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BUNDESTAG/9353: Heute im Bundestag Nr. 043 - 10.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 43
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 10. Januar 2020, Redaktionsschluss: 13.37 Uhr

1. Bargeldumlauf sehr stark gestiegen
2. Digitale Übermittlung von Berichten
3. Bürokratieabbau hat hohen Stellenwert
4. Nachtkennzeichnung von Windrädern
5. Zuganbindung an Flughäfen erfragt
6. 308.721 Unfälle mit Personenschaden


1. Bargeldumlauf sehr stark gestiegen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bargeldumlauf in der Eurozone ist in den vergangenen zehn Jahren sehr stark gestiegen. In der Antwort der Bundesregierung (19/15387) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14896) heißt es unter Berufung auf Angaben der Deutschen Bundesbank, dass die kumulierten Neuemissionen von Banknoten des Eurosystems seit 2009 bis 2019 von 806 Milliarden Euro auf 1,2 Billionen Euro gestiegen seien. Die kumulierten Nettoemissionen von Banknoten der Bundesbank seien in diesem Zeitraum von 348 Milliarden auf 726 Milliarden Euro gestiegen. Auch der Bestand an Euro-Umlaufmünzen erhöhte sich stark.

Der Kassenbestand der Kreditinstitute in Deutschland erhöhte sich seit Ende 2009 von 7,2 Milliarden Euro auf 38 Milliarden Euro bis September 2019. Eine Quantifizierung der Höhe des Kassenbestandes, der mit dem Ziel der Vermeidung von Negativzinsen gehalten werde, sei nicht möglich, da viele weitere Faktoren die individuelle Kassenhaltung der Banken beeinflussen würden, so die Bundesregierung.

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2. Digitale Übermittlung von Berichten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Bundestag und Bundesrat erhalten Berichte der Bundesministerien und vom Bundeskanzleramt per E-Mail sowie in Form von ein bis zwei doppelseitig bedruckten Originalen. Berichte an die Europäische Kommission werden digital übermittelt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/16167) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15302). Darin hatten die Abgeordneten nach periodisch erscheinenden Berichten der Bundesregierung, den regelmäßigen Adressaten und der verbrauchten Papiermenge gefragt. "Eine digitale Übermittlung an den Bundestag wäre aus Sicht der Bundesregierung ebenfalls wünschenswert", heißt es in der Antwort weiter.

Einige Berichte der Bundesregierung seien grafisch aufbereitet und gedruckt einem Empfängerkreis aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kirchen und Zivilgesellschaft zugeleitet worden oder standen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Details zu Kosten und Papierverbrauch listet die Bundesregierung im Anhang der Antwort auf. Die Kosten für die Herausgabe jedes Einzelberichts der Regierung seien nicht eindeutig bezifferbar, heißt es in der Antwort weiter. "Nicht zweckmäßig" sei ein vollständiger Verzicht auf gedruckte Veröffentlichungen, da es immer noch einen relevanten Anteil von Leser gebe, denen ein elektronischer Zugriff nicht möglich sei.

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3. Bürokratieabbau hat hohen Stellenwert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (19/16254) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15798) auf das vom Bundeskabinett am 12. Dezember 2018 beschlossene Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau". Das Programm habe einen hohen Stellenwert für die Bundesregierung insgesamt, heißt es zur Beantwortung der Frage, welchen Stellenwert das Thema Bürokratieabbau im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat. Im Rahmen der Umsetzung des Programms könnten sich die Fachreferate und der Geschäftsbereich des BMVI einbringen, schreibt die Regierung. In den einzelnen Abteilungen gebe es zusätzliche Ansprechpartner.

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4. Nachtkennzeichnung von Windrädern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Befassung des Bundeskabinetts mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, wie etwa Windrädern, in der auch eine Regelung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) enthalten sein soll, ist nach Angaben der Bundesregierung für Januar 2020 vorgesehen. Im Anschluss erfolge die Weiterleitung des Kabinettbeschlusses an den Bundesrat, heißt es in der Antwort der Regierung (19/16253) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15924), die sich nach dem Zeitplan für die Einführung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windanlagen erkundigt hatte, mit der das nächtliche Dauerblinken an den Anlagen enden soll.

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5. Zuganbindung an Flughäfen erfragt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Zuganbindungen deutscher Flughäfen interessiert sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/16266) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Menschen in Deutschland einen deutschen Flughafen innerhalb einer Stunde über das Streckennetz der Deutschen Bahn AG (DB AG) erreichen können. Gefragt wird auch, an welchen deutschen Flughafenbahnhöfen ein Güterverkehrsbahnhof angegliedert ist und wie viele Tonnen dort in den letzten zehn Jahren an Luftfracht und Kerosin umgeschlagen wurden.

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6. 308.721 Unfälle mit Personenschaden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2018 gab es nach Angaben der Bundesregierung im Straßenverkehr 308.721 Unfälle mit Personenschaden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16252) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15920) hervor. Im Schienenverkehr gab es der Vorlage zufolge 2018 459 Unfälle mit Personenschaden - im Luftverkehr lag die Zahl bei 66.

Über die den Krankenkassen, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie Sozialversicherungen durch Unfälle im Straßenverkehr entstandenen Kosten liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Erkenntnisse vor. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer (KH-Versicherer) hafteten bei Personenschäden für die Behandlungskosten der verletzten Person in vollem Umfang, "außer es besteht ein Teilungsabkommen", schreibt die Regierung. Teilungsabkommen würden zwischen KH-Versicherern und Sozialversicherungsträgern abgeschlossen, um unabhängig von Haftungs- und Verschuldensfragen eine unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten. Zwischen KH-Versicherern und privaten Krankenversicherern könnten ebenfalls Teilungsabkommen abgeschlossen werden, heißt es in der Antwort. Der Bundesregierung lägen aber keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, wie die einzelnen Teilungsabkommen ausgestaltet sind. "Den Versicherten entsteht durch die Vereinbarungen kein Nachteil", wird mitgeteilt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 43 - 10. Januar 2020 - 13.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2020

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