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BUNDESTAG/8546: Heute im Bundestag Nr. 689 - 18.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 689
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 18. Juni 2019, Redaktionsschluss: 14.57 Uhr

1. Regierung lobt neue EU-Handelstrategie
2. Unterstützung für chinesische Studenten
3. Maßnahmen für frühkindliche Bildung
4. Keine Entscheidung zur Grundsteuer C
5. Einflussnahme von Interessenvertretern


1. Regierung lobt neue EU-Handelstrategie

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die 2017 erfolgte Anpassung der EU-Strategie "Wohlstand durch Handel und Investitionen" stellt nach Ansicht der Bundesregierung eine wichtige Fortentwicklung dar. Ziele seien eine stärkere Ausrichtung auf die soziale und ökologische Dimension von Nachhaltigkeit sowie die verstärkte Konzentration auf die am wenigsten entwickelten Länder, schreibt sie in einer Antwort (19/10550) auf eine Kleine Anfrage (19/10129) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die neue Handelsstrategie stimme zudem in hohem Maße mit der im Jahr 2017 vorgelegten erneuerten übersektoralen Strategie "Freier und fairer Handel als Motor für Entwicklung - Die deutsche Strategie für Aid for Trade" überein. Diese sei in einem umfangreichen, partizipativen Prozess erarbeitet worden.

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2. Unterstützung für chinesische Studenten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesländer haben 2017 nach Angaben der Bundesregierung im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) für 27.578 Studenten aus China insgesamt 208,74 Millionen Euro an Studienplatzgebühren aufgebracht. Nicht angerechnet würden Kosten für Studierende der Fächergruppen Sport, Kunst/ Kunstwissenschaft, Sprach- und Kulturwissenschaften und Kosten für Studierende, die nach Abschluss des Studiums in Deutschland bleiben oder deren Rückkehr in ein Entwicklungsland nicht geklärt ist, heißt es in einer Antwort (19/10793) auf eine Kleine Anfrage (19/9881) der AfD-Fraktion. Grund dafür sei, dass sie laut den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht als ODA- Mittel anrechenbar seien.

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3. Maßnahmen für frühkindliche Bildung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Frühkindliche Bildung leistet nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern, ihren späteren Schulerfolg und den Abbau von Ungleichheiten. Sowohl im Rahmen der Konsultationen für die globale Bildungsagenda und Ziel 4 der Agenda 2030 als auch über multilaterale Bildungsinstitutionen wie die Globale Bildungspartnerschaft werde sie sich daher weiterhin für die Förderung und Themenentwicklung rund um frühkindliche Bildung einsetzen, sie in einer Antwort (19/10569) auf eine Kleine Anfrage (19/10239) der FDP-Fraktion.

Die Schwerpunkte der bilateralen Zusammenarbeit orientierten sich an den Bedarfen und Wünschen der Partnerländer, führt sie weiter aus. Dabei stünden meist Grundbildung und berufliche Bildung im Vordergrund. Maßnahmen der frühkindlichen Bildung seien häufig Bestandteil der Förderung von Grundbildung, ohne dass diese explizit kenntlich gemacht würden. Darüber hinaus fördere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung frühkindliche Bildung auch über die multilateralen Instrumente "Global Partnership for Education" (GPE) und "Education Cannot Wait" (ECW) sowie über private beziehungsweise kirchliche Träger.

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4. Keine Entscheidung zur Grundsteuer C

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Über die Einführung und Ausgestaltung der sogenannten Grundsteuer C für baureife Grundstücke ist im Kontext mit der Reform der Grundsteuer insgesamt zu entscheiden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16641) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10384) mit. Der Abstimmungsprozess dauere an. Daher könne die Bundesregierung hierzu noch nicht Stellung nehmen, heißt es in der Antwort weiter.

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5. Einflussnahme von Interessenvertretern

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke hat drei weitere wortgleiche Kleine Anfragen (19/10878, 19/10880, 19/10881) zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung gestellt. Dabei handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs und den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR (Bundesratsdrucksachen 197/19, 232/19, 233/19).

Wie es in den Anfragen heißt, wissen die Mitglieder des Bundestages nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen der Entwürfe, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhen. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten wichtig, und deren Positionen sollten auch berücksichtigt werden, schreiben die Fragesteller. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Davon ausgehend fragen die Abgeordneten detailliert unter anderem nach eingegangenen Stellungnahmen, Kriterien der Beteiligung von Interessenvertretern an der Verbändeanhörung, der Übernahme von Regelungsvorschlägen sowie nach Kontakten von Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten im Zusammenhang mit den Gesetzesvorschlägen.

In ihren Antworten auf die bisher gestellten Kleinen Anfragen hatte die Bundesregierung betont, dass die Erarbeitung von Gesetzentwürfen transparent nachvollziehbar sei und es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Zuletzt hatte sie erklärt, bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen seien die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten worden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 689 - 18. Juni 2019 - 14.57 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2019

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