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BUNDESTAG/8220: Heute im Bundestag Nr. 356 - 03.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 356
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 3. April 2019, Redaktionsschluss: 09.41 Uhr

1. Mehr Tierschutz bei der Schlachtung
2. Noch keine Berichte zu Schulsanierungen
3. Keine Angabe zur Abwicklung der NordLB
4. Steuern für kleine Brauereien
5. Einfluss von Lobbyisten auf Baupolitik
6. Produktion von Nahrungsmitteln


1. Mehr Tierschutz bei der Schlachtung

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt eine Weiterentwicklung des Tierschutzes bei der Schlachtung. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP eine Beschlussvorlage an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen, "soweit es um die weitere Prüfung von Alternativen zur Betäubung durch Kohlendioxid geht". Die in der Petition genannten alternativen Varianten zur Betäubung mit den Gasen Argon und Helium seien derzeit jedoch noch nicht praxisreif, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung und beziehen sich dabei auf Auskünfte der Bundesregierung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte für eine Überweisung der Petition "zur Erwägung" und ohne die erwähnte Einschränkung plädiert.

Der Petent hatte den Einsatz von Argon und Helium gefordert, um den Tieren einen "sanften Tod" zu ermöglichen. Gegenwärtig würden Schweine beispielsweise vor der Schlachtung mit Kohlendioxid betäubt. Das habe oftmals für die Tiere einen qualvollen Tod zur Folge. Die vorhandenen Alternativen würden aber nicht eingesetzt, weil damit die Kosten für die Schlachthöfe steigen würden, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss, unter Tierschutzgesichtspunkten sei es in der Tat problematisch, dass die Betäubung bei der Anwendung von Kohlendioxid nicht augenblicklich eintrete. Nach Ausführungen der Bundesregierung bestünden jedoch häufig Missverständnisse hinsichtlich der Wirkung von Kohlendioxid. Der Bewusstseinsverlust des Tieres sei in erster Linie auf einen schnellen Abfall des PH-Wertes im Gehirn zurückzuführen. Dies bedeute, "dass die Schweine nicht aufgrund eines Mangels an Sauerstoff ersticken".

Auch seien Schweine nicht erst dann bewusstlos, wenn sie ruhig auf der Seite liegen. Unkontrollierte, krampfartige Bewegungen und auch Geräusche, die auch geraume Zeit nach dem Bewusstseinsverlust aufträten, könnten von den Tieren dann nicht mehr wahrgenommen werden, schreiben die Abgeordneten. Aus Sicht der Bundesregierung bestehe ein grundsätzlicher Vorteil für den Tierschutz darin, dass in Schlachtbetrieben mit modernen Kohlendioxid-Betäubungsanlagen die Möglichkeit bestehe, die Schweine von der Anlieferung bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit in der Gruppe zu lassen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Die Verwendung elektrischer Betäubungsverfahren würde hingegen eine Vereinzelung der Tiere erforderlich machen.

Der Petitionsausschuss weist in der Vorlage darauf hin, dass zwei Bundesforschungsinstitute in diverse Projekte zur Suche nach Alternativen zur Kohlendioxid-Betäubung involviert seien. Es sei zutreffend, dass für die Gase Argon und insbesondere Helium Vorteile für den Tierschutz ermittelt wurden, schreibt der Ausschuss. "Die Bundesregierung hat jedoch mitgeteilt, dass die Anwendung dieser Gase bislang nicht praxisreif sei", heißt es in der Vorlage. Bei der Verwendung von Argon gäbe es Bedenken hinsichtlich der Fleischqualität. Im Falle von Helium würden die globalen Gewinnungs- und Handelsbedingungen Hindernisse darstellen. Aus diesem Grund würden weiter Alternativen gesucht.

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2. Noch keine Berichte zu Schulsanierungen

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Länder haben dem Bundesfinanzministerium bisher noch keine Berichte über die Verwendung der Mittel aus dem Schulsanierungsprogramm vorgelegt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/8689) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8182) hervor. Die Bundesregierung verweist zur Erklärung auf die benötigten "üblichen bauplanerischen Vorlaufzeiten sowie die bautechnischen Durchführungszeiten". So erkläre sich, dass dem Ministerium bislang "keine abgeschlossenen und von den Ländern geprüften Maßnahmen vorliegen".

Die Bundesfinanzhilfen an die Länder, um Bildungsinfrastrukturen in finanzschwachen Kommunen zu sanieren, sowie die damit zusammenhängenden Berichtspflichten sind im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz geregelt. Das entsprechende Kapitel 2 des Gesetzes wurde im August 2017 eingeführt. Der Bund hat in dem Fonds insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellt.

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3. Keine Angabe zur Abwicklung der NordLB

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen zu konkreten potenziellen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer hypothetischen Abwicklung der Norddeutschen Landesbank (NordLB) vor. Auf Fragen der FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8250) nach der Zukunft der Bank heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/8792), dass die Gespräche zwischen der Norddeutschen Landesbank, deren Trägern und den Vertretern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sowie die Abstimmungen mit den zuständigen Behörden noch nicht abgeschlossen seien. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ging die Bilanzsumme des Konzerns Norddeutsche Landesbank von rund 245 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf rund 165 Milliarden Euro im Jahr 2017 zurück. Zuletzt hatte der Konzern im Jahr 2017 einen Gewinn von 135 Millionen Euro verbucht, während 2016 noch ein Verlust von knapp zwei Milliarden Euro angefallen war. Auch für das Jahr 2018 wird wieder ein Verlust erwartet. Die Quote der notleidenden Kredite wird mit vier Prozent angegeben.

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4. Steuern für kleine Brauereien

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie viele kleine und mittlere Brauereien, die von den vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Änderungen bei der Biersteuer betroffen sind, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/8659) erfahren. Die Bundesregierung soll außerdem die durchschnittliche finanzielle Belastung der betroffenen Brauereien angeben. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe im Dezember 2018 festgestellt, dass die Änderung der Biersteuer, die seit 2004 für kleine und mittelständische Brauereien gilt, verfassungswidrig sei. Jahrelang hätten die Betroffenen Brauereien erhebliche Summen zu viel gezahlt. Entsprechende Rückzahlungen an die betroffenen Brauereien seien nicht geplant.

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5. Einfluss von Lobbyisten auf Baupolitik

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach dem Einfluss von Lobbyisten auf die Bau- und Wohnungspolitik der Bundesregierung. Auf dem Weg einer Kleinen Anfrage (19/8735) erkundigen sich die Abgeordneten detailliert nach der Beteiligung von Organisationen und Verbänden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft an verschiedenen Spitzentreffen, Sitzungen und Konferenzen auf Bundesebene

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6. Produktion von Nahrungsmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die weltweite Nahrungsmittelproduktion ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/8772) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten begründen ihr Interesse auf Grundlage einer UN-Weltbevölkerungsprojektion, die ein Wachstum von etwa 7,6 Milliarden Menschen heute auf rund 9,8 Milliarden im Jahr 2050 prognostiziert. Die Bundesregierung soll unter anderem eine Einschätzung über die weltweite Nahrungsmittelproduktion und den Nahrungsmittelbedarf bis zum Jahr 2050 nach Ländern, Kontinenten und pro Kopf abgeben. Auch eine Prognose über die weltweit verfügbaren Vorräte an Kalisalzen und abbaubaren Phosphorvorkommen wird verlangt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 356 - 3. April 2019 - 09.41 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2019

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