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BUNDESTAG/9095: Heute im Bundestag Nr. 1242 - 07.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1242
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. November 2019, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Plastiktütenverbot und Klimaschutzgesetz
2. Bundestag soll Ceta zustimmen
3. FDP will mehr Tempo für die Wirtschaft
4. AfD will öffentliche Petitionen neu regeln
5. Koalition: Anerkennung von NS-Opfern
6. Linke: Asoziale als NS-Opfer anerkennen
7. Schutz von Erdgas-Pipeline


1. Plastiktütenverbot und Klimaschutzgesetz

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Das am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossene Verbot von Plastiktüten ist nach Aussage von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nur eine Initiative aus dem von ihr auf den Weg gebrachten Fünf-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling. Vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung sagte Schulze am Mittwochabend, dazu gehöre auch das europaweite Verbot von überflüssigen Einwegplastikartikeln, bei dem sie mit dem Handel in der Diskussion stehe, ob das nicht schneller zu schaffen sei, als die in der EU vereinbarten Übergangsfristen vorsehen. Als wichtig benannte sie auch die recyclingfreundliche Produktgestaltung, die mit dem Verpackungsgesetz auf den Weg gebracht worden sei. Außerdem solle der Einsatz von aus Recycling stammenden Stoffen (Rezyclate) gestärkt werden.

Als eine Bestrafung gegenüber dem Handel oder den Herstellern will die Ministerin das Plastiktütenverbot nicht verstanden wissen. Wer schon freiwillig darauf verzichtet habe, sei nun gar nicht betroffen, sondern nur jene, die auf freiwilliger Basis nichts getan hätten. Schulze begründete zugleich, warum das Verbot dünne Tüten, die etwa für Obst und Gemüse genutzt werden, nicht umfasse. Würde man die aus dem Handel herausnehmen, führe das dazu, dass immer mehr Obst und Gemüse in kleinen Einheiten mit Plastik vorverpackt werde. Das bringe jedoch im Ergebnis mehr Plastik. "Das genau wollen wir nicht", sagte die Umweltministerin.

Auf die Problematik des Recyclings alter Windräder eingehend, sagte Schulze, der Rückbau sei "nicht trivial". Insbesondere gelte das für Rotorenblätter, die aus Karbonfasern bestünden, die nicht in die Umwelt gelangen dürften. Das Bundesumweltamt sei beauftragt worden, die bestehenden Herausforderungen zu untersuchen. "Wir betreten hier Neuland, da es noch keinen etablierten Rückbau gibt", räumte die Ministerin ein.

Was die Belastung der Meere mit Plastik angeht, so machte sie deutlich, dass diese sich aus wenigen Flüssen vor allem in Asien ergebe. "Daher muss es uns gelingen, dort Abfallsammel- und Abfallsortiersysteme aufzubauen", forderte Schulze. Derzeit würden beispielsweise in Indien Plastikflaschen entweder auf den Straßen verbrannt oder vom Wind in die Flüsse geweht, wodurch sie dann ins Meer gelangten.

Die Bundesumweltministerin ging auch auf das Klimaschutzgesetz ein. Um bis 2050 treibhausgasneutral zu sein, seien die Ziele auf die einzelnen Sektoren und Ministerien runtergebrochen worden, sagte sie. Die Erreichung der Ziele werde überprüft und falls nötig nachgesteuert. 54 Milliarden Euro würden in den nächsten drei Jahren zur Verfügung stehen, um zusätzliche Anreize und Regeln zu etablieren. "Wir senden das Signal, dass die klimafreundliche Alternative günstiger und die klimaschädliche Variante teurer wird", sagte die SPD-Politikerin. So werde beispielsweise die Bahn günstiger und der öffentliche Nahverkehr ausgebaut. Das Fliegen hingegen werde teurer.

Den Vorwurf, mit erhöhten Prämien für den Kauf von Elektroautos lediglich den Individualverkehr zu stärken, wies Schulze zurück. Die erheblichen Investitionen in die Bahn stellten eine deutliche Trendwende dar. Es sei also nicht nur Geld für die Elektromobilität da, sondern auch für die Verkehrswende mit einer Stärkung von Bahn und öffentlichem Nahverkehr, sagte die Ministerin.

