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BUNDESTAG/8910: Heute im Bundestag Nr. 1055 - 26.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1055
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. September 2019, Redaktionsschluss: 11.38 Uhr

1. Änderung des Preisstatistik-Gesetzes
2. Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
3. Maßnahmen gegen Share Deals
4. Weniger Grunderwerbsteuer für Familien
5. Linke fordert Abzug aus Anti-IS-Einsatz
6. Korrekturbitten des JKI im Juni 2019
7. Korrekturbitten des FLI im Juni 2019


1. Änderung des Preisstatistik-Gesetzes

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik (19/13444) vorgelegt. Damit werde die Rechtslage an EU-Verordnungen angepasst, erläutert die Bundesregierung in dem Entwurf. Zudem würden Rechtsunsicherheiten beseitigt sowie die Potenziale der Digitalisierung bei der Datenerhebung genutzt. So könne die Qualität von Ergebnissen verbessert werden. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen, wie er in einer Stellungnahme erklärt.

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2. Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Vorratshaltung von Erdöl soll mit einer Gesetzesänderung optimiert werden. Bisher hätten Fristen und Zeiträume zu Zusatzkosten führen können, erklärt die Bundesregierung in ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes" (19/13445). Nun soll der Bevorratungszeitraum am 1. Juli eines Jahres beginnen (bislang: 1. April). So hätten Mitgliedstaaten mehr Zeit, sich an die neue Bevorratungspflicht anzupassen und damit Kosten zu sparen. Der Gesetzentwurf sehe vor, die Vorschriften zu ändern, die die Ermittlung der Höhe der Bevorratungspflicht und den Zeitraum der Bevorratungspflicht regeln.

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3. Maßnahmen gegen Share Deals

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sogenannte "Share Deals" beim Erwerb von Immobilien unterbinden. Die Praxis habe gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437).

Wie die Regierung erläutert, wird Grunderwerbsteuer immer dann fällig, wenn das Eigentum an einem Grundstück übergeht. Um Grunderwerbsteuer zu vermeiden, werde häufig ein Unternehmen gegründet, dessen einziger Vermögensgegenstand ein Grundstück sei. Wenn statt des Grundstücks tatsächlich Anteile an dieser Gesellschaft erworben würden, bleibe die Gesellschaft rechtlich Eigentümerin des Grundstücks. Ein Eigentumswechsel finde nicht statt. Nach der bisherigen Steuerregelung wird bei einem Erwerb von weniger als 95 Prozent der Anteile einer solchen Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren keine Grunderwerbsteuer fällig. Es werde davon ausgegangen, dass das Gestaltungsmodell Share Deals in der gegenwärtigen Rechtslage bei hochpreisigen Transaktionen zu durchaus nennenswerten Steuermindereinnahmen führen dürfte, die allerdings in der Höhe nicht genau bestimmbar sein, da über steuerfreie Transaktionen von Seiten der Länder keine Aufzeichnung geführt würden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Die Neuregelung sieht vor, dass die Beteiligungsschwelle, ab der ein Grundstückserwerb angenommen wird, auf 90 Prozent abgesenkt wird. Außerdem soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer die Anteilskäufe der neuen Eigentümer berücksichtigt werden. Sie soll statt fünf in Zukunft zehn Jahre betragen.

