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BUNDESTAG/9384: Heute im Bundestag Nr. 074 - 15.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 74
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Januar 2020, Redaktionsschluss: 13.50 Uhr

1. Sorge um Lage in Tansania
2. Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwurf gegen Cybergrooming
3. Positive Resonanz auf Novelle des AFBG
4. Zuverlässigkeitsprüfungen für Privatpiloten
5. Agrarpaket und Düngeverordnung
6. Insekten als Lebens- und Futtermittel


1. Sorge um Lage in Tansania

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung beobachtet die zunehmenden Repressionen gegen Opposition und Zivilgesellschaft in Tansania mit großer Sorge. Der Raum für politische Auseinandersetzungen werde von der tansanischen Regierung durch verschärfte Parteien- und Mediengesetze immer weiter eingeschränkt, berichtete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Norbert Barthle (CSU), am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Publikationen und Parteien würden verboten, Menschenrechtsverteidiger bedroht und festgenommen. "Mit dem im März 2019 verabschiedeten neuen Parteiengesetz hat die Regierung die Kontrolle über alle Parteien", kritisierte Barthle.

Darüber hinaus gefährde das von Präsident John Magufuli vehement vorangetriebene Staudamm-Projekt im Selous-Nationalpark eines der letzten großen Wildschutzgebiete der Erde, weswegen dort die Aberkennung des Unesco-Weltnaturerbe-Titels drohe. Die Bundesregierung habe wegen der ökonomischen und ökologischen Risiken des Bauprojekts mehrfach Hilfe bei Fragen der alternativen und dezentralen Energieversorgung angeboten, betonte Barthle. Diese habe die tansanische Regierung jedoch abgelehnt. Ein weiterer BMZ-Vertreter ergänzte, angesichts der drohenden Aberkennung des Unesco-Titels stünden die direkt daran geknüpften Projekte der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit im Selous-Nationalpark zur Disposition.

Nach Angaben von Barthle haben die deutschen Projekte zum Schutz des Nationalparks ein Volumen von 18 Millionen Euro. Immerhin seien 2019 die im Jahr zuvor abgesagten gemeinsamen Regierungsgespräche wieder aufgenommen worden, auch habe die Bundesregierung seit Dezember 2019 wieder eingeschränkt Zugang zum Selous.

Die Fraktionen zeigten im Ausschuss Verständnis für die notwendige Entwicklung des Energiesektors in Tansania, kritisierten das Staudamm-Projekt, das 2,1 Gigawatt und damit mehr als das Doppelte des jetzigen Stromaufkommens des Landes erzeugen soll, jedoch ebenfalls. Die Abgeordneten äußerten die Befürchtung, dass das geplante Wasserkraftwerk das 50.000 Quadratmeter große Naturschutzgebiet im Süden des Landes irreparabel schädigen wird. Sie forderten die Bundesregierung auf, weiterhin den Dialog mit der tansanischen Regierung zu suchen, um Lösungen zu finden.

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2. Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwurf gegen Cybergrooming

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (19/13836) hat den Rechtsausschuss passiert. Das Gremium stimmte auf seiner 76. Sitzung am Mittwoch nach ausführlicher Debatte für den Entwurf in geänderter Fassung (Änderungsantrag 19(6)110). Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD. Linke und Grüne enthielten sich, die FDP stimmte dagegen. Die Vorlage steht am Freitag, 17. Januar 2020, abschießend auf der Tagesordnung des Bundestages.

Strafbar sein soll nach dem Entwurf auch der Versuch des Cybergroomings, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Durch die neue Regelung sollen die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie erweitert werden. Eine effektive Strafverfolgung soll dazu beitragen, den Markt für kinderpornographische Schriften auszutrocknen, um auf diese Weise der Herstellung weiterer Missbrauchsdarstellungen entgegenzuwirken. Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden unter engen Voraussetzungen erlauben, selbst kinderpornographische Schriften herzustellen und zu verbreiten. Ermittler können sich zukünftig auf diese Weise Zugang zu den geschlossenen Foren verschaffen, wie es in der Begründung des Entwurfs heißt.

