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BUNDESTAG/9181: Heute im Bundestag Nr. 1328 - 25.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1328
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. November 2019, Redaktionsschluss: 15.39 Uhr

1. Breitbandausbau in grauen Flecken
2. Deutsche Bahn AG bildet Lokführer aus
3. Grundsätze für den Bau von Radwegen
4. Verkehrsprojekte im Rheinland
5. Fördermittel für den Breitbandausbau
6. Förderung des House of One
7. Umsetzung der Digitalstrategie


1. Breitbandausbau in grauen Flecken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das beihilferechtliche Verfahren der EU-Kommission zur Genehmigung der Rahmenregelung für die Förderung des Breitbandausbaus in "grauen Flecken" ist nach Angaben der Bundesregierung bereits weit vorangeschritten und soll zeitnah nach Konstituierung der neuen Kommission abgeschlossen werden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/14971) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14551) hervor. Da der Entwurf der Förderrichtlinie vom Ergebnis des Genehmigungsverfahrens abhängig sei, werde dieser parallel erarbeitet und nach Genehmigungserteilung finalisiert, heißt es in der Antwort weiter.

Was die Umsetzung der europäischen Richtlinie (Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation - Richtlinie (EU) 2018/1972) angeht, so wird dies laut Bundesregierung "im Rahmen einer großen Novelle des Telekommunikationsgesetzes erfolgen". Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeiteten gegenwärtig einen Referentenentwurf, heißt es in der Vorlage.

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2. Deutsche Bahn AG bildet Lokführer aus

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Aufgrund des angespannten Arbeitsmarktes und des Mangels an ausgebildeten Triebfahrzeugführern (Lokführern) bildet die Deutsche Bahn AG (DB AG) nach Angaben der Bundesregierung selbst aus. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/14950) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13663) hervor. Der Beruf des Triebfahrzeugführers stelle einen "stark nachgefragten Fachberuf" dar, heißt es in der Antwort. Zur Rekrutierung würden umfangreiche Maßnahmen unternommen. Die DB AG biete Berufseinsteigern nach dualer Berufsausbildung oder Quereinsteigern nach Funktionsausbildung bei bestandener Prüfung durch unbefristete Festanstellung eine Perspektive.

Was die Einkommenssituation bei den Lokführern angeht, so heißt es in der Vorlage, der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zufolge sei das mittlere Bruttomonatsentgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Lokführer im Zeitraum von 2012 bis 2018 mit 11,3 Prozent in etwas geringerem Maße angestiegen als das mittlere Bruttomonatsentgelt über alle Fachkräfte. Das Medianentgelt über alle Fachkräfte habe sich im genannten Zeitraum um 14,8 Prozent erhöht. Das Niveau der Bruttomonatsentgelte von Lokführern habe im Jahr 2018 um rund 15 Prozent über dem aller Fachkräfte gelegen.

Die Festlegung der Löhne, Gehälter und sonstigen Arbeitsbedingungen sei den beteiligten Arbeitgebern und Arbeitnehmern selbst beziehungsweise ihren Organisationen, den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie vorbehalten, schreibt die Bundesregierung. Aus ihre Sicht habe sich das Tarifverhandlungssystem "bewährt".

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3. Grundsätze für den Bau von Radwegen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung werden die "Grundsätze für Bau und Sanierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes 2008" von den Ländern angewendet. Die Länder unterlägen dabei der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes, heißt es in der Antwort der Regierung (19/13895) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13524).

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4. Verkehrsprojekte im Rheinland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) im Rheinland informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13894) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13668). Für die Umsetzung der Projekte sind im Bereich Schiene für alle das Rheinland tangierende Projekte der Antwort zufolge 10,7 Milliarden Euro vorgesehen (Preisstand 2015). Für den Verkehrsträger Straße sind 7,48 Milliarden Euro vorgesehen (Preisstand 2014) und für die Wasserstraßen 847 Millionen Euro (Preisstand 2014). "Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf", schreibt die Bundesregierung.

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5. Fördermittel für den Breitbandausbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Seit dem 1. Januar 2018 wurden nach Angaben der Bundesregierung 446 Anträge für eine Förderung des Breitbandausbaus gestellt, "seit dem 1. August 2018 ausschließlich für Glasfaserprojekte". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/13847) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13356) hervor. Beantragt worden seien Fördermittel in Höhe von 1,38 Milliarden Euro. Für die 219 genehmigten Anträge seien Fördermittel in Höhe von 788,77 Millionen Euro bewilligt worden.

