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BUNDESTAG/8744: Heute im Bundestag Nr. 889 - 13.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 889
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 13. August 2019, Redaktionsschluss: 15.23 Uhr

1. Mobbing in Wissenschaftseinrichtungen
2. Verantwortungsvoller Umgang mit KI
3. Korrekturbitten des BMBF
4. Korrekturbitten des BMBF
5. Korrekturbitten des BMBF
6. AfD erkundigt sich nach Unfallzahlen
7. Breitbandausbau in Thüringen thematisiert
8. Mögliche Abgasmanipulationen bei Audi


1. Mobbing in Wissenschaftseinrichtungen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind an Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland gebunden. Dies gilt auch im Hinblick auf arbeitsrechtliche Vorschriften, die die Grundlage für interne Untersuchungen zu arbeitsrechtlich relevantem Fehlverhalten bilden. Zudem gibt es im Hinblick auf wissenschaftliches Fehlverhalten bereits seit dem Jahr 1998 die "Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12165) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/11732).

Die Empfehlungen hätten seit ihrem Erscheinen eine die Wissenschaftskultur in Deutschland prägende, für das gesamte Wissenschaftssystem maßstabsetzende Bedeutung entfaltet. Sie seien nach einer grundlegenden Überarbeitung und Aktualisierung im Juli 2019 unter dem Titel "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" in neuer Fassung veröffentlicht worden.

Die Leitlinien würden vorsehen, dass alle Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erhalten zu können. Gleiches gelte für Fördermittel des Bundes. Die Umsetzung der Leitlinien umfasse auch die Etablierung von Regelwerken zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

Die zu den Empfehlungen beziehungsweise Leitlinien gehörende "Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten" regele das Verfahren der DFG in Fällen des Verdachts eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Verfahrensordnung wirke mit ihren Regelungen zu allgemeinen Rechts- und Verfahrensgrundsätzen (unter anderem die Unschuldsvermutung) als Beispiel und Maßstab über den sachlichen und personellen Zuständigkeitsbereich der DFG hinaus.

Vor diesem Hintergrund hätten die vier genannten außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) und Leibniz-Gemeinschaft (WGL) - im Folgenden: AuF - für den Umgang mit wissenschaftlichem und persönlichem Fehlverhalten jeweils interne Regelungen etabliert. Bei allen vier AuF sei dabei ein auf den Grundprinzipien der internationalen Ombudsvereinigung basierendes Ombudswesen eingerichtet worden. Entsprechend der rechtsstaatlichen Grundsätze obliege eine etwaige Überprüfung der im Rahmen dieser internen Verfahren getroffenen Entscheidungen der Gerichtsbarkeit.

Bei der MPG seien in den vergangenen fünf Jahren insgesamt vier Männer und zwei Frauen des Mobbings oder wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschuldigt worden. Dabei habe der Führungsanteil der Männer bei 73,5 und der der Frauen bei 26,5 Prozent gelegen. Bei der FhG waren es acht Männer und eine Frau, bei einem Anteil von 86,5 Männern in Führungspositionen und 13,5 Prozent Frauen. Bei der HGF waren es 16 Männer und zwei Frauen, bei einem Anteil von 78,5 Prozent Männern und 21,5 Prozent Frauen in Führungspositionen. Bei der WGL war es ein Mann bei einem Anteil der Männer von 67,8 und der der Frauen von 32,2 Prozent in Führungspositionen.

Betroffen seien die Fachgebiete Atmosphärenforschung, Biologie, Chemie, Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebenswissenschaften, Neurowissenschaften, Physik, Produktion, Technik gewesen. In einigen Fällen hätten sich die Vorwürfe nicht bestätigt, einige Fälle führten zur Retraktion von Publikationen. Über etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie etwa die Auflösung von Arbeitsverhältnissen, sei im Einzelfall entschieden worden. Etliche Fälle seien noch nicht abgeschlossen, insbesondere wenn arbeitsrechtliche Maßnahmen Gerichtsprozesse nach sich zögen.

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2. Verantwortungsvoller Umgang mit KI

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hat im Herbst 2018 eine Datenethikkommission (DEK) eingesetzt, die binnen eines Jahres ethische Maßstäbe entwickeln sowie konkrete Regulierungsoptionen in den Bereichen Umgang mit Daten, Algorithmen-basierte Entscheidungen und Künstlicher Intelligenz (KI) vorschlagen soll. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12059) auf die Kleine Anfrage der AfD (19/11406). Die Leitfragen der Bundesregierung an die Datenethikkommission können auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) abgerufen werden. Die Datenethikkommission wird ihre Ergebnisse voraussichtlich am 23. Oktober 2019 der Bundesregierung vorstellen und in die Gesetzgebung miteinbezogen werden. In der KI-Strategie betont die Bundesregierung die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen und gemeinwohlorientierten Einsatzes von KI. Die Strategie sieht vor, relevante Akteure - vom Entwickler bis zum Nutzer von KI-Technologie - für die ethischen und rechtlichen Grenzen der Nutzung Künstlicher Intelligenz im Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Dialogs zu sensibilisieren.