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2. Bundestag soll Ceta zustimmen

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion will bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada den Druck erhöhen. Per Gesetzentwurf fordern die Abgeordneten, Deutschland solle dem Ceta-Abkommen zustimmen (19/14783). Die Abgeordneten erklären dazu, das Abkommen werde vorläufig seit mehr als zwei Jahren angewendet - in den Bereichen, für die ausschließlich die EU zuständig ist.

Da Ceta ein gemischtes Abkommen ist, müssen es alle EU-Mitgliedstaaten ratifizieren, bevor es vollständig in Kraft treten kann. Mehrere Staaten hätten bereits zugestimmt, ohnehin seien wesentliche Hindernisse ausgeräumt, so die Abgeordneten weiter. "Durch dieses Vertragsgesetz soll das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlangen."

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3. FDP will mehr Tempo für die Wirtschaft

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fordert"mehr Tempo und mutige Entscheidungen für die Zukunft des Industrie und Innovationsstandorts Deutschland". In einem Antrag (19/14781) plädieren die Abgeordneten für Investitionsanreize in der Digitalwirtschaft und Maßnahmen, um Startups den Zugang zu Wagnis- und Risikokapital ermöglichen zu können. Das Wettbewerbsrecht müsse an den digitalen Wandel angepasst werden, vor allem bei der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht. Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie solle gezielt gefördert werden, so die Abgeordneten weiter.

Darüber hinaus listen sie in dem Antrag Einzelmaßnahmen bei Steuern und Abgaben auf, darunter die Forderung einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags und die Einführung einer Sonderabschreibung für Wirtschaftsgüter.

Deutschland verharre wirtschaftlich und gesellschaftlich im Klein-Klein, heißt es zur Begründung. Der Bundesregierung sei es in den vergangenen zwölf Monaten nicht gelungen, die richtigen Weichen für das Land zu stellen.

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4. AfD will öffentliche Petitionen neu regeln

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion will die Geschäftsordnung des Bundestages ändern, um "verbindliche Regelungen für öffentliche Petitionen" einzufügen. Ein dazu von der Fraktion vorgelegter Antrag (19/14762) steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages. Die von der AfD vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten einhergehen mit der Aufhebung der derzeit geltenden Richtlinie für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen.

Aus Sicht der AfD-Fraktion hat der Verlauf des Petitionsverfahrens der Petition zum globalen Migrationspakt im vergangenen Jahr zwei Schwachstellen der derzeitigen Ausgestaltung des öffentlichen Petitionsverfahrens offengelegt. Das sei zum einen die mangelnde Leistungsfähigkeit der eingesetzten technischen Mittel. Dies habe dazu geführt, dass während der Mitzeichnungsfrist der Petition technische Probleme dafür gesorgt hätten, dass die Internetseite des Petitionsausschusses nicht aufrufbar gewesen sei und die Zahl der Unterzeichner geschwankt und sich sogar nach unten verändert habe. Die AfD fordert daher eine Infrastruktur, die gewährleisten müsse, "dass täglich 100.000 Mitzeichnungen aufgenommen werden können".

Die zweite Schwachstelle ist aus Sicht der Abgeordneten die "fehlende Rechtssicherheit des Einreichers bei der Durchführung des Verfahrens". Der Eindruck "willkürlichen Verhaltens" ist laut Antrag durch die bisherige Regelung des Verfahrens der öffentlichen Petitionen ermöglicht worden. So heiße es in Nr. 1 Satz 3 der Richtlinie derzeit: "Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition." In der Nr. 4 enthalte die Richtlinie eine "Kann"-Vorschrift, die eine Veröffentlichung ins Ermessen des Petitionsausschusses stelle, wird bemängelt. Der Tatbestand der Ermessensnorm enthalte zudem unbestimmte Rechtsbegriffe. Danach könne von einer Veröffentlichung abgesehen werden, insbesondere wenn die Petition "geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten". Dies sei abzulehnen, schreibt die AfD-Fraktion. Die Belastung des "interkulturellen Dialogs" sei keine Rechtfertigung für einen Eingriff in Grundrechte der Bürger.

