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BUNDESTAG/8984: Heute im Bundestag Nr. 1129 - 16.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1129
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 11.53 Uhr

1. Vorstoß zu digitaler Sicherheit abgelehnt
2. Ausschuss berät über Digitalreform
3. Elektronische Patientenakte soll kommen
4. Internationales Eisenbahnübereinkommen
5. Griechenland will Kredit teilweise tilgen
6. Keine Anlageempfehlungen der Regierung
7. Evaluierung der Baugesetzbuchnovelle


1. Vorstoß zu digitaler Sicherheit abgelehnt

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat einen Vorstoß der Fraktion Die Linke zur "Umsetzung effektiver Maßnahmen für digitale Sicherheit" abgelehnt. Gegen einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (19/7705) stimmten in dem Gremium am Mittwochvormittag bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die übrigen vier Fraktionen.

In dem Antrag, der am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert Die Linke von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs, um das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in eine eigenständige Behörde umzuwandeln, "die aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern zu entlassen und deren Kernaufgabe die Erhöhung der digitalen Sicherheit für alle ist". Ferner soll die Bundesregierung laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorlegen, um eine generelle Meldepflicht für Sicherheitslücken einzuführen.

Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, "den Einsatz von Staatstrojanern zu unterbinden und Sicherheitslücken wie Backdoors oder Zero-Day-Exploits weder zu nutzen noch anzuschaffen", den Export von Überwachungssoftware zu verbieten, sogenannte "Hackbacks" durch staatliche Institutionen auszuschließen sowie "die deutsche Cyber-Sicherheitsstrategie strikt zivil, unter Ausschluss von Militär und Geheimdiensten auszurichten". Die Bundeswehr soll nach dem Willen der Linksfraktion "konsequent auf digitale Sicherheit ihrer eigenen Systeme" ausgerichtet werden; auf offensive Cyberfähigkeiten der Bundeswehr soll ebenso verzichtet werden "wie auf ihren Inlandseinsatz, auch zum Schutz kritischer Infrastruktur".

Ferner will die Fraktion "digitale Gewalt" als eigenen Phänomen-Bereich erfasst wissen, für den besonders geschulte Bereiche in den Strafverfolgungsbehörden und in der Justiz geschaffen werden sollen. Zudem sollen dem Antrag zufolge unter anderem mehr Ressourcen für Beratungsstellen für Opfer digitaler Gewalt bereitgestellt werden.

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2. Ausschuss berät über Digitalreform

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich ausführlich mit dem Entwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz DVG (19/13438) der Bundesregierung befasst. Für die Fragen der Abgeordneten standen am Mittwoch auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Karl Broich, zur Verfügung.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass sich Patienten digitale Gesundheitsanwendungen (Apps) vom Arzt verschreiben lassen können. Zunächst soll das BfArM die App auf Datensicherheit und Funktionalität überprüfen. Ein Jahr lang wird sie dann vorläufig von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Während dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass seine Anwendung die Versorgung verbessert.

Darüber hinaus werden Apotheken und Krankenhäuser dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen lassen. Das Ziel sei, perspektivisch alle Gesundheitsberufe an die TI anzubinden, hieß es im Ausschuss. Dies solle jedoch schrittweise geschehen, um das System nicht zu überfordern.

Ferner sollen die Krankenkassen künftig die Entwicklung digitaler Innovationen fördern und sich dazu an Investmentvermögen beteiligen dürfen. Wie ein Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss sagte, gelten für eine solche Beteiligung enge Grenzen.

So dürfen Kassen maximal zwei Prozent ihrer Finanzreserven in Anteile an Investmentvermögen anlegen. Die Kapitalbindungsdauer darf zehn Jahre nicht überschreiten. Das Ausfallrisiko muss abgesichert werden. Ein marktüblicher Ertrag werde angestrebt, die Rendite stehe aber nicht im Vordergrund. Die Neuregelung zielt auch nicht auf Beteiligungen an Einzelunternehmen, sondern an Fonds.

