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BUNDESTAG/8380: Heute im Bundestag Nr. 519 - 08.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 519
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 8. Mai 2019, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr

1. Baukindergeld sinnvoll und notwendig
2. Klima-Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt
3. Sorge um Lage in Libyen
4. Gesetzesnovelle zu Energieaudits
5. Einfluss von Interessensverbänden
6. Stromverbrauch und Energieausbau


1. Baukindergeld sinnvoll und notwendig

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich am Förderinstrument "Baukindergeld" fest. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedete der Ausschuss am Mittwochmorgen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer Petition mit der Forderung nach Abschaffung des Baukindergeldes nicht weiter zu verfolgen sondern abzuschließen. Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen kritisierten hingegen das 2018 als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern eingeführte Baukindergeld, weil es ihrer Ansicht nach lediglich zu Mitnahmeeffekten führt und keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit leistet. Die Forderung der FDP-Fraktion, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat "zur Erwägung" zu überweisen, erhielt jedoch keine Mehrheit.

Der Petent führt zur Begründung seiner Eingabe an, das Baukindergeld verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Durch das Baukindergeld würden - im Verhältnis zu allen Bürgern in Deutschland betrachtet - wenige Menschen bevorzugt. Ungerecht sei es ferner, dass selbst Menschen mit geringem Einkommen das Baukindergeld durch ihre Steuern mitfinanzierten.

"Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen", heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung. Die Abgeordneten machen in der Begründung zu ihrer Empfehlung darauf aufmerksam, dass laut Grundgesetz alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln seien. Dem Gesetzgeber sei damit jedoch nicht jede Differenzierung verwehrt. Aus dem in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz gebotenen Schutz der Familie resultiere für den Staat nicht nur ein Verbot, Familien zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen, "sondern das Gebot, Familien durch staatliches Handeln zu fördern", heißt es in der Vorlage. Ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz sei daher nicht zu erkennen.

Mit dem Baukindergeld wolle der Bund gezielt Familien mit Kindern unter 18 Jahren - einschließlich Alleinerziehende mit Kindern - beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen "und zwar durch Neubau sowie Bestandserwerb", schreibt der Petitionsausschuss. Die Einkommensgrenzen von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 Euro pro Kind sollen den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte begrenzen, die eine Förderung benötigten, um Wohneigentum bilden zu können.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses hätten Familien mit Kindern häufig Zugangsprobleme auf dem Wohnungsmarkt - sowohl im Mietwohnungsbereich als auch bei der Wohneigentumsbildung, schreiben die Abgeordneten. Dies gelte insbesondere für Familien mit geringem Haushaltseinkommen sowie für Familien mit mehreren Kindern, da sie weniger verfügbares Einkommen für Wohnzwecke und Vermögen hätten. Auch hätten Familien mit mehreren Kindern einen höheren Flächenbedarf. Die Gewährung des Baukindergeldes erscheine daher "sinnvoll und notwendig", heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung.

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2. Klima-Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen klimapolitischen Antrag der FDP-Fraktion zur Stärkung des Emissionshandels (19/821) mehrheitlich abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten die Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die einbringende Fraktion stimmte für ihren Antrag.

In dem Antrag fordert die Fraktion unter anderem, den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) zu stärken und auszubauen. Damit sei eine "zielgenaue Begrenzung" der Emissionen bei einer Minimierung der Kosten möglich. Bis Ende 2019 solle der Verkehrssektor zumindest national in den Emissionshandel einbezogen werden. Auch die Einbeziehung des Wärmesektors solle schnellstmöglich geprüft und umgesetzt werden. Die Bundesregierung soll nach Willen der Fraktion zudem darauf hinwirken, EU-weit Emittenten aus insbesondere diesen Sektoren in den EU-ETS zu integrieren. Regionale Handelssysteme sollen zudem zu einem globalen Handelssystem verbunden werden. Die FDP begründet ihre Vorschläge mit einer grundlegenden Kritik der bisherigen Klimapolitik in Deutschland. Der bisher beschrittene Weg habe Deutschland in eine "klimapolitische Sackgasse" geführt. Das Klimaziel 2020 sei daher nicht mehr zu erreichen, argumentieren die Liberalen. "Rasche Reformen" seien daher nötig, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.

