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BUNDESTAG/8894: Heute im Bundestag Nr. 1039 - 25.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1039
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. September 2019, Redaktionsschluss: 11.41 Uhr

1. Vorstoß zu Asylverfahren abgelehnt
2. Keine Mehrheit für Tempolimit
3. Quelloffene IT-Betriebssysteme
4. Angst vor neuer Offensive in Nordsyrien
5. Mangelndes Wissen über Behinderungen


1. Vorstoß zu Asylverfahren abgelehnt

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zur Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung von Verfahren durch erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln" (19/1319) abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten in dem Gremium am Mittwoch die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD, während sich die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten. Auch ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion fand im Ausschuss keine Mehrheit.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollte den Verwaltungsgerichten die Möglichkeit eingeräumt werden, "bei grundsätzlicher Bedeutung des Falles oder Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung Beschwerde und Berufung zuzulassen". Außerdem sollte eine zusätzliche Möglichkeit zur Zulassung der Revision "zur Klärung fallübergreifender allgemeiner Tatsachenfragen" geschaffen werden. Damit sollte erreicht werden, "den Prüfungsaufwand der Verwaltungsgerichte zu reduzieren und die Verfahrenserledigung effizient zu fördern" und somit die Bearbeitung der Asylverfahren zu erleichtern, wie es in der Begründung weiter hieß.

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2. Keine Mehrheit für Tempolimit

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Im Verkehrsausschuss gibt es keine Mehrheit für ein Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen. Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag (19/9948) mit der Forderung nach einem solchen Tempolimit wurde während der Sitzung am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt. Lediglich Grünen- und Linksfraktion stimmten für die Vorlage.

Wie die Grünen in ihrem Antrag schreiben, seien die positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit durch lokale Einführungen von Tempolimits auf Bundesautobahnen belegt. So hätten hohe Unfallzahlen auf der Bundesautobahn A 24 zwischen Berlin und Hamburg die Behörden dazu bewegt, ab Dezember 2002 zwischen dem Autobahndreieck Havelland und dem Autobahndreieck Wittstock/Dosse auf einem Streckenabschnitt von 62 Kilometern Länge ein Tempolimit von 130 km/h zu verordnen. Die Ergebnisse seien eindeutig: "Die Zahl der Unfälle, der Getöteten und der Verletzten war in jedem nachfolgenden Jahr deutlich niedriger als 2002", schreiben die Grünen. Deutlich seien auch die statistischen Ergebnisse mit Fokus auf die verletzten Personen in diesem Abschnitt: Durch das Tempolimit sei annähernd eine Halbierung der Verletztenzahl erreicht worden.

Auch internationale Studien belegten die Wirksamkeit eines Tempolimits für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, heißt es in dem Antrag. Untersuchungen zeigten, dass die Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit um fünf Prozent zu einer Minderung der Unfälle um zehn und sogar zu einer Reduzierung der tödlichen Unfälle um 20 Prozent führt.

Während der Debatte im Ausschuss sagte der Vertreter der Unionsfraktion, die Autobahnen seien in Deutschland die sichersten Straßen mit den geringsten Unfallzahlen. Schon heute seien aus verschiedenen Gründen 30 Prozent der Autobahnen mit einem Tempolimit von 130 km/h oder weniger belegt. Eine situationsangepasste Geschwindigkeit finde mehr Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern als ein generelles Abriegeln auf 130 km/h "auch nachts auf einer freien Autobahn", hieß es von Seiten der Union.

Beim Koalitionspartner SPD gibt es große Sympathien für ein generelles Tempolimit. Der Kraftstoffverbrauch könne so sinken, ebenso wie der CO2-Ausstoß, sagte die Fraktionsvertreterin. Es sei auch erwiesen, dass die Zahl der Verkehrstoten pro Autobahnkilometer auf geschwindigkeitsbeschränkten Strecken geringer sei. Bei aller Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Antrages müsse ihre Fraktion diesen dennoch ablehnen, weil es nicht gelungen sei, den Koalitionspartner CDU/CSU zu überzeugen, sagte die SPD-Abgeordnete.

Aus Sicht der AfD-Fraktion wäre ein generelles Tempolimit eine "überzogene Maßnahme". Der Verweis der Grünen auf die Situation an der A 24 tauge nicht als Argument für ein Tempolimit, sagte der Fraktionsvertreter. Hier sei eine vierspurige Autobahn völlig überlastet gewesen, weshalb zurecht eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgelegt worden sei. Besser sei es aber, derartige Strecken auszubauen, "statt durch Tempolimits den Verkehrsfluss zu behindern".

Der FDP-Vertreter sagte, da wo es Probleme und Gefahrenzonen gebe, sei es sinnvoll, weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuführen. Ein generelles Tempolimit lehnte er ab. Deutschland habe auch dort, wo es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen gibt, sichere Autobahnen.

Unterstützung für den Antrag kam von der Linksfraktion, die ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen befürwortet. Zudem sollte laut dem Fraktionsvertreter die Regelgeschwindigkeit auf Landstraßen von 100 km/h auf 80 km/h und innerorts von 50 km/h auf 30 km/h abgesenkt werden.

Die Grünen verwiesen auf gute Erfahrungen, die im Ausland mit einem Tempolimit auf Autobahnen gemacht worden seien. Mit dem Klima, dem besseren Verkehrsfluss, der Verkehrssicherheit und der Unterstützung für Elektroautos, deren Reichweite deutlich höher sei, wenn nicht mehr als 130 km/h gefahren werde, gebe es viele gute Gründe für ein generelles Tempolimit, befand die Fraktionsvertreterin.

