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BUNDESTAG/8506: Heute im Bundestag Nr. 649 - 05.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 649
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. Juni 2019, Redaktionsschluss: 12.54 Uhr

1. Zustimmung zu EU-Richtlinien-Umsetzung
2. Strategie zur Künstlichen Intelligenz
3. Auflistung institutioneller Zuwendungen
4. Förderung von Technik zur Düngung
5. Reduktion von Zucker, Fetten und Salz
6. Geschlechtergerechte Agrarpolitik


1. Zustimmung zu EU-Richtlinien-Umsetzung

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat am Mittwoch seine Zustimmung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/9738) erteilt, mit dem die Änderung der EU-Richtlinie "bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur" in nationales Recht umgesetzt werden soll. Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2016/2370 sollen die Regelungen zur Unabhängigkeit von Betreibern der Schienenwege auf Grund der Neuregelung des 4. Eisenbahnpakets grundlegend neu gestaltet werden. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den durch einen Antrag der Koalitionsfraktion leicht abgeänderten Regierungsentwurf. Die AfD-Fraktion und die Linksfraktion stimmten dagegen.

Laut der Vorlage muss künftig ein Betreiber von Schienenwegen (EIU) rechtlich getrennt von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) - also den Anbietern der Dienstleistung - sein. In vertikal integrierten Unternehmen - wie etwa der Deutschen Bahn AG (DB AG) - muss der Neuregelung zufolge der Infrastrukturbereich von anderen Bereichen innerhalb des Unternehmens getrennt sein. Keiner der anderen Bereiche dürfe einen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen des Betreibers der Schienenwege hinsichtlich der wesentlichen Funktionen ausüben, heißt es in dem Entwurf. Geregelt wird auch die Pflicht der Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Aufstellung von Notfallplänen für Fahrgäste im Falle einer Verspätung von mehr als 60 Minuten.

Während der Debatte im Ausschuss verwies ein Vertreter der Unionsfraktion darauf, dass ein Großteil der Regelungen schon lang geltendes Recht in Deutschland sei. Die fehlenden Regelungen seien weitestgehend eins-zu-eins umgesetzt worden. Das sei gut für die Rechtssicherheit und ein Beitrag gegen überbordende Bürokratie. Im Änderungsvorschlag von Union und SPD seien zudem zwei Vorschläge des Bundesrates aufgenommen worden, mit denen eine Klarstellung bei der Umsetzung der Richtlinie erfolge.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die begrüßenswerte Idee des 4. Eisenbahnpakets, zu mehr Wettbewerb auf der Schiene zu kommen, schon im Vorfeld von mehreren EU-Staaten unterlaufen worden. Zudem habe die Bundesregierung eben keine eins-zu-eins Umsetzung vorgelegt, was erst durch den Koalitionsantrag geheilt worden sei. Durch den Gesetzentwurf, so urteilte der FDP-Vertreter, seien keine wesentlichen Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen zu erwarten.

Die AfD unterstütze den in der Richtlinie deutlich werdenden Trennungsgedanken von Netz und Betrieb, sagte ein Fraktionsvertreter. In keiner Weise sei es jedoch zufriedenstellend, was aktuell an Transparenz bei der Bahn erreicht worden sei - verglichen mit dem, was bei der Richtlinienumsetzung möglich gewesen wäre, wurde kritisiert.

Es sei zu begrüßen, dass in der Richtlinie die Möglichkeit geschaffen worden sei, mit der Deutschen Bahn AG einen integrierten Konzern in Deutschland zu haben, hieß es von Seiten der SPD. Gut sei auch, dass mit der Richtlinie und ihrer Umsetzung die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und Bahn etabliert worden sei. Es gebe inzwischen viele andere europäische Staaten, die versuchen würden, sich an den LuFV zu orientieren, sagte der SPD-Vertreter.

Nach Auffassung der Linksfraktion ist es widersinnig, die Eisenbahnen in Europa in Konkurrenz zueinander aufzustellen anstatt Kooperationsvereinbarungen zu treffen. Bei der Eisenbahn handle es sich nicht um einen beliebigen Markt, sondern um ein öffentliches Gut, sagte die Fraktionsvertreterin. Das Gesetz führe aber zu einer Verschärfung des Wettbewerbs, was die Linksfraktion nicht unterstütze.

