Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 919
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Freitag, 23. August 2019, Redaktionsschluss: 09.59 Uhr
1. Keine Korrekturbitten des BfJ im März
2. Keine Korrekturbitten des BMJV
3. Korrekturbitten des GBA im Februar
4. Zahl rechtsextremer Demonstrationen
5. Rechtsextreme Musikveranstaltungen
6. AfD fragt nach BPOL-Korrekturbitten
7. AfD fragt nach BADV-Korrekturbitten
8. AfD fragt nach BBK-Korrekturbitten
9. AfD fragt nach BDBOS-Korrekturbitten
Recht und Verbraucherschutz/Antwort
Berlin: (hib/mwo) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat im März 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12177) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11850) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt das BfJ lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BfJ veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BfJ einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.
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Recht und Verbraucherschutz/Antwort
Berlin: (hib/mwo) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Februar 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12175) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11821) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt das BMJV lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMJV veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMJV einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.
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Recht und Verbraucherschutz/Antwort
Berlin: (hib/mwo) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im Februar 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12176) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11848) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt der GBA lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom GBA veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und der GBA einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.
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Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/STO) Um rechtsextreme Demonstrationen im zweiten Quartal 2019 geht es in einen Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12350). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie viele öffentliche Auftritte der extremen Rechten in diesem Zeitraum stattfanden und bei welchen davon es zu Straftaten kam.
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Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2019 will die Fraktion Die Linke erfahren. Zudem erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12351) unter anderem danach, von wie vielen Personen die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht wurden.
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Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundespolizeipräsidium (BPOL) im März 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12308) danach, "aus welchen Anlässen" das Bundespolizeipräsidium im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.
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Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) im April 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12331) danach, "aus welchen Anlässen" das BADV im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.
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Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im April 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12337) danach, "aus welchen Anlässen" das BBK im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.
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Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) im April 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12333) danach, "aus welchen Anlässen" die Bundesanstalt im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 919 - 23. August 2019 - 09.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. August 2019
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