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BUNDESTAG/9121: Heute im Bundestag Nr. 1268 - 13.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1268
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. November 2019, Redaktionsschluss: 12.17 Uhr

1. Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung
2. Anträge zur Barrierefreiheit abgelehnt
3. Fonds verwalten 1,7 Billionen Euro
4. Umsatzsteuerklage der EU-Kommission
5. Weniger Lebensversicherungsneugeschäft
6. Transparenz angestrebt
7. Stellungnahme zu Erdölbevorratungsgesetz


1. Streitbeilegung bei Doppelbesteuerung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Bei Streitfällen über Doppelbesteuerungsabkommen wird ein neues Verfahren zur Beilegung eingeführt. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (19/12112) zu. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor war auf Antrag der Koalitionsfraktionen ein Änderungsantrag beschlossen worden, mit dem die Beteiligungsrechte des Bundesrates gesichert werden sollen.

Nach Angaben der Bundesregierung entstehen Doppelbesteuerungssachverhalte, wenn zwei souveräne Steuer-Jurisdiktionen auf dasselbe Besteuerungssubstrat zugreifen. Die Beilegung einer von einem betroffenen Steuerpflichtigen vorgebrachten Doppelbesteuerungsstreitigkeit sei bisher erfolgt, indem die jeweiligen Staaten teilweise auf ihre Besteuerungsrechte verzichten würden. Die bestehenden Verfahren würden allerdings teilweise keinen Einigungszwang dieser Staaten durch eine Schiedsverfahrensphase vorsehen. Durch die Umsetzung der Richtlinie werde nun innerhalb der EU ein weiteres Streitbeilegungsverfahren eingeführt, dass diese Schiedsverfahrensphase für alle Doppelbesteuerungsstreitigkeiten vorsehe. In dieser Schiedsverfahrensphase werde die Streitfrage einem beratenden Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt, von dessen Stellungnahme die zuständigen Behörden abweichen könnten. Falls sich die zuständige Behörden jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Übermittlung dieser Stellungnahme nicht verständigen würden, so seien sie inhaltlich an diese Stellungnahme gebunden, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Wenn der Steuerpflichtige der abschließenden Entscheidung über die Streitfrage zustimme und auf Rechtsbehelfe verzichte, seien die fraglichen Steuerbescheide des Steuerpflichtigen entsprechend zu ändern.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete es als wichtig, zu einer standardisierten Streitbeilegung zu kommen. Die SPD-Fraktion würdigte die Verkürzung der Verfahrensdauer. Auch für die AfD-Fraktion wurde hier ein Problem vernünftig gelöst. Die FDP-Fraktion sprach von einer ordentlichen Einigung und einer "runden Sache". Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich einverstanden. Die Fraktion Die Linke sah Defizite bei der Transparenz; die Absicht, die Verfahren zu beschleunigen, wurde grundsätzlich begrüßt.

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2. Anträge zur Barrierefreiheit abgelehnt

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag mehrere Anträge von FDP und Linksfraktion zum Thema Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen abgelehnt. So hatte die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/14787) gefordert, umfassende Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr durchzusetzen und die Vorreiterrolle des Staates darin betont. In neun Anträgen (19/14752; 19/14753; 19/14754; 19/14755; 19/14756; 19/14757; 19/14758; 19/14759; 19/14760) hatte sich die Fraktion Die Linke unter anderem für eine Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausgesprochen und Barrierefreiheit in den Bereichen politische Teilhabe, Gesundheitsversorgung, Mobilität, Wohnraumversorgung, Kultur und Medien gefordert.

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3. Fonds verwalten 1,7 Billionen Euro

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Alle 7.091 Investmentfonds in Deutschland haben mit Stand Juni 2019 rund 1,7 Billionen Euro verwaltet. Wie hoch der Anteil von passiven Fonds an dieser Summe ist, konnte die Bundesregierung in der Antwort (19/13139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12509) nicht beantworten, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keine Meldedaten erhebe, die zwischen aktiv und passiv verwalteten Fonds differenzieren würden. Die passiven Exchange Traded Funds (ETF) bilden einen bestimmten Index nach, während gemanagte Fonds die Wertpapiere nach bestimmten Kriterien aussuchen. Auf die Frage nach den Risiken von ETF heißt es, grundsätzlich würden sowohl synthetische als auch physische Replikationsmethoden bei ETF Gegenparteirisiken bergen - im ersten Fall über die Swap-Konstruktion und im zweiten Fall über Wertpapierleihgeschäfte. Gefragt nach Wertpapiermarktstörungen, die in einem Bericht der Deutschen Bundesbank aufgezählt werden, schreibt die Bundesregierung, diese Ereignisse seien alle in den USA aufgetreten, und ETF seien für diese Störungen nicht ursächlich gewesen.

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4. Umsatzsteuerklage der EU-Kommission

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Regelung im Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes zur Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Durchschnittssätzen mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Ansicht habe sie in mehreren Stellungnahmen gegenüber der EU-Kommission dargelegt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13094). Die Regierung werde auch in dem nunmehr eingeleiteten Klageverfahren eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Weiterer Handlungsbedarf werde derzeit nicht gesehen, heißt es zu einer Bekanntmachung der EU-Kommission, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen wird.

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5. Weniger Lebensversicherungsneugeschäft

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Lebensversicherungsgeschäft ist rückläufig. Wurden 2009 noch 6,2 Millionen Verträge neu abgeschlossen, so sank die Zahl der Neuabschlüsse bis 2018 auf 5,2 Millionen. Ende 2018 hätten laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 82,8 Millionen Lebensversicherungsverträge bestanden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/13661) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13073). Die Versichertenguthaben würden sich auf 968 Milliarden Euro belaufen. Wie viele Versicherungsnehmer versucht hätten, ihren Vertrag zu widerrufen, kann die Bundesregierung nicht angeben.

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6. Transparenz angestrebt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, das Regierungshandeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. So würden Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen seien, sowie die beschlossenen Gesetzentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, heißt es in der Antwort (19/13732) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13246) der Fraktion Die Linke.

Ferner sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Vorlagen über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht.

Die Fragesteller hätten eine Vielzahl identischer Anfragen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung und der Detailtiefe einzelner Fragen erreicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Entwürfe und Stellungnahmen auf den Internetseiten der Ressorts Genüge getan sei.

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7. Stellungnahme zu Erdölbevorratungsgesetz

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Um logistische Fragen bezüglich der Erdölvorräte für Notfälle geht es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes und einer Gegenäußerung der Bundesregierung (19/14622). Konkret geht es um einen Gesetzespassus, den die Bundesregierung im Zuge der Novellierung als redaktionelle Klärung versteht. Der Bundesrat war damit nicht einverstanden, er sah darin einen Abschied von der Belieferungspflicht an bestimmte Abnehmer im Krisenfall. Die Bundesregierung erwiderte, der bisherige Begriff "Beliefern" habe im Sinne von "zur Verfügung stellen" verstanden werden müssen, daher sei die jetzige Klarstellung tatsächlich nur eine redaktionelle.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1268 - 13. November 2019 - 12.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2019

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