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BUNDESTAG/8554: Heute im Bundestag Nr. 697 - 19.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 697
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. Juni 2019, Redaktionsschluss: 15.36 Uhr

1. Pilotprogramm für 500 Flüchtlinge
2. Nutzung externer Cloud-Anbieter
3. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum
4. Überarbeitung von Gebührenverordnung
5. Folgen von Portoerhöhung für Buchhandel
6. Folgen des Kohleausstiegs für Stromhandel
7. Darlehensvertrag mit Airbus zu A380


1. Pilotprogramm für 500 Flüchtlinge

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über das Pilotprogramm "Neustart im Team" (NesT) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10855) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10531). Danach ermöglicht das Programm die Aufnahme von bis zu 500 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in Deutschland.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hatte sie im Jahr 2018 zugesagt, sich am EU-Resettlement-Programm 2018/2019 mit insgesamt 10.200 Plätzen für humanitäre Aufnahmen und Resettlement zu beteiligen. Die 500 Plätze für NesT seien in diese Zahl bereits mit hineingerechnet. Verantwortet werde das Pilotprogramm vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

"Mitentwickelt und fachlich begleitet haben NesT viele zivilgesellschaftliche Vertreter", heißt es in der Antwort weiter. Katholische und evangelische Kirche mit ihren Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie haben danach " ebenso mitgewirkt wie Der Paritätische, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)". Auch Flüchtlingsinitiativen wie "save me" und "start with a friend" und die "Flüchtlingspaten Syrien" haben den Angaben zufolge "ihre Erfahrungen eingebracht".

Im Rahmen von NesT können laut Vorlage ausschließlich so genannte Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen werden, die vom UNHCR "nach international festgelegten, klaren Schutzkriterien vorausgewählt und Deutschland zur Aufnahme vorgeschlagen werden". Im Gegensatz zum bisher rein staatlichen Resettlement arbeiteten bei NesT "Staat und Zivilgesellschaft Hand in Hand, um besonders schutzbedürftige Menschen aufzunehmen, sie zu begleiten und zu unterstützen". Dreh- und Angelpunkt bei NesT seien die Mentoren: Mindestens fünf Personen müssten sich gemeinsam dazu verpflichten, Flüchtlingen das Ankommen zu erleichtern und sie ideell und finanziell zu unterstützen.

Für die Letztentscheidung über die Aufnahme der Flüchtlinge und das Zusammenführen von Flüchtlingen und zugelassenen Mentorengruppen ist den Angaben zufolge das Bamf zuständig. Die Bedingungen für eine Aufnahme im Rahmen des Pilotprogramms seien in der Aufnahmeanordnung des BMI vom 15. April 2019 nebst Begleitschreiben festgelegt, die auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht sind. Aus der Aufnahmeanordnung ergebe sich, dass vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannte und für Resettlement vorgesehene Flüchtlinge aus Ägypten, Äthiopien, Jordanien und dem Libanon für eine Aufnahme im Rahmen von NesT in Betracht kommen.

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2. Nutzung externer Cloud-Anbieter

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Nutzung externer Anbieter für Cloud-Dienste durch die Bundesregierung ist ein Thema ihrer Antwort (19/10826) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10307). Die darin enthaltene Übersicht der genutzten Cloud-Dienste macht der Regierung zufolge deutlich, "dass die Bundesverwaltung vollwertige Dienste nutzt, die über die Bereitstellung einer bloßen Speicher-Infrastruktur hinausgehen". Der Nutzung von Cloud-Diensten gehe ein fachlicher Bedarf einer Behörde voraus. Dieser Bedarf solle nach dem Beschluss des IT-Rats "Kriterien für die Nutzung von Cloud Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung" nach Möglichkeit zuerst durch bundeseigene Dienstleister gedeckt werden. Ist dies nicht oder nicht wirtschaftlich möglich, könne unter bestimmten Voraussetzungen ein externer Cloud-Dienst beschafft werden.

Die in der erwähnten Übersicht genannten Cloud-Dienste können der Antwort zufolge nicht aus der Bundescloud bezogen werden, da sie in dieser nicht zur Verfügung stehen. Dies liege insbesondere daran, dass die Bundescloud für die Bearbeitung von Verschlusssachen (VS) bis zum Geheimhaltungsgrad "VS - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) ausgelegt ist. Daher sei die Bundescloud nur aus den VS-Netzen des Bundes erreichbar und insbesondere nicht an das Internet angeschlossen.

"Die meisten verwendeten Cloud-Dienste zielen explizit auf den Austausch mit Dritten ab, die keinen Zugang zu den VS-Netzen des Bundes haben", heißt es in der Antwort weiter. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, evaluiert sie zurzeit die Bereitstellung von Cloud-Diensten im Internet.

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3. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Strukturen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) sind laut Bundesregierung "funktions- und leistungsfähig". Durch die im GTAZ verankerten festen Strukturen in Form einer Polizeilichen Informations- und Analysestelle (Pias) und einer Nachrichtendienstlichen Informations- und Analysestelle (Nias) sowie ihrer funktionalen Verknüpfung durch definierte Arbeitsgruppen würden "die behördenübergreifende Kooperation, eine anlassbezogene Abstimmung beziehungsweise Anregung von Maßnahmen sowie eine aufgabenbezogene Bündelung der Ressourcen unter Wahrung des Trennungsgebots gewährleistet", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10856) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10379).

