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BUNDESTAG/9062: Heute im Bundestag Nr. 1209 - 31.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1209
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 31. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 13.14 Uhr

1. Biobasierte Kunststoffe als Alternative
2. Treibhausgas-Vorteile bei Elektrofahrzeugen
3. Transparenz angestrebt
4. Korrekturbitten des Kanzleramts
5. Sozialleistungsbezug von Migranten
6. AfD fragt nach Kurzarbeitergeld


1. Biobasierte Kunststoffe als Alternative

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Über die ökologische Beurteilung biobasierter Kunststoffe berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13085) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12449). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, ob Biokunststoffe eine "nachhaltige Alternative zur Verwendung von konventionellen Kunststoffprodukten" darstellen.

Das vordringliche Ziel der Bundesregierung bestehe darin, dass insgesamt weniger Kunststoffe und insbesondere weniger Kunststoffe mit kurzer Lebensdauer eingesetzt werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorbemerkung der Antwort. Eine Alternative zu den konventionellen Kunststoffen sei nur dann gegeben, "wenn die nachwachsenden Roh- und Reststoffe auch aus einer nachhaltigen Landwirtschaft stammen". Bei der Verwendung und Entsorgung biobasierter Kunststoffe ergeben sich "oft keine Vorteile gegenüber fossilbasierten Kunststoffen", heißt es darin weiter. In Einzelfällen, wie etwa bei Abdeckfolien in der Landwirtschaft, könne der Einsatz von bioabbaubaren Kunststoffen gegenüber der Verwendung von dauerhaften Kunststoffen ökologisch vorteilhaft sein.

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2. Treibhausgas-Vorteile bei Elektrofahrzeugen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung legt bei der Bewertung der Klimafreundlichkeit von Elektrofahrzeugen grundsätzlich den deutschen Strommix zugrunde. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/13609) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13159) hervor. Darin hatte die Fraktion gefragt, von welchem Strommix die Bundesregierung bei eigenen Ausführungen zur CO2-Bilanz von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen ausgehe. Im Vergleich zu einer Betrachtungsweise mit rein erneuerbarem Strom oder unter Berücksichtigung des Emissionshandels stelle dies eine konservative Perspektive dar, heißt es in der Antwort weiter.

Erneuerbare Energien würden künftig die wichtigste Primärquelle sein. Ihr Anteil am Bruttostromverbrauch soll bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent steigen, schreibt die Bundesregierung. Das Verkehrssystem werde im Jahr 2050 "nahezu unabhängig von Kraftstoffen mit fossilem Kohlenstoff und somit weitgehend treibhausgasneutral" sein. Betrachte man die Klimaschutzwirkungen eines Elektrofahrzeugs im Sinne einer ganzheitlichen Bilanzierung, ergeben sich erhebliche und im Zeitverlauf zunehmende Treibhausgasvorteile von Elektrofahrzeugen, schreibt die Bundesregierung. Auch diese Einschätzung basiere auf konservativen Annahmen und ziehe den Vergleich zu besonders effizienten konventionellen Fahrzeugalternativen.

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3. Transparenz angestrebt

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, das Regierungshandeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. So würden Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen seien, sowie die beschlossenen Gesetzentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, heißt es in der Antwort (19/13952) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13482) der Fraktion Die Linke.

Ferner sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Vorlagen über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht.

Die Fragesteller hätten eine Vielzahl identischer Anfragen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung und der Detailtiefe einzelner Fragen erreicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Entwürfe und Stellungnahmen auf den Internetseiten der Ressorts Genüge getan sei.

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4. Korrekturbitten des Kanzleramts

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten des Bundeskanzleramtes geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13083) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12668). Danach gibt das Bundeskanzleramt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom Kanzleramt veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und es einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.

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5. Sozialleistungsbezug von Migranten

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Für den Sozialleistungsbezug, die Beschäftigungssituation und das Entgelt von Migranten interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14496). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie hoch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeiten, ist.

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6. AfD fragt nach Kurzarbeitergeld

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/14351) zur Funktion des Kurzarbeitergeldes als Mittel gegen Konjunktureinbruch und digitalen Strukturwandel gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie viele Mitarbeiter in den Jahren 2008 bis 2019 auf Kurzarbeitergeld angewiesen waren und welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, sollte sich die Konjunktur abschwächen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1209 - 31. Oktober 2019 - 13.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2019

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