Auch im Wettbewerb gebe es Kooperationsmöglichkeiten, entgegnete der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er begrüßte die Richtlinienumsetzung insbesondere angesichts der vorgeschriebenen Notfallpläne und der vorgesehenen Stärkung der Regulierungsbehörde.

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2. Strategie zur Künstlichen Intelligenz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung formuliert nicht nur eigene Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung, sondern sie fordert auch explizit die Wissenschaftsorganisationen und die Wirtschaft auf, durch eigene Beiträge zur Verwirklichung der strategischen Ziele beizutragen. Dieser Verantwortung stellen sich die vom Bund geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10511) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/9707).

Die Forschungseinrichtungen arbeiteten im Rahmen ihres jeweiligen Auftrags und Portfolios an der Weiterentwicklung von KI-Methoden und der Nutzung von KI für Wissenschaft und Gesellschaft. Dies täten sie im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung und im Rahmen der von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel.

Diese grundfinanzierten Aufwendungen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen seien nicht in den in der KI-Strategie genannten 3 Milliarden Euro enthalten. Die im Rahmen der 3 Milliarden Euro zur Verfügung stehenden Mittel für Forschung sollten vor allem für den Ausbau der Kompetenzzentren für Maschinelles Lernen und Big Data an den betreffenden Hochschulen aufgewandt sowie für die Gewinnung von KI-Professorinnen und -Professoren aus dem Ausland eingesetzt werden.

Ein erheblicher Beitrag sei zudem für Anwendungen der KI speziell in den Bereichen Lebenswissenschaften, Autonomes Fahren und Logistik vorgesehen. Die Mittel würden hier im wettbewerblichen Verfahren vergeben. Auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen könnten sich beteiligen.

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3. Auflistung institutioneller Zuwendungen

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Auf rund 970 Seiten listet die Bundesregierung in einer Antwort (19/10481) unter anderem Höhe und Empfänger institutioneller Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt zwischen 2013 und 2019 auf. Danach hatte sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8746) erkundigt.

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4. Förderung von Technik zur Düngung

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Mithilfe des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) können Investitionen in Lagerstätten, Maschinen und Geräte, die zu einer Emissionsminderung bei Wirtschaftsdüngern führen, bis zum Jahr 2020 gefördert werden. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/10516) auf eine Kleine Anfrage (19/10112) der FDP-Fraktion zu den Folgen der Verschärfung durch die Novellierung der Düngeverordnung für die Landwirtschaft mit. Demnach können unter anderem neue Maschinen und Geräte zur Aufbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern, wie Injektionsgeräte für die Aufbringung von Gülle, Gärresten, Jauche und Sickersaft, an Tankwagen eingebaute Geräte zur Direkteinarbeitung wie Grubber, Scheibeneggen und Scheibenschlitzgeräte sowie Schleppschuhverteiler gefördert werden.

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5. Reduktion von Zucker, Fetten und Salz

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Linksfraktion interessiert sich für den Stand der Umsetzung der nationalen Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Lebensmitteln. Die Abgeordneten wollen in einer Kleinen Anfrage (19/10504) von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche konkreten Ziele zur Reduktion in Gramm oder Prozent in Fertigprodukten sich jeweils aus den Prozess- und Zielvereinbarungen des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels, des Deutschen Tiefkühlinstituts, des Verbandes der Getreide- Mühlen und Stärkewirtschaft, des Deutschen Bäckerhandwerks sowie der Wirtschaftsvereinigung alkoholfreie Getränke ergeben, die bei der ersten Sitzung des Begleitgremiums zur Reduktionsstrategie am 12. Februar 2019 vorgestellt wurden. Darüber hinaus soll Auskunft darüber erteilt werden, welche weiteren Maßnahmen geplant sind, wenn die festgelegten Ziele der Reduktionsstrategie bis zum Jahr 2025 nicht erreicht werden.

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6. Geschlechtergerechte Agrarpolitik

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die aktive Gleichstellungspolitik für Frauen in den ländlichen Räumen ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/10509) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, wie die aktuelle Lebens- und Einkommenssituation von Frauen auf dem Land sowie in der Landwirtschaft zu bewerten ist und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 649 - 5. Juni 2019 - 12.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2019

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