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BUNDESTAG/8422: Heute im Bundestag Nr. 564 - 15.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 564
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Mai 2019, Redaktionsschluss: 15.25 Uhr

1. Scholz bei Grundsteuer optimistisch
2. Polen und Rumänien erhöhen EIB-Anteil
3. FDP fordert Stärkung des EGMR
4. AfD will Grundgesetz anpassen
5. Linke will Meisterpflicht ausweiten
6. AfD will Geringverdiener entlasten


1. Scholz bei Grundsteuer optimistisch

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich optimistisch gezeigt, dass der Bund trotz eines geringeren Zuwachses bei den Steuereinahmen ohne Neuverschuldung auskommen kann und dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgegebene Reform der Grundsteuer bis zum Jahresende gelingt. In einer von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschuss am Mittwoch berichtete Scholz über das jüngste Ergebnis der Steuerschätzung, nach dem der Bund gegenüber den Haushaltseckwerten bis zum Jahr 2023 rund 10,5 Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen werde. Konkret werden nach den Ergebnissen der Steuerschätzung im nächsten Jahr 1,6 Milliarden Euro weniger erwartet, im Jahr 2021 2,8 Milliarden Euro weniger und im Jahr 2023 3,4 Milliarden Euro weniger. Der Minister erklärte, es gebe keine Konjunkturkrise, sondern das geringere Wachstum bei den Steuereinnahmen sei auch auf gesetzgeberische Maßnahmen wie das Familienentlastungsgesetz sowie auf Entwicklungen im internationalen Handel, im Nahen und Mittleren Osten sowie den Brexit zurückzuführen. Die gute Nachricht sei, dass sich die internationale Lage schnell ändern könne und es dann wieder bessere Wachstumsperspektiven gebe.

Scholz zeigte sich optimistisch, dass die Grundsteuerreform gelingen werde. Das neue Grundsteuergesetz werde mit weniger Bürokratie auskommen, und die Steuerzahler hätten weniger Angaben zu machen. Das Aufkommen solle unverändert bleiben. Er gehe davon aus, dass man zu einem Ergebnis kommen werde einschließlich Abweichungsmöglichkeiten für Bundesländer. Auf Nachfragen besonders aus den Fraktionen von CDU/CSU und SPD nach Ersatzlösungen für den Fall, dass keine Einigung zustande komme, sagte Scholz, ohne Einigung könne die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das sei verantwortungslos. Von der Idee eines Zuschlags auf die Einkommensteuer anstelle der Grundsteuer "halte ich nichts", sagte der Minister, der sich überzeugt zeigte, dass die Reform der Grundsteuer bis zum Jahresende abgeschlossen werden könne. Auf Fragen nach den finanziellen Leistungen des Bundes für Flüchtlinge und Geduldete verwies Scholz auf die laufenden Gespräche mit den Ländern und zeigte sich optimistisch, dass ein Ergebnis gefunden werde.

Die FDP-Fraktion konnte den Optimismus von Scholz, dass es nach einer konjunkturellen Delle in diesem Jahr bald wieder mehr Wachstum geben werde, nicht teilen. Zur Grundsteuer erklärte die Fraktion, eine Länderöffnungsklausel berge verfassungsrechtliche Risiken und sei der Abschied vom politischen Gestaltungswillen. Die verfassungsrechtlichen Risiken thematisierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Linksfraktion lehnte die Idee eines Zuschlags auf die Einkommensteuer strikt ab. Um den Ausfall der Grundsteuer zu ersetzen, müsse dieser Zuschlag fünf Prozent betragen. Die AfD wiederum sprach von einer "tollen Idee".

Die AfD-Fraktion nahm sich das Thema EU-Beiträge vor. Für sie liegt ein Grund für die schlechter ausgefallenen Zahlen der Steuerschätzung in den in den nächsten Jahren stark steigenden Abführungen an den EU-Haushalt, die 2017 20 Milliarden Euro betragen hätten und laut Schätzung bis 2023 auf 46 Milliarden Euro steigen sollen. Ein Sprecher der AfD-Fraktion sprach von einer "Explosion der Abgaben an die EU".

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2. Polen und Rumänien erhöhen EIB-Anteil

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Europäische Investitionsbank (EIB) will ihre Satzung ändern, damit die Kapitalanteile von Polen und Rumänien überproportional erhöht werden können. Damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union der Satzungsänderung zur Erhöhung des von Polen gezeichneten Kapitals um rund 5,4 Milliarden Euro und der Erhöhung des von Rumänien gezeichneten Kapitals um rund 125,5 Millionen Euro zustimmen kann, haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Erteilung der Zustimmung nach Paragraph 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsverantwortungsgesetzes zu dem Vorschlag einer Satzungsänderung der Europäischen Investitionsbank vom 19. März 2019 (19/10145) eingebracht. Zuvor hatte der Bundestag bereits der symmetrischen Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank zugestimmt. Diese Erhöhung war zum Ausgleich des nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU entfallenden britischen Kapitals erforderlich geworden. Wie in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert wird, hatte Polen damals seine Zustimmung zur symmetrischen Kapitalerhöhung von einer Erhöhung seines Stimmenanteils abhängig gemacht, Rumänien habe sich dieser Forderung für seinen Anteil angeschlossen. Der polnische Anteil an der EIB soll von 2,1 auf 4,6 Prozent steigen, der Anteil Rumäniens von 0,5 auf 0,66 Prozent.