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Plattform Lernende Systeme bringe zudem führende Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus den Bereichen Lernende Systeme und KI zusammen, um Innovationspotentiale Künstlicher Intelligenz, Fragen nach dem Verhältnis von Mensch und Maschine sowie ethische und rechtliche Implikationen zu erörtern. In den öffentlich zugänglichen Berichten und Whitepapern thematisierten die Arbeitsgruppen der Plattform wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, analysierten die künftig benötigten Kompetenzen und illustrierten über Anwendungsszenarien den Nutzen Lernender Systeme.

Fragen im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit und Haftung in den Bereichen KI, Robotik und Automatisierte/autonome Systeme würden sowohl national, auf europäischer Ebene als auch international breit diskutiert. Die Bundesregierung beteilige sich intensiv an diesen Überlegungen, zumal die KI-Strategie der Bundesregierung eine Überprüfung des Ordnungsrahmens auf Lücken bei Algorithmen- und KI-basierten Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkten vorsehe. In der Gruppe der Mitgliedstaaten für die KI und die Digitalisierung der europäischen Industrie, OECD, G20, G7 würden verschiedene Prozesse dazu ablaufen. Neben den Fragen der Verantwortung und Haftung werde sich dabei auch mit den Fragen der Transparenz und Überprüfbarkeit algorithmischer Entscheidungssysteme, der potentiellen Erklärbarkeit von KI-Systemen und dem Umgang mit Diskriminierungen, etwa durch unausgewogene Trainingsdaten, beschäftigt.

Im Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren habe die Bundesregierung auf der Grundlage des Berichts der Ethik-Kommission "Automatisiertes und Vernetztes Fahren" einen Maßnahmenplan zur Schaffung von Ethikregeln für Fahrcomputer verabschiedet, welcher derzeit umgesetzt werde. Darüber hinaus würden Auswirkungen des Einsatzes von KI auf die Gesellschaft, die Arbeitswelt, die künftige Ausbildung von Fachkräften, sowie die IT-Sicherheit und des Datenschutzes betrachtet.

Die wirtschaftlichen Potentiale von KI bewertet die Bundesregierung als sehr hoch, da KI-Systeme für nahezu alle Sektoren und Branchen Bedeutung haben und die Reichweite ihrer Anwendungsfelder kaum limitiert ist. Eine starke Förderung von KI in Deutschland sei wirtschaftlich vor allem für den Erhalt der Arbeitsproduktivität und Wettbewerbsfähigkeit wichtig. Da die deutsche Gesellschaft altert, werden zukünftig weniger Menschen arbeiten. Hier könnte KI helfen, die notwendigen Produktivitätsgewinne zu erreichen, um die Ziele für das Pro-Kopf-BIP für 2030 zu halten. Berechnungen einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Studie gehen von einem jährlichen KI-induzierten Wachstum allein im produzierenden Gewerbe in Deutschland von 0,69 Prozent aus. Hieraus folgend wird durch den Einsatz von KI-Technologien eine zusätzliche Bruttowertschöpfung von 31,8 Milliarden Euro im produzierenden Gewerbe in Deutschland bis 2023 erwartet.

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3. Korrekturbitten des BMBF

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BMBF) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/12143) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11688). Danach gibt das BMBF lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von ihm veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMBF einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.

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4. Korrekturbitten des BMBF

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BMBF) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/12144) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11690). Danach gibt das BMBF lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von ihm veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMBF einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.

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5. Korrekturbitten des BMBF

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (BMBF) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/12164) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11710). Danach gibt das BMBF lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von ihm veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMBF einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.

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6. AfD erkundigt sich nach Unfallzahlen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Sicherheitsaspekte auf anbaufreien Außerortsstraßen - Unfälle und Unfallkosten" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/12155). Darin wird die Bundesregierung gefragt, wie viele Unfälle, Schwerverletzte und Getötete pro Jahr auf je 1.000 Straßen-Kilometer und je eine Million gefahrener Kfz-Kilometer auf Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen kommen. Für Unfälle in Kreuzungsbereichen erfragt die AfD-Fraktion eine Differenzierung der Zahlen nach der Gestaltung der Kreuzung "ohne Lichtzeichenanlage, mit Lichtzeichenanlage oder mit Kreisverkehr".

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7. Breitbandausbau in Thüringen thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach den Fortschritten beim Breitbandausbau in Thüringen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12126). Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem darüber Auskunft, wie hoch die Abdeckung aller Haushalte in Thüringen mit einer Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit/s beziehungsweise 100 Mbit/s ist. Gefragt wird auch nach der Höhe der Investitionen in den Breitbandausbau in Thüringen seit 2015 und dem darunter befindlichen Anteil an Bundesförderung.

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8. Mögliche Abgasmanipulationen bei Audi

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem "Umgang der Bundesregierung mit Abgasmanipulationen bei Audi-Fahrzeugen" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/12031). Gefragt wird unter anderem, bei welchen Audi-Modellen derzeit Untersuchungen im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder der Bundesregierung zur Frage laufen, ob illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt werden. Welche Gespräche es zwischen Vertretern von Audi auf der einen Seite und Vertretern des KBA, des Bundesverkehrsministeriums oder der Untersuchungskommission "Volkswagen" auf der anderen Seite es seit September 2015 in Bezug auf mögliche Abgasmanipulationen gegeben hat, interessiert die Fraktion ebenso.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 889 - 13. August 2019 - 15.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2019

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