Von den 212,72 Millionen Euro an ausgezahlten Fördergeldern seien 55,94 Millionen Euro (rund 26 Prozent) auf Beratungsleistungen entfallen, heißt es weiter. Hintergrund dieser Verteilung sei, dass die Förderung von Beratungsleistungen nicht ausschließlich der Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten diene - sie also nicht zwingend in einen Antrag auf Infrastrukturförderung nach der Bundesförderrichtlinie münden müsse. Die Kommunen könnten sich beispielsweise Analysen der Ist-Situation erstellen oder Förderprojekte nach Landesprogrammen vorbereiten lassen, schreibt die Regierung. Es könne also keine direkte Beziehung zwischen Unterstützung von Beraterleistungen und Antragstellung im Bundesförderprogramm hergestellt werden.

Darüber hinaus erfolge die Beratungsleistung bei dem Bundesförderprogramm im Rahmen der Antragsvorbereitung und Antragstellung sowie bei der Durchführung des Vergabeverfahrens. Der Mittelabfluss für die Beratungsleistungen müsse somit vor dem Mittelabfluss für den Netzausbau erfolgen. Demgegenüber könne der Mittelabfluss des Förderprojektes erst mit Erreichung der ersten Meilensteine der baulichen Umsetzung erfolgen.

Die Beratungsleistungen werden der Vorlage zufolge einmalig und maximal mit 50.000 Euro pro Kommune gefördert. Eine Überwachung der Arbeit der beratenden Unternehmen liege in erster Linie beim jeweiligen Auftraggeber, beispielsweise der Kommune, schreibt die Bundesregierung. Beratungsleistungen würden ebenfalls von den Ländern zur Verfügung gestellt und gemeinsam eingesetzt. Hier würden landesseitig eigene Vorgaben gemacht oder zentrale Leistungen zur Verfügung gestellt. Weiter heißt es in der Antwort, "einige wenige Fälle", in denen es Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beratung und die Überwachung dieser Beratung zu Interessenkonflikten geführt haben könnten, würden derzeit geprüft.

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6. Förderung des House of One

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Förderung des Projekts "House of One" in Berlin durch den Bund berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15116) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14632). Danach plant die Stiftung "House of One - Bet- und Lehrhaus Berlin" in Berlin den Bau eines Hauses des interreligiösen Dialogs, das eine Synagoge, eine Kirche und eine Moschee unter einem Dach vereint. Das Haus sei geplant als ein Ort der Begegnung, des religiösen Lebens, der interdisziplinären Lehre und des gegenseitigen Austauschs von Menschen unterschiedlicher Religion und Weltanschauung. Getragen wird das Vorhaben den Angaben zufolge "seit 2011 durch die Initiatoren des Projektes, die Jüdische Gemeinde zu Berlin und das Abraham Geiger Kolleg (als jüdische Partner), das Forum für Interkulturellen Dialog e.V. (als muslimische Partner), die Evangelische Kirchengemeinde St. Petri- St. Marien und den Evangelischen Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte (als christliche Partner)".

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, fördert die Bundesregierung Planungsleistungen für das Projekt mit 2,2 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus (Laufzeit 2016-2020). Zuschüsse für Investitionen zur Errichtung des Hauses in Berlin sind im Bundeshaushalt 2019 laut Vorlage mit insgesamt zehn Millionen Euro veranschlagt, davon eine halbe Million Euro als Ausgaben und weitere 9,5 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung. Die Haushaltsmittel sind mit einer qualifizierten Sperre versehen, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Im Rahmen der Förderung des interreligiösen Dialogs werde zudem aktuell ein Projekt der Stiftung "House of One - Bet- und Lehrhaus Berlin" in Höhe von 116.928,00 Euro gefördert

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7. Umsetzung der Digitalstrategie

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Maßnahmen zur Umsetzung der Digitalstrategie der Bundesregierung geht es in deren Antwort (19/15110) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14558). Darin erkundigte sich die Fraktion nach Umsetzungsschritten zu der Maßnahme "Bedarfsgerechte, leistungsfähige und sichere Netzinfrastrukturen für die öffentliche Verwaltung". Wie die Bundesregierung dazu ausführt, wird vor dem Hintergrund der Umsetzung der Maßnahmen derzeit eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erarbeitet. Zu einigen Maßnahmen würden aktuell Vorarbeiten durchgeführt. Die sukzessive Umsetzung der Maßnahmen solle im Rahmen der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel in den kommenden Jahren erfolgen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1328 - 25. November 2019 - 15.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2019

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