In der Diskussion sprachen Abgeordnete der Koalitionsfraktionen von einer sinnvollen Erweiterung des Strafrechts, wobei die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibe. Das jetzt geschnürte Paket sei ein gewaltiger Schritt nach vorn. Während die AfD den Entwurf begrüßte, machten FDP, Linke und Grüne Bedenken gegen die geplante Vorverlagerung der Strafbarkeit auf den Versuch geltend, da damit die Grundsätze des Strafrechts infrage gestellt würden. Dem Einsatz computergenerierten Bildmaterials durch die Strafverfolgungsbehörden stimmten sie zu.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Ausschuss Gesetzentwürfe der AfD zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (19/13735), zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (19/14761) und zur Änderung des Strafgesetzbuches (19/14764) ab.

Das Gremium beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf der FDP-Fraktion für ein Gesetz zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts (19/9527). Zur Kenntnis nahm der Ausschuss eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu den Ratsdokumenten 8713/18, 11510/18 und 11515/18. Ein Änderungsantrag der AfD zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurden Gesetzentwürfe von AfD, FDP, Die Linke und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/218, 19/5950) sowie Beschlussfassungen zu weiteren öffentlichen Anhörungen. Der Ausschuss befasste sich zudem mit einer Reihe von Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist. Der Vorbericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Rat "Justiz und Inneres" am 23./24. Januar 2020 lag den Abgeordneten schriftlich vor.

Den Abschluss der Sitzung des Ausschusses bildete ein Gespräch der Abgeordneten mit der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codrut?a Kövesi. Der die Sitzung leitende stellvertretende Ausschussvorsitzende Heribert Hirte beglückwünschte Codrut?a Kövesi zu ihrer Wahl. Die Rumänin gab den Abgeordneten einen Einblick in den Aufbau der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), eine unabhängige Einrichtung EU zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, die ab November 2020 operativ arbeiten soll. Sie betonte, dass zur Erfüllung der Aufgaben der Behörde angesichts von jährlich 50 Milliarden Euro Verlusten durch Steuerbetrug ausreichende Ressourcen zur Verfolgung dieser Delikte vorhanden sein müssen. Die Fragen der Abgeordneten beschäftigten sich daher in erster Linie mit dem Personalaufbau der Behörde. Weitere Themen waren eine mögliche Ausweitung des Tätigkeitsfeldes sowie die Zusammenarbeit mit der EU-Justizbehörde Eurojust und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF).

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange (SPD) sicherte Codrut?a Kövesi zu, dass die Bundesregierung alles dafür tun werde, dass das Kollegium der EU-Staatsanwälte seine Arbeit wie geplant im November aufnehmen und effizient tätig werden kann. Es sei zu hoffen, dass alle Staaten genügend Stellen schaffen und ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Bundesrepublik werde elf Staatsanwälte in Vollzeit abordnen.

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3. Positive Resonanz auf Novelle des AFBG

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Die geplante Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist am Mittwoch bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung von allen Sachverständigen begrüßt worden. Vielfach regten die Sachverständigen an, die Novelle noch auszubauen. Laut des derzeitigen Entwurfs sollen finanzielle Hemmnisse für Menschen, die beruflich aufsteigen wollen, durch mehr Unterstützung abgebaut werden und die Gleichwertigkeit des beruflichen mit dem akademischen Qualifizierungsweg gestärkt werden. So soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Statt bisher einer sollen nun bis zu drei Fortbildungen finanziert werden. Zudem sind höhere Freibeträge und Darlehenserlasse vorgesehen.

Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/15273) der "Bericht über die Wirkungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes" (19/13760), ein Antrag der Linken "Schülerinnen und Schüler der Erzieherausbildung durch Aufstiegsfortbildungsförderung stärken" (19/15774) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Vom Aufstiegs-BAföG zum Weiterbildungs-BAföG" (19/15803).

