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BUNDESTAG/8898: Heute im Bundestag Nr. 1043 - 25.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1043
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. September 2019, Redaktionsschluss: 15.00 Uhr

1. Experten bewerten StVO-Novelle
2. Schulze berichtet über Eckpunktepapier
3. Steuer auf Kinderbedarf nicht verringert
4. Experten für Familienrichter-Fortbildung
5. AfD fragt nach BPOL-Korrekturbitten


1. Experten bewerten StVO-Novelle

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung angedachten Maßnahmen in Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) stoßen bei Experten teils auf Zustimmung, teils auf Ablehnung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Mittwoch deutlich, bei der auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8980) diskutiert wurde. Mit der StVO-Novelle soll laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unter anderem auch eine Erhöhung der Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen einhergehen. Außerdem soll ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von Fußgängern und Radfahrern festgeschrieben sowie die Grünpfeilregelung auf Radfahrer ausgeweitet werden. Weiterhin soll das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ausdrücklich erlaubt werden, "wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird". Auf Schutzstreifen für den Radverkehr soll zudem künftig ein generelles Halteverbot gelten.

Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, sieht beim Nebeneinanderfahren von Radfahrern keinen Regelungsbedarf. Die Neuformulierung verschärfte eher den Konflikt zwischen Radfahrern und Autofahrern. Den Abbiegepfeil für Radfahrer bezeichnete er als Komfortverbesserung für Radfahrer, der jedoch keinen Sicherheitsgewinn für Fußgänger bringe. Was die Regelung angeht, wonach Lkw nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen sollen, gab Brockmann zu bedenken, dass damit ein Vollzugsdefizit entstehe. Um Abbiegeunfälle zu verhindern, werde das Abbiegeassistenzsystem benötigt, betonte er.

Andre Skupin von der Dekra Automobil GmbH sprach sich ebenfalls für eine verpflichtende Einführung des Abbiegeassistenzsystems für Fahrzeuge oberhalb von 3,5 Tonnen aus. Die Systeme seien verfügbar und könnten nachgerüstet werden, sagte er. Kritisch bewertete Skupin die Regelung, wonach Radfahrer an Kreuzungen an haltenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren dürfen, wenn "ausreichend Platz" vorhanden sei. Dieser ausreichende Platz sollte mit mindestens 1,5 m klar definiert werden, forderte er.

Isabell Eberlein vom Verein Changing Cities forderte ein grundsätzliches Umdenken. Verkehrssicherheit und Klimaschutz müssten zusammengedacht werden. Derzeit werde jedoch das Kfz in der StVO mit Vorrang bedacht. "Wir müssen aber die Verkehrsarten gleichstellen", sagte sie. Eberlein sprach sich dafür aus, deutschlandweit eine Regelgeschwindigkeit innerorts von 30 km/h festzulegen, statt es nur bei Ausnahmen zu belassen. Damit könne auch die Aggressivität im Straßenverkehr gesenkt werden, sagte sie. Eine Umkehr der Regelung schlug sie auch für das Parken im öffentlichen Raum vor. Dieses sollte grundsätzlich verboten, und nur bei spezieller Beschilderung erlaubt sein.

Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat wies daraufhin, dass die Überlebenschance für Fußgänger bei einer Kollision mit einem Auto bei Tempo 30 deutlich höher sei als bei Tempo 50. Einer bundesweiten Regelung für Tempo 30 innerorts stand er dennoch skeptisch gegenüber. Dafür brauche es mehr Forschung in festgelegten Modellregionen, sagte er und plädierte dafür, dass Kommunen eigenständig Tempo 30-Zonen ausweisen können. "Und zwar mehr als bisher."

Ein absolutes Halteverbot in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen kann aus Sicht von Markus Schäpe vom ADAC zu Problemen führen. Es sei dann nicht mehr möglich, betagte und gehbehinderte Menschen bis beispielsweise vor die Arztpraxis zu fahren, anzuhalten und sie dort aussteigen zu lassen. Auch die Situation von Paketauslieferern gelte es zu bedenken. Da ein solches Halten im Grunde immer eine Behinderung darstelle, drohten Bußgeldbescheide und Punkte.