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3. Elektronische Patientenakte soll kommen

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Einführung der elektronischen Patientenakte ein. In der Sitzung am Mittwoch beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen, "soweit eine Einführung der elektronischen Patientenakte angesprochen ist". Gleichzeitig soll die Eingabe mit der angeführten Einschränkung den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben und das Petitionsverfahren im Übrigen abgeschlossen werden.

Mit der Petition wird gefordert, dass auf der Chipkarte der Krankenkassen alle relevanten Gesundheitsdaten des Patienten gespeichert werden. Zur Begründung führt der Petent an, dass er sich in einem Jahr mehrfach habe in Behandlung begeben müssen und dabei jedes Mal mehrere Fragebögen unter anderem zu Vorerkrankungen und vorherigen stationären Aufenthalten habe ausfüllen müssen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss, mit der seit 2015 als Versicherungsnachweis geltenden elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur, "der zentralen Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen", werde für Patienten künftig die Möglichkeit bestehen, ihre medizinischen Daten weiter- oder mitbehandelnden Ärzten zur Verfügung zu stellen. In Paragraf 219a SGB V sei geregelt, welche medizinische Anwendung die elektronische Gesundheitskarte unterstützen muss und wer auf die mittels der Karte gespeicherten Daten zugreifen darf.

Die Bereitstellung von Notfalldaten gehöre mit dem elektronischen Medikationsplan zu den ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Mit den Notfalldaten sollen Versicherte "auf eigenen Wunsch" künftig die Möglichkeit erhalten, ihrem behandelnden Arzt notfallrelevante medizinische Informationen verfügbar zu machen.

Als umfassendste Anwendung soll mit der Gesundheitskarte laut Beschlussempfehlung zukünftig auch die elektronische Patientenakte bereitgestellt werden können. Damit sollen Patienten in die Lage versetzt werden, sektorübergreifend und selbstbestimmt ihren Behandlern ihre wichtigsten Gesundheitsdaten, medizinische Befunde und Informationen zur Verfügung zu stellen. Ärzte erhielten hierdurch Zugriff auf bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse anderer Behandler. Dies könne unnötige und belastende Doppeluntersuchungen ersparen, schreibt der Petitionsausschuss. Zudem trage es dazu bei, die Qualität und Effizienz der medizinischen Behandlung sowohl im ambulanten Bereich als auch im Krankenhaus zu verbessern.

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4. Internationales Eisenbahnübereinkommen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999" (19/13962) vorgelegt. Der Entwurf soll am Donnerstag ohne Aussprache durch den Bundestag an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zur weiteren Beratung überwiesen werden.

In der Vorlage heißt es, die 13. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) habe am 25. und 26. September 2018 Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge E und G sowie einen neuen Anhang H beschlossen. Die Änderungsbeschlüsse des Übereinkommens regelten Bereiche, die sowohl in die Zuständigkeit der Europäischen Union als auch ihrer Mitgliedstaaten fallen, schreibt die Regierung. Im Hinblick auf die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallenden Regelungen sei zur völkerrechtlichen Ratifikation ein deutsches Vertragsgesetz erforderlich.

In der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf verweist die Bundesregierung darauf, dass der neue Anhang H die bestehenden Vorschriften des EU-Rechts überwiegend inhaltlich eins zu eins ins COTIF übertrage. "Ein wesentlicher Unterschied ist lediglich, dass das EU-Recht die zwingende gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsbescheinigungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen vorsieht; das COTIF dafür eine bilaterale Vereinbarung erfordert", heißt es in dem Entwurf. Die Regelungen des EU-Rechts gingen folglich sogar weiter als die des neuen Anhangs H des COTIF. Aus diesem Grund bedürfe es für EU-Mitgliedstaaten und sonstige Staaten, die aufgrund ihrer internationalen Übereinkünfte mit der Europäischen Union Unionsrecht anwenden, "keiner zusätzlichen Umsetzungsmaßnahmen". Folglich seien auch in Deutschland über die formale Ratifikation des Textes hinausgehende Maßnahmen zur Umsetzung von Anhang H nicht erforderlich. Dies gelte insbesondere für die Stellen in Anhang H, an denen konkrete Pflichten an die Vertragsstaaten formuliert sind, schreibt die Regierung.