Volker Born, Zentralverband des Deutschen Handwerks, betonte, dass es dringend nötig sei, Fortbildung zu stärken, da in den nächsten Jahren in Deutschland rund 200.000 Betriebsnachfolgen geregelt werden müssten. "Dafür muss ausgebildet werden", sagte Born. Die Fortbildung zum Meister sei mit Abstand die am häufigsten absolvierte geregelte Fortbildung. Im Jahr 2018 seien 20.100 Meisterprüfungen abgelegt worden. Born forderte unter anderem, die Förderung von horizontalen Spezialistenlaufbahnen und den vollständigen Darlehenserlass nicht auf Existenzgründer zu beschränken.

Wie auch Born hob Friedrich Hubert Esser, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), hervor, wie wichtig die Steigerung der Attraktivität des Systems berufliche Bildung sei. Er sagte: "Wir unterstützen die Zielsetzungen der AFBG-Novelle uneingeschränkt." Er regte für die Zukunft an, auch solche Anpassungsfortbildungen und abschlussorientierten Fortbildungsangebote über das AFBG zu fördern, für die eine betriebliche Finanzierung nicht gegeben ist.

Annett Herrmann, Diakonie Deutschland, trat unter anderem dafür ein, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen in die förderfähigen Ausbildungen aufzunehmen. Ihnen soll der vollständige Darlehnserlass zugutekommen.

Dass der Anteil der Frauen der durch das AFBG geförderten Personen von 20 Prozent in 2000 auf 37 Prozent in 2018 gestiegen ist, sei auf die früheren Novellen des AFBG und die Öffnung der Förderung der beruflichen Fortbildung zurückzuführen, lobte Ansgar Klinger, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft. Dennoch müsse weiter an der Attraktivität von Ausbildungen gearbeitet werden, die Ausbildungsdichte erhöht werden. Beim Fachkräftemangel im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher ginge es nicht mehr nur um Personalengpässe, da müsse man demnächst von einem "Personalnotstand" sprechen.

Auch wenn Mario Patuzzi, Deutscher Gewerkschaftsbund, die angestrebte Novelle ausdrücklich lobte, kritisierte er, dass nach der letzten Novellierung 2016 kein Monitoring installiert worden sei, das sowohl die Förderstatistik als auch die Prüfungsergebnisse zusammenführt. Angesichts des großen finanziellen Aufwands von Bund und Ländern bezeichnet er dies als "außerordentlich problematisch". Auch Julia Théréné, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), sprach sich für eine Evaluierung des AFBG aus. Zudem verwies sie darauf, dass mit der verschärften Datenschutzverordnung auch auf die Bildungsträger neue Herausforderungen zukämen.

Dirk Werner, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, trat dafür ein, die Unterhaltsförderung auch für Teilzeitgeförderte als Zuschuss zu gewähren. Der größte Fachkräftebedarfe bestehe in technischen Berufsfeldern. Neben den für Arbeitgeber schwer zu kompensierenden Arbeitsengpässen würden die Verdienstausfälle viele potenziell Interessierte von einer Fortbildung abhalten. Auf diesen Punkt ging auch Roman Jaich, ver.di, ein. Aus Sicht der Unternehmen müsse es attraktiv sein, einem Mitarbeiter die Maßnahme zu bewilligen. Das sei eher gegeben, wenn der Mitarbeiter weiterhin im Unternehmen tätig sei, als wenn die Maßnahme zu einer beruflichen Umorientierung weg von dem Unternehmen führe.

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4. Zuverlässigkeitsprüfungen für Privatpiloten

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion dringt auf eine "Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler". In einem Antrag (19/16481), der am Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der Bewerber und Inhaber von Privatpilotlizenzen sowie weitere Luftsportler von einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung ausnimmt. Auch soll der Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion die "europarechtlich mögliche Differenzierung nach verschiedenen Arten von luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen" in deutsches Recht umsetzen.

Der Vorlage zufolge dient die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs und damit vor allem dem Schutz vor Angriffen etwa durch Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge. In Deutschland betreffe die Überprüfung nicht nur Berufspiloten, sondern auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen sowie Luftsportler.

