Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1109
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Donnerstag, 10. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 14.37 Uhr
1. Kaum Geldwäschemeldungen bei Gold
2. Maßnahmen gegen Umsatzsteuerkarussell
3. Keine BMF-Korrekturbitten im Juni 2019
4. Zinssatz bleibt bei 5,5 Prozent
5. Keine Bundesbank-Korrekturbitten
6. Auswirkungen der Niedrigzinsen
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Von den im vergangenen Jahr erfolgten 77.252 Meldefällen für Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung hatten 175 Verdachtsmeldungen einen Bezug zu Edelmetallen. Dennoch erachtet die Bundesregierung eine Herabsetzung des Schwellenbetrages für die nach dem Geldwäschegesetz erforderliche Identifizierung des Vertragspartners für Pflichten im Risikomanagement für erforderlich, wie sie in ihrer Antwort (19/12969) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12443) erklärt. Diese hatte wissen wollen, warum anonyme Edelmetallgeschäfte in Zukunft nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro statt bisher 10.000 Euro getätigt werden dürfen. Die Bundesregierung hält die Regelung insbesondere für erforderlich, um mögliche Umgehungsgeschäfte und die künstliche Aufsplittung von Transaktionen zu unterbinden. Der Handel mit Gold sei aufgrund seiner beliebigen Stückelung von Transaktionen ohne Wertverlust und die hohe Akzeptanz als Zahlungsmittelersatz besonders anfällig für Geldwäsche, heißt es in der Antwort weiter. Mit der Herabsetzung werde ein Schwellenbetrag gewählt, bei dem davon auszugehen sei, dass für Scheideanstalten und Händler eine künstliche Verkleinerung des Abgabegewichts mit dem Ziel des Unterschreitens der Schwelle wirtschaftlich unattraktiv erscheine.
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Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Bund und Länder arbeiten bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung in Form eines sogenannten Umsatzsteuerkarussells schon seit geraumer Zeit erfolgreich zusammen. Man habe im Kampf gegen diese Form der Steuerhinterziehung eine Vielzahl von Maßnahmen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt, schreibt die Regierung in der Antwort (19/12968) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12442). Darin werden mehrere Beispiele genannt.
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Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Juni 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12821) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12602). Das BMF gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.
Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.
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Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Für die Bewertung von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen, unverzinslichen Forderungen und Schulden sowie Nutzungen und Leistungen auf bestimmte Dauer ist eine Beurteilung der vom Bewertungsstichtag ausgehend zukünftigen Zinsentwicklung über einen langfristigen Zeitraum vorzunehmen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12971) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12446) erläutert, sei dies in sämtlichen Fällen kaum mit vertretbarem Aufwand möglich. Daher gehe der Gesetzgeber typisierend von einem Zinssatz von 5,5 Prozent aus. Eine Anpassung des Zinssatzes sei nicht geplant.
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Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Bundesbank hat im Mai 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13213) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12834), die sich nach solchen Korrekturbitten von Ministerien und Bundesbehörden erkundigt hatte. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass die Deutsche Bundesbank keine nachgeordnete Behörde und bei Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig sei. Die Deutsche Bundesbank gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.
Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.
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Finanzen/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/HLE) Nach der durchschnittlichen Verzinsung von Sparbriefen beziehungsweise Sparbüchern und Tagesgeld erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/13323). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie sich die Zinserträge der Banken in den letzten zehn Jahren entwickelt haben und wie hoch die Zinseinbußen der privaten Haushalte gewesen sind, wenn sie mit einer fortlaufenden Durchschnittsverzinsung seit 2007 verglichen werden. Außerdem wird gefragt, wie viele Banken derzeit die negativen Zinsen der Europäischen Zentralbank als Strafzinsen an die Kunden weitergeben.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1109 - 10. Oktober 2019 - 14.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2019
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