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3. Quelloffene IT-Betriebssysteme

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich eine Petition mit der Forderung, dass Bundesbehörden bei Ausschreibungen für IT-Systeme auf die Verwendung von vollständig quelloffenen Betriebssystemen und Anwendungen bestehen. Während der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Lediglich die FDP-Fraktion schloss sich dem Votum nicht an und plädierte für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

Wie die Petenten in der Begründung zu ihrer Eingabe schreiben, könnten nur quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen von deutschen Sicherheitsbehörden auf Sicherheitsprobleme geprüft werden, da die Behörden bei proprietärer Software (herkömmliche, lizensierte Software, die das Recht und die Möglichkeiten der Wieder- und Weiterverwendung sowie Änderung und Anpassung durch Nutzer und Dritte stark einschränkt) keinen Einblick in den Quellcode hätten. Die "Schwarmintelligenz" des Internets führe bei quelloffener Software zudem dazu, dass Sicherheitslücken schneller gefunden und geschlossen würden. Proprietäre Betriebssysteme und Software sei daher nachweislich anfälliger für Hacker-Attacken, heißt es in der Petition.

Außerdem seien quelloffene Betriebssysteme und Anwendungen kostengünstiger, da Lizenzgebühren wegfielen. In sicherheitskritischen Bereichen, wie der Bundeswehr, soll nach den Vorstellungen der Petenten proprietäre Software eingesetzt werden dürfen, "wenn dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) der zugrunde liegende Quelltext bekannt ist".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass die Nutzung quelloffener Software "erhebliche Chancen bietet". Zugleich weisen die Abgeordneten daraufhin, dass die IT-Ausstattung der Behörden der öffentlichen Verwaltung "von einer Vielzahl von Entscheidungsträgern und Einflüssen bestimmt wird". Nach Aussage der Bundesregierung werde grundsätzlich bei jeder Beschaffung der mögliche Einsatz von freier und quelloffener Software im Rahmen der geltenden Vorgaben geprüft, heißt es in der Vorlage. Entscheidend für die Software-Auswahl sei, ob die geforderten Fähigkeiten im Gesamtzusammenhang erreicht werden können.

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4. Angst vor neuer Offensive in Nordsyrien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Drohung der Türkei, eine neue Militäroffensive im Norden Syriens zu starten, hat nach Angaben von Professor Gerhard Trabert von der Hochschule Rhein-Main zum Rückzug einiger Nichtregierungsorganisationen aus der Rojava-Region geführt. In der Folge würde sich die ohnehin schwierige Gesundheitsversorgung in dem Gebiet weiter verschlechtern, warnte der Mainzer Arzt am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. "Seit der Androhung eines erneuten Militärangriffs durch die Türkei hat sich die Fehlgeburtenrate nach Schätzung von Ärzten vor Ort verdoppelt", sagte Trabert. Überall fehle es an Ärzten, Psychiatern, medizinischen Geräten und Medikamenten. Seit Beginn des Krieges seien schätzungsweise 200.000 bis 300.000 Menschen aufgrund fehlender oder ungenügender medizinischer Behandlung gestorben.

Trabert appellierte an die Bundesregierung, mit der viel von Kurden bewohnten Region Rojava zu kooperieren, die seiner Ansicht nach "gut organisiert und demokratisch aufgebaut" ist. Der bisher einzige Zugang nach Syrien über den Nordirak sei schwierig, es fehlten transparente Kriterien für die Grenzüberschreitung, sodass Hilfslieferungen oft nicht oder nur sehr verzögert ankämen. Außerdem sollten Deutschland und die EU Einfluss auf den Nato-Partner Türkei nehmen, da aufgrund der erneuten Androhung "große Angst" in der Region herrsche.

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5. Mangelndes Wissen über Behinderungen

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen werden nach Ansicht des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, oft nicht als gleichberechtigt wahrgenommen. Behinderungen seien in Deutschland immer noch mit einem Ausgrenzungs- und Armutsrisiko verbunden, sagte Dusel am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages und forderte ein Umdenken.

Der Behindertenbegriff sei nach wie vor stark medizinisch geprägt und führe Defizite an. Dusel forderte eine neue Sichtweise, denn auch ein Leben mit Behinderung sei lebenswert. Behinderte dürften nicht als Bittsteller angesehen werden, sie hätten die gleichen Rechte wie andere Menschen. Jedoch hätten es beispielsweise auch Eltern mit behinderten Kindern oft noch schwer. Der Jurist erinnerte daran, dass in Deutschland 13,5 Millionen Behinderte leben.

Dusel sagte, der Wert einer Demokratie bemesse sich daran, dass alle Menschen daran teilhaben könnten. Demokratie brauche Inklusion. Aufgabe des Staates sei es, Recht zu setzen und dafür zu sorgen, dass diese Rechte auch wahrgenommen werden könnten. Die inklusive Gesellschaft sei jedoch in vielen Fällen noch nicht erreicht.

So werde in der Berufsausbildung und im Studium kaum Wissen über Behinderungen vermittelt. Insbesondere in den Gesundheitsberufen sei jedoch ein solches Grundlagenwissen von zentraler Bedeutung und sollte verbindlich berücksichtigt werden. Hebammen etwa müssten lernen, mit behinderten Schwangeren ebenso umzugehen wie mit Familien, in denen Behinderte leben und mit schwangeren Frauen, die ein behindertes Kind erwarten.

Nach wie vor seien auch zu wenige Arztpraxen barrierefrei, vor allem auf dem Land. Dusel verwies in dem Zusammenhang auf die Alltagsprobleme mehrfach behinderter Menschen und solcher mit kognitiven Einschränkungen. In Kliniken würden die nötigen Assistenzleistungen für Behinderte oft nicht erbracht, dies sollte festgeschrieben werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1039 - 25. September 2019 - 11.41 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2019

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