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BUNDESTAG/9220: Heute im Bundestag Nr. 1368 - 06.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1368
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 6. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 08.30 Uhr

1. Maßnahmen zur energetischen Sanierung
2. Bilanz von Klimaschutzprogrammen
3. Umsetzung der Digitalisierungsstrategie
4. Nachteile durch Einfuhrumsatzsteuer
5. Auswirkung der neuen Grundsteuer C
6. Nichtanwendungserlasse des BMF


1. Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Finanzen/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Verordnung (19/15312) zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach Paragraph 35 C des Einkommensteuergesetzes vorgelegt. Die Verordnung enthält unter anderem detaillierte Vorschriften zur Dämmung von Wänden, von Dachflächen und zur Wärmedämmung von Geschossdecken. Außerdem sind Regelungen zur Erneuerung der Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen enthalten.

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2. Bilanz von Klimaschutzprogrammen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie die Bundesregierung die Effektivität der Programme des Energie- und Klimafonds misst, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14812) erfahren. Gefragt wird unter anderen nach einer Begründung für die Erhöhung der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung und danach, welche zusätzliche CO2-Einsparung im kommenden Jahr durch die Erhöhung des Titels zu erwarten ist.

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3. Umsetzung der Digitalisierungsstrategie

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach dem Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung "Digitalisierung gestalten" erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15426). Die Fragen betreffen die Einführung eines IT-gestützten ressortübergreifenden Beteiligungs- Monitoring- und Informationssystems.

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4. Nachteile durch Einfuhrumsatzsteuer

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/15261). Die Bundesregierung soll das deutsche Einfuhrumsatzsteuersystem mit dem in anderen Ländern vergleichen und darlegen, welche Ergebnisse eine angekündigte Überprüfung des Systems gebracht habe. Wie die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erklären, verursache das in Deutschland angewandte Steuermodell beim Import von Gütern aus Drittstaaten eine unnötige Bindung von Liquidität und erhöhe die administrativen Kosten für Unternehmen.

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5. Auswirkung der neuen Grundsteuer C

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach den Auswirkungen der im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform eingeführten Grundsteuer C zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15208). Die Bundesregierung soll unter anderem die Frage beantworten, welche Kosten anfallen werden, um die baureifen Grundstücke zu ermitteln. Außerdem wird nach Schätzungen der Zahl baureifer Grundstücke gefragt sowie nach den zu erwartenden Mehreinnahmen durch die Grundsteuer C. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem auch, wie sich das Ziel der Mobilisierung von Grundstücken mit der Tatsache vereinbaren lässt, dass Bauherren auch während der Bauphase mit der Grundsteuer C belastet werden, obwohl sie ganz offensichtlich nicht mit dem Grundstück spekulieren wollten.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die Grundsteuer C bereits 1961 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt, aber bereits nach drei Jahren wieder abgeschafft worden sei. Ein Grund dafür sei gewesen, dass die Steuer zu einer Konzentration der Grundstücke bei wohlhabenden Bevölkerungsgruppen geführt habe, da finanzschwache Bürger ihre Grundstücke aufgrund der höheren Steuer hätten verkaufen müssen.

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6. Nichtanwendungserlasse des BMF

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Nichtanwendungserlasse des Bundesfinanzministeriums (BMF) geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/15202). Gefragt wird unter anderem, wie viele Nichtanwendungserlasse das Bundesministerium der Finanzen seit Beginn der Legislaturperiode erlassen hat. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird erläutert, dass mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass des Bundesministerium der Finanzen angeordnet werde, dass die Finanzämter eine vom Bundesfinanzhof getroffene Entscheidung nicht über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus anwenden dürfen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1368 - 6. Dezember 2019 - 08.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2019

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