In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erhebt der Nationale Normenkontrollrat Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Gesetzentwurf. Da das Bundesministerium der Finanzen den entstehenden Erfüllungsaufwand nicht beziffert habe, entspreche der Entwurf nicht den Anforderungen einer Gesetzesvorlage an die Bundesregierung. Da weder der entstehende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft noch der als nicht unerheblich anzusehende zusätzliche laufende Erfüllungsaufwand für die Verwaltung von der Bundesregierung beziffert würden, sieht sich der Normenkontrollrat nicht in der Lage, die Darstellung des Erfüllungsaufwands auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit zu prüfen und damit seinem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, heißt es in der Stellungnahme, die von der Bundesregierung allerdings zurückgewiesen wird. Eine komplette Bezifferung des Erfüllungsaufwands im Gesetzentwurf sei nicht möglich, da die durch die Neuregelungen betroffenen Steuergestaltungen bisher nicht steuerbar seien und über nicht steuerbare Transaktionen von den Ländern keine Aufzeichnungen geführt würden.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die vorgesehenen Regelungen gegen Gestaltungen in Form sogenannter Share Deals. Es sei nicht hinnehmbar, dass etwa der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet werde, während die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbeständen nicht selten unter Umgehung der Grunderwerbsteuer gestaltet werden könne. Allerdings fordern die Länder Ausnahmen für börsennotierte Kapitalgesellschaften von einigen Regelungen des Gesetzentwurfs. Die Ausgabe von Anteilen und deren Verbreitung über die Börse sei für Kapitalgesellschaften ein gängiges Mittel zur Kapitalbeschaffung, und es würden andere Gründe als die Einsparung von Grunderwerbsteuer im Vordergrund stehen. Der Handel mit Anteilen über eine Börse würde zu Wechseln der Anteilseigner und somit zu einer Besteuerung führen, obwohl regelmäßig keine missbräuchliche Gestaltung vorliege. Daher sei ebenso eine Ausnahmeregelung für solche Kapitalgesellschaften erforderlich wie eine Regelung, damit Umstrukturierungsmaßnahmen in Konzernen steuerneutral erfolgen könnten. Bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung würde bereits der einfachste denkbare Sachverhalt, ein Verkauf von Grundstück zwischen Tochterunternehmen, der Grunderwerbsteuer unterliegen, argumentiert der Bundesrat. Für Konzerne müsse daher eine zusätzliche Lösung gefunden werden.

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4. Weniger Grunderwerbsteuer für Familien

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Wenn Familien eine Immobilie erwerben wollen, soll die Grunderwerbsteuer bundesweit einheitlich maximal 3,5 Prozent betragen. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/13532). Darin wird weiterhin gefordert, den Länderfinanzausgleich dahingehend zu reformieren, dass Fehlanreize zu Erhöhung der Grunderwerbsteuer abgeschafft werden. Außerdem soll Grunderwerbsteuer im Rahmen von Anteilskäufen an Gesellschaften nur dann anfallen, wenn ein Anteil von mehr als 50 Prozent an einem echten Immobilienunternehmen erworben wird.

Wie die AfD-Fraktion erläutert, beträgt die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent (Bayern und Sachsen) und bis zu 6,5 Prozent (Brandenburg, Thüringen, Saarland und Nordrhein-Westfalen). Tendenziell sei die Grunderwerbsteuer seit Einführung der Steuersatzautonomie der Länder deutlich erhöht worden. Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer sei von 6,1 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf über 13 Milliarden Euro im Jahr 2017 gewachsen. Sogenannte "Share Deals" würden dabei umso stärker genutzt, je höher die Grunderwerbsteuer und damit die Höhe der vermiedenen Erwerbsnebenkosten sei.

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5. Linke fordert Abzug aus Anti-IS-Einsatz

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Bundeswehr aus dem Anti-IS-Einsatz und der Ausbildungsmission im Irak abzuziehen. Der Einsatz trage weder zur Friedenssicherung noch zur Versöhnung in Irak und Syrien bei und verstoße gegen Völker- und Verfassungsrecht, heißt es in einem Antrag (19/13503) der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. So sei die Beteiligung der Bundeswehr an der Operation Inherent Resolve (OIR) und dem vom Stützpunkt Al-Azraq in Jordanien ausgehenden Luftaufklärungs- und Luftbetankungseinsatz in Syrien und auch in Irak verfassungswidrig. "Die Bundesregierung deklariert die im Rahmen von OIR ergriffenen völkerrechtswidrigen Aktivitäten der Anti-IS-Koalition unzutreffend als Handeln im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne von Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz, obwohl es sich nur um eine davon nicht erfasste 'Koalition der Willigen' handelt."

Der "Islamische Staat" (IS) besitze zudem schon seit März 2019 keine territoriale Kontrolle mehr auf syrischem Staatsgebiet. "Soweit davon auszugehen ist, dass IS weiterhin aktive Unterstützer und funktionierende Untergrundstrukturen besitzt, gilt: Gegen kriminelle Gruppierungen vorzugehen ist weder Aufgabe des Militärs, noch sind militärische Mittel wie luftgestützte Aufklärung dazu geeignet."

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6. Korrekturbitten des JKI im Juni 2019

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Julius-Kühn-Institut (JKI) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12916) danach, aus welchen Anlässen das JKI im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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7. Korrekturbitten des FLI im Juni 2019

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12919) danach, aus welchen Anlässen das FLI im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1055 - 26. September 2019 - 11.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019

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