Unter anderem hätten "zahlreiche verhinderte Anschlagsvorhaben gezeigt, dass sich die Zusammenarbeit von 40 deutschen Sicherheitsbehörden im GTAZ bewährt hat", heißt es in der Vorlage weiter. Zudem würden seit seiner Gründung sowohl die Arbeitsabläufe als auch die organisatorische Aufstellung fortlaufend evaluiert. "Um eine noch verbindlichere Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden und Landesbehörden im GTAZ weiter zu stärken und fortzuentwickeln, werden derzeit Leitlinien der Zusammenarbeit in den Arbeitsgruppen ,Tägliche Lagebesprechung', ,Operativer Informationsaustausch' und ,Risikomanagement' im GTAZ erarbeitet und abgestimmt", führt die Bundesregierung ferner aus.

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4. Überarbeitung von Gebührenverordnung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Überarbeitung der Luftsicherheitsgebührenverordnung ist laut Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 'Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10857) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10500) ausführt, handelt es sich bei der Überarbeitung der zuletzt im Jahre 2007 geänderten Verordnung um ein umfangreiches und zeitintensives Vorhaben, bei dem eine Vielzahl von Behörden in Bund und Ländern beteiligt sind.

In einem ersten Schritt wurde den Angaben zufolge "die Identifizierung aller gebührenerheblicher Tatbestände, die Erstellung sogenannter Prozessbeschreibungen, die die zu Grunde liegende Verwaltungstätigkeit jedes Tatbestands beschreiben, und die Erhebung der Bearbeitungsdauer und Aufwände anhand der Prozessbeschreibungen durch die gebührenerhebenden Stellen" bereits durchgeführt worden. Zurzeit erfolge eine Auf- und Nachbereitung dieser Angaben durch das Statistische Bundesamt. Nach dessen Einschätzung werde der Auf- und Nachbereitungsprozess angesichts der Vielzahl der Tatbestände noch einige Zeit in Anspruch nehmen, "da insbesondere hinsichtlich der erhobenen Zeiten, teilweise aber auch hinsichtlich der den Gebührentatbeständen zugrunde liegenden Prozessabläufe, nicht unerhebliche Abweichungen zwischen den gebührenerhebenden Stellen festgestellt wurden".

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5. Folgen von Portoerhöhung für Buchhandel

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung wird den Einfluss der geplanten Preiserhöhung für Büchersendungen auf den Buchhandel und das Verlagswesen genau beobachten. Wie sie in ihrer Antwort (19/10747) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10409) schreibt, sei der kostengünstige Versand von Büchern wichtig für einen hohen Verbreitungsgrad und die literarische Vielfalt des Kulturguts Buch.

Die Preisgestaltung der Deutschen Post AG unterliegt den Maßstäben des Postgesetzes, die durch die Bundesnetzagentur überprüft werden. Demnach bemisst sich das Porto an den "Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung" und darf keine Aufschläge aufgrund der marktbeherrschenden Stellung des Anbieters enthalten. Entsprechende Beschwerden liegen momentan dem Bundeskartellamt vor, diese werden aktuell geprüft, ein Verfahren wurde bislang nicht eingeleitet. Der Post zufolge solle es auch künftig das Produkt Büchersendung geben, heißt es weiter.

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6. Folgen des Kohleausstiegs für Stromhandel

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung geht davon aus, dass Deutschland auch bei einem schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung und gleichzeitigem Ausbau der Erneuerbaren Energien ein Nettoexporteur von Strom bleibt. Dies geht aus der Antwort (19/10556) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10138) hervor. Demzufolge rechnet die Bundesregierung nicht mit steigenden Importen von Strom aus Frankreich.

Hintergrund der Anfrage waren Bedenken der FDP-Abgeordneten über die Versorgungssicherheit im Saarland nach dem Kohleausstieg. Die Fraktion erfragte die mit Frankreich ausgetauschten Strommengen und Details zum geplanten Ausbau der Netzinfrastruktur. Die Bundesregierung führt dazu aus, dass Angaben zum Netzentwicklungsplan Strom 2030 und die Auswirkungen auf das Saarland erst nach der Prüfung durch die Bundesnetzagentur im Sommer 2019 erteilt werden können. Zur Frage, wie viel Strom zwischen Frankreich und dem Saarland ausgetauscht werde, lägen keine Daten vor.

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7. Darlehensvertrag mit Airbus zu A380

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat die Darlehensvergabe an den Flugzeugbauer Airbus für das Flugzeug vom Typ A380 verteidigt. Die Ausgestaltung der gewählten Darlehensform habe den im Großflugzeugabkommen von 1992 zwischen den USA und der EU vereinbarten Grundsätzen entsprochen, erklärt sie in der Antwort (19/10840) auf eine Kleine Anfrage (19/10438) der Fraktion Die Linke. Die Regelungen seien gemeinsam von der Bundesregierung und Airbus formuliert worden. Airbus hat beschlossen, den A380 nicht mehr zu produzieren; seitdem ist fraglich, ob der Konzern den Kredit vollständig zurückzahlen muss. Den Fragestellern zufolge besteht Deutschland gegenüber eine Restschuld von 630 Millionen Euro (Stand 31. Dezember 2018).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 696 - 19. Juni 2019 - 15.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2019

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