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BUNDESTAG/9087: Heute im Bundestag Nr. 1234 - 06.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1234
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. November 2019, Redaktionsschluss: 12.15 Uhr

1. Angehörige werden finanziell entlastet
2. Probleme bei der ISDN-Abschaltung
3. Wilderei und Elfenbeinhandel im Fokus
4. Tätigkeit des Polen-Beauftragten
5. Tätigkeit des Russland-Beauftragten


1. Angehörige werden finanziell entlastet

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Kinder, deren Jahreseinkommen nicht über 100.000 Euro liegt, müssen künftig nicht mehr für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen. Das hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Grünen stimmte der Ausschuss für den geänderten Gesetzentwurf (19/13399) der Bundesregierung für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz. Die AfD-Fraktion, Die Linke und die FDP-Fraktion enthielten sich.

Das Gesetz sieht vor, die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe auszuschließen. Das bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die die sogenannte Hilfe zur Pflege erhalten, erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Umgekehrt soll dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder betroffen sind.

Die Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs soll ferner auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern gelten. So soll vermieden werden, dass die aus dem SBG XII herausgelöste neue Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gegenüber Leistungen der Sozialhilfe schlechtergestellt wird.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden.

Die AfD-Fraktion begründete ihre Kritik vor allem damit, dass aus ihrer Sicht die häusliche Pflege durch das Gesetz außen vor bleibe und die Angehörigen, die zu Hause pflegen, nicht entlastet werden. Dem widersprach die Unionsfraktion. Das Gesetz gelte sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich, hieß es aus der Fraktion. Die SPD-Fraktion betonte in diesem Zusammenhang, dass man die Heimpflege nicht als das schlechteste aller Übel darstellen solle, auch eine ambulante Pflege erweise sich nicht in jedem Fall als das richtige Mittel. Linke, FDP und Grüne begrüßten grundsätzlich die Entfristungen bei der unabhängigen Teilhabeberatung, die Einführung eines Budgets für Ausbildung und die 100.000-Euro-Grenze zur Unterhaltsheranziehung. Sie kritisierten jedoch die unklare Finanzierung auch im Hinblick auf die Belastungen der Kommunen sowie einen zu eng geschnitten Personenkreis von Anspruchsberechtigten beim Budget für Ausbildung. Die Koalitionsfraktionen forderten die Bundesregierung in einer Erklärung auf, bis 2025 eine Evaluat ion der Kostenentwicklung für die Kommunen vorzulegen.

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2. Probleme bei der ISDN-Abschaltung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung räumt Probleme im Zusammenhang mit der ISDN-Abschaltung durch die Telekom ein, sieht aber keinen Verstoß gegen die Regelungen zu Universaldienstleistungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das wurde während der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch deutlich. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Steffen Bilger (CDU), sagte während der Sitzung, es gehe um eine sinnvolle Umstellung, hin zu der modernen, zukunftsorientierten IP-Technologie. Bei der Umsetzung gebe es jedoch Probleme, räumte Bilger ein. Gleichwohl stehe die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde auf dem Standpunkt, dass die Universaldienstverpflichtungen aus Paragraf 78 TKG, die unter anderem einen "funktionalen Internetzugang" garantieren, eingehalten würden, sagte der Staatssekretär. Mit der Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, die bis Ende 2020 erfolgen müsse und die den Zugang zu einem "angemessenen Breitbandinternetzugangsdienst" fordere, seien derartige Probleme in der Zukunft ausgeschlossen, so Bilger.

Aus dem Kreis der Abgeordneten gab es Kritik am Verhalten der Telekom im Zusammenhang mit der ISDN-Abschaltung ebenso wie an der Bundesnetzagentur und dem BMVI. Die Telekom nehme bei ihren Umschaltplänen keinerlei Rücksicht auf die Kunden, hieß es von Seiten der Unionsfraktion. Zwar gebe es den unternehmerischen Gestaltungsspielraum. Doch müsse man sich fragen, wie weit dieser gehen dürfe und ob die Universaldienstverpflichtungen überhaupt noch Gültigkeit besäßen, sagte der Unionsvertreter.