Wolle man den Radverkehr tatsächlich verdreifachen oder gar vervierfachen müsse er viel sicherer als heute werden, sagte Burkhard Stork vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Zugleich warnte er davor, Radverkehr und Fußverkehr gegeneinander auszuspielen. Eine Verschlimmbesserung sei es, wenn festgeschrieben werde, dass man sein Fahrrad nicht mehr am Straßenrand abstellen könne. "Das muss wieder raus", sagte der ADFC-Vertreter.

Kerstin Hurek vom Auto Club Europa (ACE) kritisierte die geplante Freigabe der Busspuren für Pkw mit mehr als drei Insassen und Elektrokleinstfahrzeuge. Dadurch könne der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) an Attraktivität verlieren, sagte Hurek. Positiv äußerte sie sich zu den Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf Landstraßen mit einer geringen Nutzung, bei denen der Bau von Fahrradwegen nicht vertretbar sei. Diese Schutzstreifen schafften mehr Aufmerksamkeit für Radfahrer.

Tilman Bracher vom Deutschen Institut für Urbanistik sah die Einführung eines Verkehrszeichens für Fahrradzonen als nicht erforderlich an, "da Fahrradstraßen streckenbezogen im Zuge von Fahrradrouten sinnvoll sind, jedoch nicht im Zuge einer Zonenregelung". Alternativ sei zu empfehlen, dass Radfahrer in Tempo-30-Zonen generell nebeneinander fahren dürfen. Diese Regelung sei nicht nur wesentlich einfacher vermittelbar, "sondern würde auch ohne zusätzlichen Beschilderungsaufwand zum gleichen Ergebnis führen", sagte Bracher.

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2. Schulze berichtet über Eckpunktepapier

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Beschlüsse des Klimakabinetts vom 20. September 2019 haben den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in seiner 47. Sitzung beschäftigt. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) war am Morgen vom UN-Klimagipfel aus New York zurückgekehrt und berichtete dem Ausschuss vom dem am Dienstagmorgen vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030.

"Das Paket ist ein wichtiger Schritt, um den Klimaschutzplan 2050 umzusetzen und europäische Verpflichtungen einzuhalten", sagte Schulze. Der Einstieg in einen CO2-Preis über einen nationalen Emissionshandel sei dabei nur ein Instrument. Um dies nicht zu einem Elitenprojekt werden zu lassen und alle Menschen in Deutschland mitzunehmen, "steigen wir vorsichtig ein und wollen den Preis steigern, wenn die anderen Maßnahmen greifen", sagte Schulze.

Dass das Paket 54 Milliarden Euro für die nächsten Jahre umfasse, sei "deutlich mehr als je gefordert wurde", sagte die Umweltministerin. Eins der für sie wichtigsten Ergebnisse sei, dass die Sektorziele gesetzlich festgeschrieben werden sollen. Dass jedes Jahr geprüft und nachgesteuert werden müsse, schaffe Planbarkeit und Transparenz. Man reagiere damit auch auf aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen, die heute noch nicht planbar seien.

Mit den Eckpunkten sei die Arbeit aber nicht getan: "Es wird eine Reihe von Gesetzen geben", kündigte die Ministerin an. Diese sollen noch bis Ende des Jahres das Kabinett passieren. Der Gipfel in New York habe gute Ergebnisse und eine hohe Sichtbarkeit gezeigt. Dort sei auch deutlich geworden, wie stark andere Länder darauf schauen, was Deutschland mache. Für viele Länder sei der parallele Ausstieg aus Kohle- und Atomenergie unvorstellbar, berichtete Schulze.

Eine Vertreterin der Unionsfraktion lobte das geplante Paket und den neu entstanden Monitoring-Mechanismus. Sie wollte erfahren, wie der Zeitplan für die einzelnen Gesetzesvorhaben aussehe. Ein Vertreter der AfD-Fraktion wollte wissen, wie viel Tonnen CO2 mit den Maßnahmen eingespart werden können und um wie viel Grad die Erderwärmung durch die Einsparung verringert werden könne. Die FDP-Fraktion fragte, inwiefern das Paket Rechtsunsicherheit bedeute und wie der Monitoring-Mechanismus im Detail funktioniere. Ein Vertreter der SPD begrüßte, dass die Klimaneutralität als Ziel fixiert wurde und wollte von der Umweltministerin wissen, ob beim UN-Klimagipfel das Thema der cross-border Besteuerung eine Rolle gespielt habe.

