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BUNDESTAG/9208: Heute im Bundestag Nr. 1355 - 04.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1355
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 4. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Haushaltsführung 2019
2. Einflussnahme auf Klimaschutzgesetz
3. Grenzwert in der Ölsaaten-Industrie
4. Gewässerzustand im Saarland
5. Auslegung von Emissionsquellen
6. Untersuchungen des BMU im Fokus


1. Haushaltsführung 2019

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat im dritten Quartal 2019 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 6,719 Millionen Euro genehmigt. Im selben Zeitraum genehmigte das Ministerium die Ausbringung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 89,872 Millionen Euro für die kommenden Haushaltsjahre. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2019 (19/15591) hervor.

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2. Einflussnahme auf Klimaschutzgesetz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13687), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Regierungsentwurf zu einem Klimaschutzgesetz gefragt wurde. Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".

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3. Grenzwert in der Ölsaaten-Industrie

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine "weitreichenden Kompromissvorschläge" der ölsaatenverarbeitenden Industrie vor, wie der seit 1. Januar 2019 geltende Grenzwert für n-Hexan eingehalten werden kann. Damit widerspricht die Bundesregierung in einer Antwort (19/15297) der Darstellung in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/14682).

Die AfD-Fraktion hatte darin geschrieben, dass "ihnen Informationen dahingehend vorliegen, dass dem Bundesministerium für Umwelt (BMU) seitens der deutschen Ölwirtschaft weitreichende Kompromissvorschläge gemacht wurden, mit denen durch Maßnahmen des integrierten Umweltschutzes eine gleichwertige Emissionsminderung sowie eine darüberhinausgehende Minderung des Lösungsmittelverbrauchs erreicht worden wäre".

Laut Antwort der Bundesregierung trifft dies nicht zu: "Dem BMU liegt lediglich eine sehr allgemeine Beschreibung in Form einzelner Vortragsfolien vor, aus der nicht hervorgeht, wie und mit welchem Minderungsziel Maßnahmen ergriffen werden sollen."

Zudem hatte die AfD-Fraktion gefragt, warum "die Bundesregierung nicht auf die Ausnahmeanträge der Ölmühlen bezüglich des seit 1. Januar 2019 geltenden Emissionsgrenzwertes von 20 Milligramm je Kubikmeter für das Lösungsmittel Hexan und das Konzept der Anlagenerneuerung zur Emissionseinsparung eingegangen" eingegangen sei. Die Bundesregierung betont in der Antwort, dass sie "gemäß der im Grundgesetz festgelegten Aufgabenverteilung keinerlei rechtliche Kompetenz, die es ihr ermöglichen würde, auf Ausnahmeanträge im Einzelfall einzugehen", besitze. "Etwaige Ausnahmeanträge wurden sachlich korrekt an die zuständigen Behörden gerichtet und werden von diesen entschieden", heißt es weiter in der Antwort.

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4. Gewässerzustand im Saarland

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Untersuchung und Bewertung der Gewässer sowie die Umsetzung der Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie obliegen den Ländern. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (19/15928) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14689) hin.

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5. Auslegung von Emissionsquellen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Nach Darstellung der Bundesregierung wird in dem Gutachten der TÜV Rheinland-Energy GmbH zu NO2-Messstellen keine abweichende Auffassung gegenüber der Auffassung der Bundesregierung vertreten. In der Antwort (19/14696) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14189) verweist die Bundesregierung auf Aussagen in einer früheren Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 19/9685, die unter Berücksichtigung "des vollständigen Zitats" aus dem Gutachten, nicht davon abweiche. Die FDP-Fraktion hatte sich nach der Auslegung von Emissionsquellen in der Bundesimmissionsschutzverordnung erkundigt. Die Abgeordneten wollten unter anderem erfahren, welche Schlüsse die Bundesregierung aus dem Gutachten und der Position des TÜV Rheinland in Bezug auf Emissionsquellen ziehe.

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6. Untersuchungen des BMU im Fokus

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) In einer Kleinen Anfrage(19/15516) will die FDP-Fraktion erfahren, inwiefern durch das Bundesumweltministerium (BMU) Untersuchungen über die ökologische Gestaltung des Tourismus durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden. Unter anderem wollen die Abgeordneten erfahren, welche Kosten aufgrund externer Beratungsdienstleistungen und geschlossener Werkverträge entstanden sind. Darüber hinaus fragt die Fraktion, welche Ergebnisse die Untersuchungen geliefert haben und welche Maßnahmen daraus entstanden sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1355 - 4. Dezember 2019 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2019

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