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5. Griechenland will Kredit teilweise tilgen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Griechenland hat seine europäischen Partner um Zustimmung gebeten, einen Teil der ausstehenden Kredite des Internationalen Währungsfonds (IWF) vorzeitig zurückzuzahlen. Vorgesehen ist eine vorzeitige Rückzahlung von bis zu 2,182 Milliarden Sonderziehungsrechten - SRZ (rund 2,7 Milliarden Euro) des derzeit ausstehenden IWF-Kredits von 6,736 Milliarden Sonderziehungsrechten (rund 8,4 Milliarden Euro). In einem Antrag beantragt das Bundesministerium der Finanzen (19/13977) die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraph 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes sowie einen zustimmende Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Paragraph 5 Absatz 2 Nummer 1 des ESM-Finanzierungsgesetzes.

Nach Angaben der Bundesregierung will Griechenland für die Tilgung Erlöse aus bereits am Kapitalmarkt begebenen Anleihen verwenden. Finanzielle Mittel vom Sonderkonto für den Liquiditätspuffer, wofür Griechenland auch Auszahlungen des ESM erhalten habe, sollen nicht verwendet werden. Der ESM halte eine vorzeitige teilweise IWF-Rückzahlung für vorteilhaft für Griechenland, schreibt die Regierung. Gründe dafür seien ein verringertes Wechselkursrisiko, Zinseinsparungen von rund 33 Millionen Euro bis zum Januar 2021 sowie insgesamt eine marginale Verbesserung der Schuldentragfähigkeit. Der IWF bleibe an der Nachprogrammüberwachung unverändert beteiligt, versichert die Bundesregierung, die die vorzeitige teilweise Rückzahlung des IWF Kredit als "positives Signal" bewertet. Griechenland folge damit dem Vorbild der anderen ehemaligen Programmländer Portugal, Irland und Zypern, die IWF-Kredite ebenfalls vorzeitig zurückgezahlt hätten.

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6. Keine Anlageempfehlungen der Regierung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will zu privaten Anlageentscheidungen keine Empfehlungen abgeben. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (19/13008) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12537), die sich nach neuen Rahmenbedingungen für privates Vorsorgesparen erkundigt hatte. Gefragt nach dem gegenwärtigen Niedrigzinsniveau antwortet die Bundesregierung, die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank sei ein wichtiger, aber nicht der einzige Faktor für die Höhe des gesamtwirtschaftlichen Zinsniveaus. "Für das Niedrigzinsniveau gibt es weitere wichtige Gründe wie die demografische Entwicklung sowie die weltweite hohe Ersparnis, die einer geringeren Investitionsnachfrage gegenüberstehen. Die private Altersvorsorge wird durch das Niedrigzinsniveau beeinflusst, insbesondere wenn festverzinsliche Wertpapiere und Sparbücher genutzt werden, die schon länger sehr geringe Renditen aufweisen. Andere Finanzprodukte können höhere Renditen aufweisen. Private Anleger treffen bei der Wahl möglicher Produkte ihre eigene Portfolioentscheidung", heißt es in der Antwort weiter.

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7. Evaluierung der Baugesetzbuchnovelle

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert sich für die Folgen einer Baugesetzbuchnovelle von 2017. Mit der Neuerung sollten Außenbereiche schneller und unkomplizierter für Wohnbebauung in Frage kommen können. Nun möchten die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (19/13769) wissen, wie konkret die Fragestellungen für eine Evaluierung lauteten und wie der Rücklauf von den Kommunen war. Außerdem erkundigen sie sich nach den Ergebnissen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1129 - 16. Oktober 2019 - 11.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2019

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