Beibehalten wollen die Abgeordneten das Quorum von 50.000 Mitzeichnern innerhalb von vier Wochen, damit eine Petition öffentlich beraten wird. Von einer solchen öffentlichen Sitzung soll der Petitionsausschuss künftig jedoch nur bei einem einstimmigen Votum absehen können, heißt es.

Wie schon in der derzeit geltenden Richtlinie soll nach den Vorstellungen der AfD auch künftig dann eine Petition grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, "wenn bereits über eine Petition mit sachgleichem Gegenstand in der laufenden Wahlperiode entschieden ist und keine entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden". Auf Antrag einer Fraktion im Petitionsausschuss soll allerdings dieser Ausschlussgrund entfallen können.

Enge Grenzen will die AfD-Fraktion für die Schließung des Diskussionsforums auf der Internetseite des Petitionsausschusses vorgeben. Dies soll nach den Vorstellungen der Fraktion nur möglich sein, wenn die Bundestagsverwaltung zu ausreichenden Löschungen gegen geltendes Recht verstoßender Diskussionsbeiträge außer Stande ist oder die Schließung zum Abwehr einer Cyber-Attacke notwendig ist. In beiden Fällen sei dem Petitionsausschuss darüber ein ausführlicher Bericht vorzulegen, fordern die Abgeordneten.

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5. Koalition: Anerkennung von NS-Opfern

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD wollen Menschen, die im Nationalsozialismus als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" verfolgt wurden, als NS-Opfergruppe anerkennen. In einem Antrag (19/14342) fordern sie die Bundesregierung auf, diese Opfergruppen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihnen einen angemessen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen. So soll eine Ausstellung in Auftrag gegeben werden, die an verschiedenen Orten in der Bundesrepublik gezeigt werden soll, Forschungsarbeiten finanziert und KZ-Gedenkstätten und Dokumentationszentren unterstützt werden, um das Schicksal dieser Menschen aufzuarbeiten und zu präsentieren. Zudem sollen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen die als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" Verfolgten explizit in die nicht abschließende Aufzählung der Leistungsempfänger der Richtlinie der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes aufgenommen werden.

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6. Linke: Asoziale als NS-Opfer anerkennen

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Menschen, die während des Nationalsozialismus als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" verfolgt wurden, sollen nach dem Willen der Linksfraktion als NS-Opfer anerkannt werden. In einem Antrag (19/14333) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den noch heute lebenden Opfern Zugang zu einer angemessen, würdigen Entschädigung zu eröffnen. Zudem sollen Maßnahmen zur vertieften wissenschaftlichen Erforschung des Schicksals dieser NS-Opfer ergriffen werden. Bis zum 9. Mai 2020 soll die Bundesregierung ein erinnerungspolitisches Konzept für die Verfolgten vorlegen und die Entwicklung spezifischer Bildungsprojekte für die schulische und außerschulische Bildung fördern.

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7. Schutz von Erdgas-Pipeline

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Bau und Schutz der Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 sind der AfD-Fraktion ein Anliegen. In einem Antrag (19/14763) fordern die Abgeordneten, beteiligte europäische Firmen vor US-Sanktionen zu schützen. Bei möglichen negativen Auswirkungen der Sanktionen auf das Projekt sollten Finanzmittel bereitgestellt werden, um eine Verteuerung und Verzögerung des Baus zu vermeiden.

Zur Begründung heißt es, jüngste Gesetzentwürfe des US-Senats zielten darauf ab, den Bau der Nord-Stream-2-Leitung sowohl technisch als auch finanziell zu untergraben. Die Umsetzung der Sanktionspläne der USA würden ein Risiko für die Energiesicherheit Deutschlands und Europas darstellen und seien inakzeptabel. Europa sollte nach Ansicht der Abgeordneten seine Interessen gegen den politischen Druck der USA verteidigen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1242 - 7. November 2019 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2019

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