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BUNDESTAG/8921: Heute im Bundestag Nr. 1066 - 27.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1066
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. September 2019, Redaktionsschluss: 10.15 Uhr

1. Grüne gegen Deckel für Solar-Förderung
2. Nachjustieren beim Baukindergeld
3. Hubschrauberflug Merkels vom 29. Juli
4. Grenzüberschreitende Cyberangriffe
5. Linke fragt nach Einfluss von Interessenvertretern
6. Mieterstrom-Modell enttäuscht
7. Keine Korrekturbitten des TI


1. Grüne gegen Deckel für Solar-Förderung

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf (19/13517) vorgelegt, der die Deckelung der Solar-Förderung abschafft. Die bisherige Regelung sehe vor, ab dem Erreichen einer installierten Kapazität von 52.000 Megawatt bundesweit keine Anlagen mehr über die Einspeisevergütung zu fördern, heißt es im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG 2017". Dieser Deckel der Solarförderung werde voraussichtlich im Lauf des Jahres 2020 erreicht. "Die steigende Unsicherheit und fehlende Planbarkeit für neue Solaranlagen bereits vor dem Erreichen des Deckels sollte nach EEG durch eine rechtzeitige Anschlussregelung vermieden werden, dies wurde jedoch bisher nicht vorgelegt", erklären die Abgeordneten ihren Vorstoß. Sie plädieren dafür, die Deckelung der Förderung auf Solaranlagen auf 52.000 Megawatt aufzuheben.

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2. Nachjustieren beim Baukindergeld

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will durch das Nachjustieren von Bedingungen für das Baukindergeld Mitnahmeeffekte einschränken. Seit dem Frühjahr erhalten Familien die Förderung nicht, wenn sie Wohneigentum zwischen "Verwandten in gerader Linie" erwerben. So sollten der Förderzweck des Programms sichergestellt und bloße Mitnahmeeffekte vermieden werden, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/13036) auf eine Kleine Anfrage (19/12564) der AfD-Fraktion. Der Bundesregierung liegen eigenen Angaben zufolge keine Informationen darüber vor, in wie vielen Fällen vorher Baukindergeld gewährt wurde, obwohl es um den Erwerb von Eigentum direkter Verwandter ging. Die Öffentlichkeit sei über die Änderungen hinreichend informiert worden, heißt es weiter.

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3. Hubschrauberflug Merkels vom 29. Juli

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über einen Flug von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einem Hubschrauber der Bundespolizei am 29. Juli dieses Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13304) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel "Nutzung von Fahrzeugen und Flugzeugen der Bundeswehr und Bundespolizei für private Anlässe" (19/12523). Danach flog Merkel mit dem Hubschrauber von Bayreuth nach Innsbruck.

"Die Bundeskanzlerin ist immer im Dienst, auch während ihres Urlaubs", heißt es in der Antwort weiter. Es sei sicherzustellen, "dass sie ihre Amtsgeschäfte jederzeit bestmöglich wahrnehmen kann, weshalb ihr unter anderem auch ein Büro am Urlaubsort zur Verfügung steht". Durch den Einsatz der Bundespolizei und der Flugbereitschaft könne gewährleistet werden, dass sie bei akuten Anlässen in kürzester Zeit zu ihrem Dienstort zurückkehren kann. Dies sei im kommerziellen Linienflugverkehr nicht möglich. Die Kosten für die jeweiligen Mitflüge von Professor Joachim Sauer würden in Rechnung gestellt und durch ihn beglichen.

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4. Grenzüberschreitende Cyberangriffe

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Ein "EU-Krisenreaktionsprotokoll für grenzüberschreitende Cyberangriffe" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/13291). Wie sie darin ausführt, hat die Polizeiagentur Europol ein Krisenreaktionsprotokoll für grenzüberschreitende Cyberangriffe entwickelt. Dieses "EU Law Enforcement Emergency Response Protocol" (LE ERP) sei Teil des EU-Konzepts für die "koordinierte Reaktion auf grenzüberschreitende Cybersicherheitsvorfälle und -krisen in großem Maßstab" von 2017 und solle die Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union unterstützen.

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Details die Bundesregierung zum "LE ERP kennt. Auch fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung daran beteiligt ist.