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3. FDP fordert Stärkung des EGMR

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion dringt auf die konsequentere Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und eine Stärkung seiner Effizienz. In einem Antrag (19/10165) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, "einen Mechanismus voranzutreiben, der die Umsetzung der EGMR-Urteile auf nationaler Ebene stärken soll, indem er nicht nur Entschädigungszahlungen an die Kläger, sondern Strafzahlungen gegen Staaten selbst ermöglicht, die Urteile des EGMR nicht umsetzen". Außerdem soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass ausstehende Beiträge an den Europarat von Mitgliedsstaaten eingefordert werden und Mitgliedsstaaten, die nicht vertragstreu sind, also ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und Urteile des EGMR nicht umsetzen, kontinuierlich an ihre Verpflichtungen erinnern.

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4. AfD will Grundgesetz anpassen

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/10168) eine umfassende Reform des Grundgesetzes. Zwar habe sich das Grundgesetz in Gänze bewährt, dürfe aber auch nicht als abgeschlossenes und unveränderbares Werk begriffen werden. Die aktuellen Herausforderungen sollten Eingang in den Verfassungstext finden.

Nötig seien Änderungen in Hinsicht auf die Gefahren durch den Islamismus, die Festschreibung der deutschen Sprache, die Aufnahme der deutschen Leitkultur, die Stärkung direktdemokratischer Elemente, die Direktwahl des Bundespräsidenten, die Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen, die Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers, das Prinzip der Gewaltenteilung und die Digitalisierung.

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5. Linke will Meisterpflicht ausweiten

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Qualität und Rahmenbedingungen im Handwerk stehen im Mittelpunkt eines Antrags (19/10154) der Linksfraktion. Die Bundesregierung solle unter Einbeziehung Betroffener Kern-Parameter wie Umsatz, Löhne und Beschäftigtenzahlen umfassend qualitativ und quantitativ evaluieren, fordern die Abgeordneten. Auf Basis dieser Ergebnisse solle bei Handwerken, bei denen es sachlich geboten und rechtlich möglich erscheint, der verpflichtende Meisterbrief per Gesetz wieder eingeführt werden. Dabei müssten die Seblstständigen Bestandsschutz erhalten, die sich nach der Handwerksnovelle 2004 ohne Meisterbrief selbstständig gemacht haben. Es müsse sichergestellt werden, dass die alternativen Zugangsmöglichkeiten der Handwerksordnung großzügig anerkannt werden, heißt es in dem Antrag weiter. Hintergrund ist die Diskussion über eine mindestens teilweise Wiedereinführung der Meisterpflicht für Berufe, für die genau diese Pflicht im Zuge der Novelle von 2004 abgeschafft wurde. Ausbildungsleistung und Qualität seien seitdem gesunken, erklären die Abgeordneten der Linksfraktion.

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6. AfD will Geringverdiener entlasten

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/10170), Einsparungen aus dem EU-Budget für die Entlastung von Geringverdienern bei Sozialabgaben zu nutzen. Sie kritisiert, dass in kaum einem Land den Erwerbstätigen so wenig netto vom Brutto bleibe wie in Deutschland. Dies sei einer der Hauptgründe, warum Armut in einem reichen Land wie Deutschland ein Problem sei, schreibt die AfD.

Sie fordert unter anderem, bis zu einer Sozialabgaben-Höhe von 300 EUR des Arbeitnehmeranteils im Monat die Arbeitnehmer vollständig von Sozialversicherungsbeiträgen zu befreien. Bei Selbständigen sollen jeweils 50 Prozent der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen als fiktionaler Arbeitnehmeranteil behandelt und ebenfalls steuerlich ersetzt werden, sofern die Betroffenen gesetzlich renten-, arbeitslosen- und krankenversichert seien.

Die aus Steuermitteln geleisteten Ausgleichszahlungen an die Sozialversicherungen sollen den entlasteten Arbeitnehmern zugerechnet werden und keine Auswirkung auf die Höhe der Ansprüche von gesetzlich Versicherten aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung haben. Die Arbeitgeberanteile sollen unberührt bleiben.

Die Fraktion fordert außerdem, die Gleitzone bei den Midijobs abzuschaffen und das Teilhabechancengesetz ersatzlos zu streichen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 564 - 15. Mai 2019 - 15.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2019

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