Privatpilotenlizenzen würden jedoch "ganz überwiegend zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt", von denen in Anbetracht ihres niedrigen Gewichts und der verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude wie beispielsweise Atomkraftwerke eine Gefahr aus, führt die Fraktion weiter aus.

"Privatpilotenlizenzen berechtigen auch nicht zum kommerziellen Befördern von Passagieren und bergen damit keine erhöhte Gefahr für den allgemeinen Luftverkehr oder Dritte", heißt es ferner in der Vorlage. Zudem habe es bisher keine Versuche von Piloten mit Privatpilotenlizenzen oder Luftsportlern gegeben, ihre Luftfahrzeuge als Waffen für terroristische Zwecke zu missbrauchen. Daher sähen andere EU-Staaten sowie unionsrechtliche Vorgaben keine lufsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten und Luftsportler vor.

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5. Agrarpaket und Düngeverordnung

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die FDP-Fraktion setzt sich für einen ergebnisoffenen Dialog mit den Landwirten über das Agrarpaket und die Düngeverordnung ein. Dazu legen die Abgeordneten einen Antrag (19/16476) vor, der die Bundesregierung unter anderem dazu auffordert, den Dialog auf wissenschaftliche Grundlagen zu stellen und die Betroffenen angemessen zu beteiligen. Darüber hinaus sollen die agrarpolitischen Beratungen zu diesen Themen innerhalb der Regierung bis zum Abschluss des Dialogs ruhen.

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6. Insekten als Lebens- und Futtermittel

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Verwendung von Insekten als Lebens- und Futtermittel kann umweltbedingte Vorteile haben. Hochwertiges Futtersubstrat werde von Insekten effizient verwertet. Für die Abschätzung des möglichen Mehrnutzens der Verwendung von aus Nutzinsekten gewonnenem Protein für die Fütterung von Nutztieren sei es aber noch verfrüht, stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/16442) auf eine Kleinen Anfrage (19/15910) der FDP-Fraktion fest. Einzelne Publikationen würden derzeit davon ausgehen, dass bei der Erzeugung von tierischem Protein aus Insekten ein geringerer Flächen- sowie Wasserbedarf als bei der Erzeugung von tierischem Protein im Rahmen der konventionellen Tierhaltungsverfahren bestehen würde. Bisherige Untersuchungen würden aber auch darauf hinweisen, dass große Unterschiede zwischen unterschiedlichen Insektenarten sowie aufgrund der eingesetzten Aufzuchtmethoden bestehen.

Vor einer umfangreicheren Verwendung von Insekten als Futtermittel sollten deshalb die Auswirkungen der Aufzucht unterschiedlicher Insektenarten auch mit Blick auf die Treibhausgasemissionen eingehender untersucht werden, führt die Bundesregierung aus. Zurzeit werde daran geforscht, ob die Nutzung von Insekten als Eiweißquelle das Potential habe, pflanzliche Eiweißfuttermittel zu ersetzen. Wenn diese pflanzlichen Eiweißfuttermittel aus Importen stammen, können mit der Substitution auch eine CO2-Einsparung durch kürzere Transportwege sowie ein geringerer Bedarf landwirtschaftlicher Nutzfläche für die Eiweißerzeugung in Drittländern einhergehen. Aber auch negative Umwelteffekte seien zu berücksichtigen. Die Verarbeitung ganzer Insekten könne zu einer Verbreitung von Keimen führen, wenn die verarbeiteten Insekten mikrobiell belastet sind. Zudem können Insekten aus den Anlagen entweichen und als invasive Arten die Umwelt gefährden. Unklar sei auch die Allergensituation bei den in der Produktion arbeitenden Menschen. Die Bundesregierung kündigt an, im Jahr 2020 Mittel in Höhe von rund fünf Millionen Euro für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Bezug zu Insektenproteinen ausgeben zu wollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 74 - 15. Januar 2020 - 13.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2020

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