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BUNDESTAG/8918: Heute im Bundestag Nr. 1063 - 26.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1063
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. September 2019, Redaktionsschluss: 17.23 Uhr

1. Änderung des Abgeordnetengesetzes
2. Regierung gegen Mitsprache der Länder
3. Vorschläge der Länder zum MDK-Gesetz
4. Abschlüsse von Geringqualifizierten
5. Potentiale von CDR-Technologien


1. Änderung des Abgeordnetengesetzes

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag planen eine Ausweitung der Sanktionen nach dem Abgeordnetengesetz. Bislang führten lediglich Verstöße gegen die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten oder Einkünften "zur Sanktionsfolge des Ordnungsgeldes", heißt es in einem Gesetzentwurf (19/13507) der beiden Fraktionen.

Künftig soll auch wegen Verstößen gegen die Anzeigepflicht von Spenden und das Annahmeverbot unzulässiger Zuwendungen ein Ordnungsgeld verhängt werden können.

Laut Gesetzentwurf soll außerdem die Verpflichtung zur Veröffentlichung im Amtlichen Handbuch des Bundestages entfallen. Die Bereitstellung eines ständig neu aufzulegenden Handbuchs als Druckwerk sei nicht mehr zeitgemäß und mit vermeidbaren Kosten verbunden.

Zudem verursache die Veröffentlichung einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand zulasten einer möglichst zeitnahen Bearbeitung weiterer Anzeigen. Die Veröffentlichung im Internet reiche aus, um den Transparenzerfordernissen des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln zur Geltung zu verhelfen.

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2. Regierung gegen Mitsprache der Länder

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung lehnt ein Mitberatungs- und Antragsrecht der Länder beim Innovationsfonds zur Förderung neuer sektorenübergreifender Versorgungsformen ab. Das geht aus einer Unterrichtung (19/13548) der Bundesregierung hervor.

Eine solche Beteiligung der Länder sei nicht sachgerecht, weil die Fördermittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bereitgestellt würden. Zudem gehe es um die Weiterentwicklung der Versorgung insgesamt und nicht einzelner regionaler Versorgungsangebote, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).

Der Gesetzentwurf (19/13438) sieht vor, den Innovationsfonds bis 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich zu verlängern. Die Laufzeit des 2015 beschlossenen Fonds mit einer jährlichen Mittelvergabe von 300 Millionen Euro war zunächst auf den Zeitraum von 2016 bis 2019 begrenzt.

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3. Vorschläge der Länder zum MDK-Gesetz

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will verschiedene Vorschläge der Länder für Detailänderungen am MDK-Reformgesetz (19/13397) prüfen. Das geht laut einer Unterrichtung (19/13547) aus der Gegenäußerung der Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf hervor.

Mit der Novelle soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt werden. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und "Medizinischer Dienst" (MD) heißen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) wird organisatorisch vom Verband abgelöst.

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4. Abschlüsse von Geringqualifizierten

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Wie das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) mitteilt, haben es Geringqualifizierte selbst in Zeiten guter Arbeitsmarktbedingungen schwer, aus Arbeitslosigkeit heraus wieder eine Stelle zu finden. Im Vergleich zu Personen mit einem Ausbildungsabschluss sind sie häufiger und länger arbeitslos. Qualifizierung ist demnach ein wichtiger Baustein der aktiven Arbeitsmarktpolitik, schreibt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/13393).

Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das schulische und das berufliche Bildungsniveau der Leistungsempfänger im SGB II (Hartz IV) und im SGB III (Arbeitslosengeld) ist.

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5. Potentiale von CDR-Technologien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Gezieltes "Climate Engineering" durch biologische, chemische und physikalische "Carbon Dioxide Removal"-Technologien (CDR) kann aus Sicht der FDP-Fraktion einen Beitrag dazu leisten, einen sogenannten "overshoot" bei der Bekämpfung des anthropogenen Klimawandels zu vermeiden. Zudem bergen CDR-Technologien wirtschaftliche Potentiale für den Wirtschaftstandort Deutschland, schreibt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/13363).

Die Abgeordneten unterstreichen, dass die Bundesregierung in ihrer Hightech-Strategie 2025 anmerkt, dass sich Deutschland als eines der wirtschaftlich leistungsfähigsten Länder zu ambitionierten Nachhaltigkeits- und Klimazielen verpflichtet hat. Berichte über Fortschritte in der Entwicklung von CDR-Technologien, die zu einem sinkenden Preis für die Reduktion pro Tonne CO2 führen, kommen nach Ansicht der FDP derzeit aber vor allem aus dem Ausland.

Die Fraktion möchte gerne wissen, welche langfristigen Ziele die Bundesregierung in Forschung und Entwicklung von "Climate Engineering "-Technologien sieht und ob die Bundesregierung einem Masterplan oder einer Strategie folgt, die mit genauen Vorgaben in Forschung und Entwicklung von Climate Engineering Technologien eindeutige Ziele verfolgen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1063 - 26. September 2019 - 17.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019

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