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5. Linke fragt nach Einfluss von Interessenvertretern

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke hat vier weitere Kleine Anfragen (19/13381, 19/13382, 19/13384, 19/13385) zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung gestellt. Dabei handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (Bundesratsdrucksache 365/19), den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (Bundesratsdrucksache 368/19), den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 366/19) und den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (Bundesratsdrucksache 364/19).

Wie es in der Anfrage heißt, wissen die Mitglieder des Bundestages nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen der Entwürfe, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhen. Grundsätzlich sei der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten wichtig, und deren Positionen sollten auch berücksichtigt werden, schreiben die Fragesteller. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Davon ausgehend fragen die Abgeordneten detailliert unter anderem nach eingegangenen Stellungnahmen, nach Kriterien der Beteiligung von Interessenvertretern an der Verbändeanhörung, nach der Übernahme von Regelungsvorschlägen sowie nach Kontakten von Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten im Zusammenhang mit den Gesetzentwürfen.

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6. Mieterstrom-Modell enttäuscht

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Das vor zwei Jahren initiierte Mieterstrom-Modell bleibt weiter hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück. Zu Anfang Juli 2019 seien 677 Photovoltaik-Mieterstromanlagen mit insgesamt etwa 13,9 Megawatt gemeldet gewesen, erklärt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (19/13430) vorgelegten "Mieterstrombericht nach §99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017". "Vor diesem Hintergrund ist der 500-MW-Deckel bisher bei weitem nicht zur Anwendung gekommen." Im Ergebnis zeige der Bericht, dass die aktuellen Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um Mieterstrom als Segment eines zusätzlichen Solarstrom-Zubaus dauerhaft zu etablieren.

Mit Mieterstrom sollen die Bewohner von Mehrfamilienhäusern unmittelbar von Strom vom eigenen Hausdach profitieren - ein Vorteil, der zuvor vor allem Hauseigentümern aufgrund des Eigenversorgungsprivilegs zukam. Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Mieterstromgesetz zielt darauf ab, durch eine Förderung von Mieterstrom-Projekten zusätzlich Anreize für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden zu schaffen und die Bewohner wirtschaftlich zu beteiligen.

Der Mieterstromzuschlag ist seit Einführung von einem Korridor zwischen 2,6 Cent pro Kilowattstunde (100-Kilowatt-Anlagen) und 3,7 Cent/Kilowattstunde (Anlagen bis 10 Kilowatt) auf 1,2 bis 2,3 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Bis Januar 2020 dürfte er auf 0,3 bis 1,2 Cent pro Kilowattstunde sinken, heißt es in dem Bericht. "In der weiteren Folge wird die direkte Förderung über den Mieterstromzuschlag im Jahr 2021 auslaufen." Danach bleibe die indirekte Förderung etwa über Vergünstigungen bei Netzentgelten - allerdings gewährleiste der aktuell keine Marktdurchdringung, schränkt die Bundesregierung ein.

Auch zur Wirtschaftlichkeit von Solar-Mieterstromanlagen äußert sich der Bericht kritisch. Pauschale Aussagen seien zwar nicht möglich. Allerdings zeigten der niedrige Zubau sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen, dass die jährlichen Einnahmen aus dem Mieterstromzuschlag immer seltener zur Deckung von laufenden mieterstromspezifischen Mehrkosten ausreichen. "Die Transaktionskosten zur Verwirklichung von Mieterstromprojekten sind höher als im Falle einer Volleinspeisung des erzeugten Solarstroms."

Der Bericht schlägt beispielsweise eine höhere Vergütung, präzisere Regeln zur Anlagenzusammenfassung sowie ein Nachjustieren bei der Kopplung der Vergütung an die Festvergütung vor, um das Modell attraktiver zu machen. Das Bundeswirtschaftsministerium werde im Herbst 2019 einen entsprechenden Vorschlag zu Anpassungen der Rahmenbedingungen vorlegen, heißt es weiter.

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7. Keine Korrekturbitten des TI

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI) hat im März 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12824) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12325) der AfD-Fraktion hervor. Das TI gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1066 - 27. September 2019 - 10.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019

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