe Ware mehrfach über EU-Grenzen gespielt und Mehrwertsteuer hinterzogen. Welche Waren für Umsatzsteuerkarusselle genutzt werden, schilderte Steuerfahnder Guido Gillißen (Bonn): Dauerbrenner seien der Auto- und und Elektronikhandel, aber auch Schnaps, Wein und Sekt würden benutzt. Gillißen wies darauf hin, dass die Karusselle nicht nur zu Ausfällen bei der Umsatzsteuer, sondern auch bei Ertragssteuern führen würden.

Die Bundessteuerberaterkammer erklärte in dem Fachgespräch, durch die Karussellgeschäfte bestehe die Gefahr, dass steuerehrliche Unternehmer über Niedrigpreise vom Markt verdrängt werden könnten. Gleichzeitig sei aber festzustellen, dass gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Umsatzsteuerhinterziehung auch die ehrlichen Unternehmen stark belasten würden. Durch überzogenen Formalismus würden systematisch nicht zu rechtfertigende Steuerbelastungen entstehen.

Nach Ansicht von Professor Roland Ismer (Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg) gibt es Möglichkeiten, den Umfang des Steuerbetrugs mit Karussellen zu reduzieren: So wäre es möglich, die Empfänger der Waren zu Steuerschuldnern zu machen. Wie auch vom Max-Planck-Institut in dem Fachgespräch erläutert wurde, müsste der Empfänger der Waren die Umsatzsteuer dann nicht mehr an den Lieferanten, sondern an den Fiskus zahlen.

Zu den weiteren Möglichkeiten zählte Ismer Echtzeit-Verpflichtungen zur Meldung von Umsätzen, was im Zeitalter der Digitalisierung möglich sei. Auch der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Klaus Eigenthaler, setzte auf schnellere Kontrollen.

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4. Giffey kündigt Gesetzesvorhaben an

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will dem Bundestag im ersten Halbjahr 2020 einen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Dies kündigte die Ministerin am Mittwoch im Familienausschuss bei der Vorstellung ihrer Vorhaben für das neue Jahr an. Mit dem entsprechenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sollen unter anderem Kindern, Jugendlichen und Eltern durch die Einrichtung von Ombudsstellen mehr Mitsprache bei ihren Belangen eingeräumt werden, die Heimaufsicht verbessert und die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern von 75 auf 25 Prozent gesenkt werden.

Ebenfalls reformiert werden soll in diesem Jahr der Jugendmedienschutz. Ein Gesetzentwurf befinde sich bereits in der Ressortabstimmung und solle bis zum Sommer in das Kabinett eingebracht werden, sagte Giffey. Vorher müsse er aber noch das Notifizierungsverfahren bei der EU durchlaufen. Das derzeitige Jugendmedienschutzgesetz atme "noch den Geist der 80er-Jahre" und entspreche nicht mehr den Anforderung der digitalen Welt von heute mit international agierenden Plattformen.

Giffey kündigte ebenso Reformen beim Elterngeld an. So sollen die Teilzeitmöglichkeiten für beide Elternpaare beim Elterngeld-Plus ausgebaut werden und im Fall von Frühgeburten mindestens ein zusätzlicher Monat Elternzeit gewährt werden. Auf den Weg gebracht werden soll auch die Ganztagsbetreuung von Schulkindern im Grundschulalter von der ersten bis zur vierten Klasse.

Bis zum Weltkindertag am 20. September würde Ministerin Giffey auch gerne die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz realisiert sehen. Dies sei aber nur ihr "persönlicher Wunsch" und kein konkreter Zeitplan. Ein entsprechender Gesetzentwurf des federführenden Justizministerium sei ihrem Ministerium zur Ressortabstimmung übergeben worden.

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5. Einflussnahme auf Klimaschutzgesetz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) Eine weitere Kleine Anfrage zur Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Inhalt von Gesetzentwürfen der Bundesregierung (19/16370) hat die Fraktion Die Linke vorgelegt. Darin fragen die Abgeordneten, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des Bundes-Klimaschutzgesetzes bei der Bundesregierung eingegangen sind. Auch wollen die Abgeordneten erfahren, welche vereinbarten dienstlichen Kontakte von Mitgliedern oder Vertretern der Bundesregierung in Bezug auf den Gesetzentwurf mit externen Dritten stattgefunden haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 76 - 15. Januar 2020 - 15.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2020

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