Der Vertreter der AfD-Fraktion verwies auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage seiner Fraktion, wonach die zuständige Bundesnetzagentur keine Kenntnis darüber habe, wie viele Haushalte als Folge der ISDN-Abschaltung nun überhaupt kein Internet haben. Internet gehöre aber zur Grundversorgung. Daher müssten die Behörden auf diese alarmierende Situation reagieren, forderte er.

Von der SPD-Fraktion hieß es, die Umstellung sei richtig. Es sei nicht nachvollziehbar, die Telekom zu zwingen, eine 25 Jahre alte Technik weiterhin aufrechtzuerhalten, anstatt mit Elan und Förderung des Bundes auf die neue Technik umzustellen. Der Fokus müsse darauf gerichtet werden, für die Kunden, die umstellen müssen, mit Glasfaserkabeln den Zugang zum Netz zu schaffen. In den Fällen, in denen derzeit gar kein Zugang möglich sei, müsse die Bundesnetzagentur nachfassen, forderte der Fraktionsvertreter.

Auch ihre Fraktion wolle die neue Technik, sagte die Vertreterin der FDP-Fraktion. Allerdings stehe diese nicht überall zur Verfügung. Grund dafür sei auch, dass die Telekom viel zu lange in alte Technologien, wie etwa in das Vectoring, investiert habe, statt in Deutschland flächendeckend Glasfaser auszubauen. Die Bundesregierung habe als Mehrheitseigentümerin der Telekom daher eine besondere Verantwortung dafür, eine Mindestversorgung zu gewährleisten.

Die Telekom veralbere ihre Kunden, indem sie nach der ISDN-Abschaltung auf Angebote für Internetzugänge hinweise, die aber vor Ort - gerade im ländlichen Raum - nicht verfügbar seien, sagte die Vertreterin der Linksfraktion. Es sei offensichtlich, dass die Universaldienstverpflichtungen nicht eingehalten würden, betonte sie. Die Telekom, so ihre Forderung, dürfe ISDN erst dann abschalten, wenn andere Angebote tatsächlich zur Verfügung stehen.

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, zwar gebe es kein Anrecht auf eine bestimmte Technologie, wie etwa ISDN, aber auf einen funktionalen Internetzugang. Dies sei jedoch im TKG unzureichend geregelt, weshalb ihre Fraktion schon lange einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf schnelles Internet fordere, sagte sie. Zu klären sei, wie den Betroffenen jetzt geholfen werden könne.

Staatssekretär Bilger verwies dazu erneut auf die Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, die eine Lösung für die Zukunft bringen werde. Aktuell müsse man aber feststellen, dass die Telekom die ISDN-Verträge im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten gekündigt habe und andere Angebote mache, die vielfach jedoch nicht die adäquaten Lösungen darstellten. Die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung auf die Telekom seien in diesem Punkt beschränkt, sagte Bilger. Die Bundesnetzagentur, so fügte er hinzu, kümmere sich um die Einwendungen der Betroffenen und habe die Aufgabe, Lösungen zu finden.

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3. Wilderei und Elfenbeinhandel im Fokus

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/14634) danach, inwiefern sich die Bundesregierung zu einem EU-weiten und einem nationalen umfassenden Verbot des Handels mit Elfenbein positioniert. Auch möchten die Abgeordneten erfahren, ob eine Bewertung über das Ausmaß und die Auswirkungen des Handels von verarbeitetem Elfenbein bestehe.

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4. Tätigkeit des Polen-Beauftragten

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem Amt des Koordinators für die deutsch-polnische Zusammenarbeit im Auswärtigen Amt erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14594). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Mitarbeiter dem Koordinator derzeit unterstellt sind und welche Personal- und Sachkosten seit 2009 im Rahmen der Tätigkeit der jeweiligen Koordinatoren angefallen sind.

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5. Tätigkeit des Russland-Beauftragten

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem Amt des Koordinators für die für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft im Auswärtigen Amt erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14595). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Mitarbeiter dem Koordinator derzeit unterstellt sind und welche Personal- und Sachkosten seit 2014 im Rahmen der Tätigkeit der jeweiligen Koordinatoren angefallen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1234 - 6. November 2019 - 12.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2019

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