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BUNDESTAG/9243: Heute im Bundestag Nr. 1393 - 11.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1393
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 07.00 Uhr

1. Politisch links motivierte Straftaten
2. In der Türkei inhaftierte Deutsche
3. Gruppierung Sturm-/Wolfsbrigade 44
4. Bericht der Datenethikkommission
5. EU-Verordnungen zur Interoperabilität
6. Regelabfrage der Waffenbehörden


1. Politisch links motivierte Straftaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über politisch links motivierte Straftaten in den beiden vergangenen Jahren berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14802) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14196). Danach weist die entsprechende Statistik des Bundeskriminalamtes für das Bundesgebiet 4.622 linksextremistisch motivierte Straftaten für das Jahr 2018 aus, davon 1.010 Gewalttaten. Im Jahr des G20-Gipfels in Hamburg 2017 waren es den Angaben zufolge 9.752 Straftaten, darunter 1.967 Gewalttaten. Das bundesweite linksextremistische Personenpotenzial belief sich laut Vorlage im Jahr 2018 auf 32.000 und im Jahr 2017 auf 29.500.

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2. In der Türkei inhaftierte Deutsche

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 21. Oktober dieses Jahres sind nach Kenntnis der Bundesregierung 65 deutsche Staatsangehörige in der Türkei inhaftiert gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14162) hervor.

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3. Gruppierung Sturm-/Wolfsbrigade 44

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Gruppierung "Sturm-/Wolfsbrigade 44" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14960) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14323). Danach handelt es sich dabei um eine rechtsextremistische Gruppierung mit überregionalen Strukturen, insbesondere in Hessen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Die Gruppierung hat sich laut Bundesregierung "eigene Statuten mit klarer Rollenverteilung, einer Hierarchie und einem strengen Verhaltenskodex gegeben". Sie verwende Begriffe und Ausdrucksweisen, "die im politischen Zusammenhang dem Nationalsozialismus zuzuordnen sind und an dessen Symbole und Bildersprache anknüpfen". Damit stelle sich die Gruppierung bewusst in eine nationalsozialistische Tradition.

Ziel der Gruppierung sei ein "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz", führt die Bundesregierung weiter aus. Die Gruppierung propagiere zur Umsetzung ihrer politischen Ziele die Anwendung von Gewalt und stelle damit das Gewaltmonopol des Staates in Frage.

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4. Bericht der Datenethikkommission

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Arbeit der Datenethikkommission ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/14958) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14305). Der Fraktion zufolge waren "in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung ,Digitalisierung gestalten'" als Umsetzungsschritte unter anderem monatliche Sitzungen der Datenethikkommission sowie für Oktober 2019 ein Abschlussbericht angekündigt. In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Fragen, ob die Sitzungen der Kommission im Monatsrhythmus erfolgten und der Abschlussbericht bereits fertiggestellt wurde.

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5. EU-Verordnungen zur Interoperabilität

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Umsetzung zweier EU-Verordnungen "zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/15608) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15043). Danach wird die Umsetzung der Interoperabilitäts-Verordnungen "derzeit regelmäßig auch hochrangig erörtert, beispielsweise beim Rat der Justiz- und Innenminister" und ist somit "eine der Prioritäten in diesem Politikfeld der Europäischen Union". Die Umsetzung sei "insgesamt hochkomplex". Verzögerungen seien insbesondere wegen bestehender Interdependenzen nicht auszuschließen, schreibt die Bundesregierung weiter. Ihr lägen indes keine Erkenntnisse über derzeit auftretende Verzögerungen vor.

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6. Regelabfrage der Waffenbehörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mit der Einführung einer Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden mit Nachberichtspflicht im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15611) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15130). Danach hat die Bundesregierung dazu mit Kabinettbeschluss vom 30. Oktober 2019 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen, um den legalen Waffenbesitz von Extremisten zu verhindern.

"Die Einführung der Regelanfrage soll über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus verhindern, dass Personen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt werden und diese legal in den Besitz von Schusswaffen gelangen", heißt es in der Antwort weiter. Auch stärkt sie den Angaben zufolge "die bestehenden Erkenntnismöglichkeiten der Verfassungsschutzbehörden".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1393 - 11. Dezember 2019 - 07.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2019

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