Ein Vertreter der Linken bezeichnete das Paket als "vertane Chance". Er wollte erfahren, warum man sich nicht auf einen höheren Einstiegspreis beim nationalen Emissionshandel habe einigen können und warum die Abschaffung der Stromsteuer nicht Teil des Eckpunktepapiers sei. Eine Vertreterin der Grünen wollte wissen, ob die Ministerin persönlich zufrieden sei mit dem Paket und fragte, ob es Gutachten gebe, die zeigen, dass mit den von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen die Klimaziele 2030 erreicht würden.

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3. Steuer auf Kinderbedarf nicht verringert

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion hat sich mit ihrer Forderung nach einer Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Artikel und Dienstleistungen des Kinderbedarfs nicht durchsetzen können. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch einem entsprechenden Antrag (19/8560) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Nur die AfD-Fraktion stimmte für den Antrag. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Umsatzsteuer für solche Produkte und Dienstleistungen von 19 auf sieben Prozent reduziert, die einen direkten Bezug zur Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern aufweisen - soweit sie nicht bereits wie die Grundnahrungsmittel dieser Privilegierung unterliegen. Zur Gegenfinanzierung schlägt die AfD-Fraktion unter anderem vor, die umsatzsteuerliche Privilegierung von Hotelübernachtungen wieder rückgängig zu machen. In der Begründung heißt es, Kinder seien in Deutschland ein Armutsrisiko.

In der Aussprache beklagte eine Vertreterin der AfD-Fraktion die ungerechtfertigte Belastung der Familien, während Tierfutter und Hotelübernachtungen nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert würden. "Wir brauchen mehr Kinder", appellierte die AfD-Vertreterin.

Die CDU/CSU-Fraktion lehnte die "unzulängliche Lösung" der AfD-Fraktion ab. Auch die SPD-Fraktion sprach von einem "seltsamen Ansatz". Die FDP-Fraktion bezeichnete eine Entlastung von Familien über die Umsatzsteuer als falschen Weg. Die Linksfraktion nannte den Antrag nicht zielführend, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem Schaufensterantrag.

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4. Experten für Familienrichter-Fortbildung

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren haben sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch ausgesprochen. Anlass war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8568), demzufolge der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die Qualifizierung von Richterinnen und Richtern gesetzlich zu verankern.

In der Anhörung bestätigten die Experten mehrheitlich den von den Antragstellern gesehenen Reformbedarf und machten Vorschläge, wie die Kinderrechte vor Familiengerichten besser durchgesetzt werden könnten.

So erklärte Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin und Mitglied der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags, eine Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren sei deshalb vordringlich, weil Minderjährige betroffen seien. Das rechtspolitische Vorhaben, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, brauche eine Flankierung in der Gerichtsverfassung, in der Ausgestaltung des Verfahrens und in der Qualifikation der Familienrichterinnen und Familienrichter. Eine vergleichsweise einfache Abhilfemöglichkeit sieht Ernst in der Schaffung von e-learning-Angeboten.

Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Familiensenat), begrüßte es, dass der Bundestag sich erneut der Qualitätssicherung im kindschaftsrechtlichen Verfahren annimmt. Familienrichter entschieden über das Schicksal von Kindern, Eltern und Familien und agierten in einem Rechtsgebiet, in dem es dringend geboten sei, die Risiken fehlerhafter Verfahrensführung und falscher gerichtlicher Entscheidungen so weit wie möglich zu minimieren. Eine Möglichkeit sei die Erhöhung der Eingangsvoraussetzungen für Richter und die Einführung einer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung.

Heilmanns Kollegin Gudrun Lies-Benachib, ebenfalls Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt (2. Familiensenat) befasste sich in ihrem Statement ausführlich mit der Richterausbildung. Bezüglich des Familienrechts würden - anders als im Straf- und Zivilrecht - bereits in der universitären Ausbildung Versäumnisse sichtbar, die im juristischen Vorbereitungsdienst nicht ausgeglichen würden. Hier zeige sich besonders eindrucksvoll, dass das bestehende Ausbildungssystem und die bestehende Gerichtsverfassung schon strukturell die Anforderungen an einen funktionierenden Rechtsstaat im Familiengericht nicht erfüllen. Die Schäden, die Kinder dadurch erleiden können, seien teilweise irreversibel.

Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck und Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung, pflichtete Lies-Benachib bei. Um die vielfältigen Fragestellungen, die an Familiengerichte herangetragen werden, verantwortlich entscheiden zu können, reichten gute juristische Kenntnisse nicht aus. Erforderlich seien besondere Kenntnisse und Fähigkeiten unter anderem in der Gesprächs- und Verhandlungsführung, der Entwicklungspsychologie, der Erwachsenen- wie Kinder und Jugendpsychiatrie, der Pädagogik und des Jugendhilfesystems. Jedoch gebe es weder in der juristischen Ausbildung noch in der gerichtlichen Praxis ein System, das solche Kenntnisse Familienrichtern und -richterinnen vermittelt.

Aus Sicht von Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbunds, besteht schon jetzt eine Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter. Die gegenteilige Annahme im Antrag der Grünen treffe nicht zu. Diese Pflicht lasse sich eindeutig den richterlichen Eidesnormen entnehmen. Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden, erklärte Lüblinghoff. Wichtig sei demgegenüber, das Recht auf kostenfreie Fortbildung zu regeln.

Auch Jürgen Schmid, Richter am Amtsgericht München, konstatierte in seiner Stellungnahme eine Verbesserung im Kinderschutz. So sei es zu begrüßen, wenn Kinder im familiengerichtlichen Verfahren in altersangemessener Weise angehört werden. Sie sollten jedoch auf keinen Fall den Verfahrensbeistand ablehnen oder wechseln können. Eine Fortbildungspflicht ohne konkrete Vorgaben für Richter nebst Fortbildungsförderung durch die Justizbehörden gebe es bereits in Bayern, erklärte Schmid. Er gab zu bedenken, dass besondere Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen die Stellenbesetzung im Geschäftsverteilungsplan erheblich erschweren könnten.

Für Johannes Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwabach, geht der Antrag nicht weit genug. Aus anwaltlicher Sicht seien die strukturellen Probleme größer und komplexer als im Antrag beschrieben, und die Auswirkungen fehlerhafter Verfahrensabläufe seien in vielen Fällen gravierend und in nicht wenigen Fällen tatsächlich verheerend. Dies betreffe auch das schwindende Vertrauen der rechtsuchenden Bevölkerung in die beteiligten Akteure, namentlich in das Jugendamt, aber auch in die Gerichte. Die Jugendämter dürften nicht länger die eigentlichen "Herren des Verfahrens" sein.

Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, begrüßte zwar den im Antrag zum Ausdruck kommenden Reformwillen, die nötigen Verbesserungen im Familienrecht würden damit aber nicht erreicht. Der Antrag laufe Gefahr, als reine Symbolpolitik wahrgenommen zu werden. Er ignoriere die Tatsache, dass 40 Prozent der Kinder in Nachtrennungsfamilien vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil erlitten, meist zu ihren Vätern.

Bei den Fragen der Abgeordneten ging es unter anderem um die Einführung einer eigenen Familienfachgerichtsbarkeit, Probleme bei der gerichtlichen Anhörung von Kindern, die Vereinbarkeit einer Fortbildungspflicht mit der richterlichen Unabhängigkeit und die Rolle der Verfahrensbeistände.

Laut Antrag der Grünen soll im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht für Richterinnen und Richter aufgenommen werden, sich zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden nebst einer Verpflichtung der Dienstherren, dies durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In das Gerichtsverfassungsgesetz sollen spezifische qualitative Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen aufgenommen werden. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens sei ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Richterinnen und Richter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen. Die Bundesregierung sei hier trotz eines einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom Juli 2016 nach wie vor untätig.

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5. AfD fragt nach BPOL-Korrekturbitten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundespolizeipräsidium (BPOL) im JUni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12926) danach, "aus welchen Anlässen" das Bundespolizeipräsidium im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1043 - 25. September 2019 - 15.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2019

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