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3. Sorge um Lage in Libyen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht die zunehmende Eskalation der Kämpfe zwischen den Truppen von General Chalifa Haftar und der international anerkannten Regierung unter Fajes al-Sarraj in Libyen mit großer Sorge. "Es braucht dringend ein Ende der Kampfhandlungen", forderte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Norbert Barthle (CSU), am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Bei den Auseinandersetzungen seien bereits 376 Menschen ums Leben gekommen und 1.500 verletzt worden, im Großraum Tripolis hätten viele Menschen ihre Wohnungen verlassen müssen. Auch Auffanglager für Flüchtlinge seien betroffen. Vor Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan hatten die Vereinten Nationen die Konfliktparteien zu einer Feuerpause aufgerufen.

Barthle sprach sich für eine politische Lösung unter Führung der Vereinten Nationen (UN) aus und betonte, Deutschland, das derzeit den Vorsitz im UN-Sicherheitsrat inne hat, stehe in engem Austausch mit den europäischen und internationalen Partnern. Die Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit könnten trotz der Krise größtenteils fortgesetzt werden. Nur einzelne Vorhaben seien wegen der Sicherheitslage ausgesetzt worden.

Abgeordnete von SPD, FDP und Grünen zeigten sich besorgt angesichts der uneinheitlichen Haltung der Europäer in der Libyen-Frage. Während Frankreich auch Kontakte mit Haftar pflegt, unterstützen die EU und vor allem Italien die Regierung in Tripolis. Die hat seit dem mit westlicher Hilfe bewirkten Sturz von Machthaber Muammar al-Gaddafi im Jahr 2011 jedoch weite Teile des Landes nicht unter ihrer Kontrolle. Anfang der Woche hatte Regierungschef al-Sarradsch daher in Berlin bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie beim italienischen Regierungschef Giuseppe Conte um Rückhalt geworben.

Offenbar habe es die libysche Regierung nicht geschafft, die Stämme hinter sich zu bringen, urteilte ein Vertreter der Unionsfraktion. AfD und Linke werteten das Chaos in Libyen auch als Folge der westlichen Intervention zum Sturz Gaddafis.

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4. Gesetzesnovelle zu Energieaudits

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch sollen künftig zum Teil von Energieaudits befreit werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/9769) vorgelegt. Dieser "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" sieht vor, eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 400.000 Kilowattstunden einzuführen. Hochrechnungen zufolge würden damit etwa 2.800 Unternehmen freigestellt, erklärt die Bundesregierung. Grundsätzlich beträfen die Regelungen etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten.

Mit der Novelle will die Bundesregierung bestehende Regelungen weiterentwickeln und an europäisches Recht anpassen. Energieaudits mussten erstmals 2015 durchgeführt und müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Erfahrungen hätten nun die Notwendigkeit gezeigt, Unternehmen zu entlasten, für die ein Energieaudit nicht kostenwirksam ist, begründet die Bundesregierung ihre geplanten Schritte. In dem Gesetzentwurf schärft sie außerdem Anforderungen an das Audit und verpflichtet Energieberater zu Fortbildungen. Auch soll das Vorgehen transparenter werden.

Der Nationale Normenkontrollrat erhebt in einer beigefügten Stellungnahme keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf und bekräftigt, dass die Wirtschaft im Saldo um etwa 4,5 Millionen Euro entlastet würde. Der Bundesrat plädiert in einer Stellungnahme unter anderem dafür, dass auch für Unternehmen, die nach dem Stichtag 5. Dezember 2015 den Status eines Nicht-KMU erhalten haben, die Bagatellgrenzenregelung zum Gesamtenergieverbrauch greifen sollte. Dem stimmt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zu.

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5. Einfluss von Interessensverbänden

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Einflussnahme auf den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (Bundesratsdrucksache 11/19) geht es in der Antwort (19/9487) auf eine Kleine Anfrage (19/8522) der Fraktion Die Linke. Darin verweist die Bundesregierung vor allem auf Internetseiten, auf denen Stellungnahmen veröffentlicht worden sind. Die Abgeordneten hatten mehrere ähnliche Anfragen zu weiteren Gesetzentwürfen gestellt.

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6. Stromverbrauch und Energieausbau

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat ihr Ziel bekräftigt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent anzuheben. Dies solle "im Lichte der Herausforderungen einer besseren Synchronisierung von erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten" geschehen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/9781) auf eine Kleine Anfrage (19/9363) der FDP-Fraktion. Zur Entwicklung des Stromverbrauchs gebe es verschiedene Szenarien, die von Zielwerten zwischen 557 Terrawattstunden und 617 Terrawattstunden ausgehen. Im Jahr 2017 lag der Bruttostromverbrauch bei 600 Terrawattstunden. In allen Szenarien erfolge der stärkste künftige Zubau erneuerbarer Energien bei Windenergie an Land und auf See sowie Photovoltaik, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 519 - 08. Mai 2019 - 11.20 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2019

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