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BUNDESTAG/9266: Heute im Bundestag Nr. 1416 - 13.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1416
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 13. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 09.38 Uhr

1. FDP wird gegen Bon-Pflicht aktiv
2. Berücksichtigung von Negativzinsen
3. Sustainable Finance mit Transparenz
4. Linke fordert gerechtes Klimagas-Restbudget
5. Rentenversicherungsbericht 2019


1. FDP wird gegen Bon-Pflicht aktiv

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion will die vor allem den Bäckereien ab Anfang Januar drohende Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen selbst bei kleinsten Einkäufen noch verhindern. Dazu hat die Fraktion den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker (19/15768) eingebracht. Damit sollen die Finanzbehörden im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können.

Die Abgeordneten erwarten, dass mit Einführung der Belegausgabepflicht diese Belege größtenteils nicht von den Kunden mitgenommen, sondern direkt im Geschäft entsorgt werden. Dies führe zu einer erheblichen Zunahme von Abfall, der unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes vermeidbar wäre. Gerade die Nutzung von sogenanntem Thermopapier, dass Biphenol enthalte, sei auch unter Gesundheitsaspekten bedenklich.

Die mit der Gesetzesänderung eingeräumte Befreiungsmöglichkeit werde sicherstellen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde, betont die FDP-Fraktion.

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2. Berücksichtigung von Negativzinsen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion fordert die Berücksichtigung von Negativzinsen im Steuerrecht. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der klarstellt, dass von den Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen negative Erträge sind und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können, heißt es in einem Antrag (19/15771) der FDP-Fraktion. Nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechenbare negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital sollen als Verlustvortrag festgestellt werden.

In der Begründung des Antrages heißt es, Sparer dürften durch negative Zinsen nicht doppelt belastet werden. Das wäre jedoch die Folge, wenn sie einerseits negative Zinsen für Guthaben an die Bank entrichten müssten, aber andererseits diese nicht steuerlich geltend machen könnten. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwinge immer mehr Banken, die Belastungen, die durch die negativen Einlagezinsen hervorgerufen würden, an die Kunden weiterzugeben. Dass die Sparer diese Negativzinsen nicht mit positiven Einkünften bei der Steuer verrechnen könnten, sei unsystematisch und belaste die Sparer.

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3. Sustainable Finance mit Transparenz

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Arbeit des Sustainable Finance-Beirates der Bundesregierung soll transparenter werden, und die Diskussion zur Nachhaltigkeit soll in die breite Öffentlichkeit getragen werden. Die Öffentlichkeit könne sich damit auch ein Bild über die Arbeit des Beirates verschaffen, heißt es in einem Antrag der FDP-Fraktion (19/15769). Die Fraktion schließt sich auch der Forderung des regierungseigenen Rates für nachhaltige Entwicklung an, der verlangt hatte, die Protokolle zu den Sitzungen des Sustainable Finance-Beirates zu veröffentlichen, um "die Beratungen aus den Hinterzimmern von Bundesregierung und beteiligten Interessengruppen, betroffenen Einzelunternehmen beziehungsweise involvierten Personen stärker an die Öffentlichkeit anzubinden".

Außerdem kritisieren die Abgeordneten die mangelnde Beteiligung des Bundestages an der Arbeit des Sustainable Finance-Beirates. Daher soll für jede Fraktion im Deutschen Bundestag ein Mitgliedsstatus für jeweils einen Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin eingerichtet werden. Die Abgeordneten weisen außerdem darauf hin, dass die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesbank sowie die Finanzverbände in dem Beirat lediglich Beobachterstatus hätten.

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4. Linke fordert gerechtes Klimagas-Restbudget

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/LBR) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/15775), dass Deutschland sein Treibhausgas-Restbudget als gerechten Beitrag zur Erfüllung des Übereinkommens von Paris berechnet und ihn öffentlich bekannt gibt. In der Konsequenz sollten auch "alle nationalen Klimaschutzziele und Klimaschutzmaßnahmen an das gerechte Treibhausgas-Restbudget" angepasst werden, heißt es darin weiter.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung weiter auf, sich bei den internationalen Klimaschutzverhandlungen bei anderen Vertragsstaaten für die Einhaltung des Grundsatzes der Klimagerechtigkeit einzusetzen und Klimaschutz und Gerechtigkeit zusammenzuführen und keine neuen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungerechtigkeiten zu verursachen.

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5. Rentenversicherungsbericht 2019

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2019 sind die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung gegenüber dem Vorjahr um rund fünf Prozent gestiegen. Für das Jahresende 2019 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 40,7 Milliarden Euro geschätzt, das entspricht 1,8 Monatsausgaben. Diese Zahlen gehen aus dem Rentenversicherungsbericht 2019 hervor, den die Bundesregierung, zusammen mit einem Gutachten des Sozialbeirats, als Unterrichtung (19/15630) vorgelegt hat.

In der Unterrichtung führt die Regierung aus, dass im RV- Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz festgelegt sei, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 den Wert von 18,6 Prozent nicht unterschreiten dürfe. Ferner sei dort geregelt, dass bis 2025 das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48 Prozent und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen dürfe (doppelte Haltelinie). "In der mittleren Variante der Vorausberechnungen bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2024 beim aktuellen Wert von 18,6 Prozent stabil. Anschließend steigt er auf 19,8 Prozent im Jahr 2025 und 21,2 Prozent im Jahr 2030. Zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2033 beträgt der Beitragssatz 22,0 Prozent", schreibt die Regierung.

Laut Bericht steigen die Renten bis zum Jahr 2033 um insgesamt rund 36,5 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 Prozent pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern, das die Relation von Renten zu Löhnen zum Ausdruck bringt, beträgt derzeit 48,2 Prozent. Aufgrund einer zunächst stabilen Entwicklung des Beitragssatzes und der Haltelinie beim Sicherungsniveau wird ein Absinken unter 48 Prozent bis zum Jahr 2025 verhindert. Dabei greift die Haltelinie erstmals im Jahr 2021. Längerfristig sinkt das Sicherungsniveau bis auf 44,6 Prozent zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2033.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1416 - 13. Dezember 2019 - 09.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2019

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