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BUNDESTAG/8183: Heute im Bundestag Nr. 318 - 25.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 318
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 25. März 2019, Redaktionsschluss: 13.02 Uhr

1. Grüne: Reisekunden besser absichern
2. Rechte von Landarbeitern stärken
3. Konsequenzen aus Korruption in Sambia
4. Cash for Work-Programm wird evaluiert
5. Substanzielle Fortschritte in Tansania
6. Lage in Schutzgebieten im Kongobecken
7. Vier Milliarden Euro für Klimafinanzierung
8. Projekte von Meeresschutzfonds angelaufen


1. Grüne: Reisekunden besser absichern

Tourismus/Antrag

Berlin: (hib/wid) Die Grünen im Bundestag sehen die Gefahr, dass Pauschalreisende nach einer Insolvenz ihres Veranstalters zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. In einem Antrag (19/8565) fordern sie die Bundesregierung daher auf, die nationale Gesetzgebung zur EU-Pauschalreiserichtlinie entsprechend nachzubessern. Sie müsse sicherstellen, dass Kunden ihre Auslagen in vollem Umfang erstattet bekommen, wenn ein Reiseveranstalter pleitegeht. Dies sei auch die Intention der EU-Richtlinie, der der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung in nationales Recht indes nur unzureichend nachgekommen sei.

Nach Maßgabe der 2015 novellierten Richtlinie müssen sich Reiseveranstalter für den Fall der eigenen Zahlungsunfähigkeit versichern, um ihren Kunden den im Voraus gezahlten Preis zu erstatten oder Leistungen wie die Rückbeförderung vom Urlaubsort zu erbringen. Bei der Umsetzung in nationales Recht legte der Bundestag eine Haftungshöchstgrenze von 110 Millionen Euro fest. Dies sei entgegen den Warnungen des Bundesrates sowie zahlreicher Experten geschehen und auch angesichts des Wachstums auf dem Pauschalreisemarkt völlig unzureichend, bemängeln die Antragsteller.

Sie verweisen auf stark zunehmende Risiken, denen die Reisebranche derzeit ausgesetzt sei. Die Sicherheitslage in den Urlaubsregionen Nordafrikas und des Nahen Ostens, die Gefahr internationaler Handelskonflikte, vor allem aber auch der Brexit stellten die Unternehmen vor ein erhöhtes Insolvenzrisiko. So drohe auf dem britischen Reisemarkt ein erheblicher Abschwung. Wegen des Wirrwarrs um den Brexit seien schon jetzt die Buchungen spürbar rückläufig.

Die Antragsteller weisen zudem darauf hin, dass seit der Jahrtausendwende zwischen 2001 und 2015 das Volumen auf dem deutschen Pauschalreisemarkt um rund 45 Prozentz gewachsen sei, von 18,9 auf 27,4 Milliarden Euro. Dieses Marktvolumen sei mit der Summe von 110 Millionen Euro mittlerweile völlig unterversichert. Expertenschätzungen zufolge müsse der Haftungshöchstbetrag etwa sieben Prozent des Umsatzes der versicherten Unternehmen entsprechen. Die Antragsteller schlagen daher eine Obergrenze von mindestens 300 Millionen Euro vor und fordern für den Fall, dass diese Summe nicht ausreicht, die Bundesregierung auf, auch andere Systeme der Kundengeldabsicherung zu prüfen.

Sie möchten überdies die Insolvenzversicherungspflicht auf Fluggesellschaften ausdehnen. Derzeit seien im Pleitefall nur jene Kunden geschützt, deren Flug Teil einer Pauschalreise sei. Direktbucher gingen leer aus.

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2. Rechte von Landarbeitern stärken

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll sich stärker für die Rechte von Landarbeitern in Entwicklungsländern einsetzen. Unter anderem solle sie in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf die Ratifizierung und schrittweise Umsetzung von Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) drängen, die die Arbeitsbedingungen von Plantagenarbeitern und den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft regeln, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/8554). Auch sollten die politischen Vertretungen von Landarbeiter gestärkt werden.

Landarbeiter seien mit zahlreichen Problemen und Herausforderungen konfrontiert, die ihnen grundlegende Rechte verwehrten, heißt es in der Begründung. Diese gefährdeten die Erreichung einzelner Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.

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3. Konsequenzen aus Korruption in Sambia

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hat bei seinem Besuch in Sambia im Januar 2019 nach Angaben der Bundesregierung "auf höchster Ebene" im Gespräch mit Staatspräsident Edgar Lungu gefordert, dass die sambische Regierung guter finanzieller Regierungsführung und der Bekämpfung der Korruption höchste Priorität einräumt. Er habe unterstrichen, dass Fälle von Mittelfehlverwendungen restlos aufgeklärt, für die Zukunft ausgeschlossen und Konsequenzen gezogen werden müssten; so wie dies beim - zum Zeitpunkt der Reise geklärten - Vorfall in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bereits erfolgt sei, schreibt die Koalition in einer Antwort (19/8413) auf eine Kleine Anfrage (19/7676) der AfD-Fraktion.

Die sambische Regierung kooperiere nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell eng mit den Gebern, die das "Social Cash Transfer Programme" finanzieren, um die Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe voranzutreiben. Ein entsprechender Prüfbericht werde in Kürze erwartet.

Ende November 2018 waren die Fälle von Mittelfehlverwendungen in Sambia bekannt geworden, Die Bundesregierung hatte als Konsequenz daraus Zusagen im Wasserbereich gestrichen und mit Erfolg darauf gedrängt, dass die sambische Regierung fehlverwendete und nicht belegte Mittel aus der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zurückerstattet.

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4. Cash for Work-Programm wird evaluiert

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Mit dem ersten Evaluierungsbericht für die im März 2016 gestartete Beschäftigungsoffensive Nahost ("Cash for Work") durch das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) ist nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2020 zu rechnen. Das schreibt sie in einer Antwort (19/8412) auf eine Kleine Anfrage (19/7633) der AfD-Fraktion. Für 2019 seien Neuzusagen in Höhe von 300 Millionen Euro geplant, die Planung für 2020 sei noch nicht abgeschlossen.

Im Mittelpunkt der Beschäftigungsoffensive stehe die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten und Einkommen, um Flüchtlingen und Menschen aus aufnehmenden Gemeinden in der Region um Syrien bessere Perspektiven bis zum Ende der Krise zu geben, heißt es in der Antwort weiter. Typische Maßnahmen seien zum Beispiel arbeitsintensive kommunale Dienstleistungen wie Abfallentsorgung und -recycling oder beschäftigungsintensive Infrastrukturvorhaben wie der Ausbau von Schulen oder Bewässerungsanlagen.

Die Entlohnung solle nicht zu Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt führen. Teilnehmer von "Cash-for-Work"-Maßnahmen erhielten in der Regel einen am landesspezifischen Mindestlohn beziehugsweise einen an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort orientierten Lohn, schreibt die Bundesregierung.

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5. Substanzielle Fortschritte in Tansania

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Tansania hat nach Angaben der Bundesregierung in den vielen Jahren der Kooperation "zahlreiche Erfolge und Wirkungen" erzielen können. So habe sie den Kampf gegen Korruption durch die Unterstützung des tansanischen Rechnungshofs erfolgreich fördern und durch die Etablierung der Tanzania Wildlife Management Authority (TAWA) die Tierbestände im Selous-Wildschutzgebiet nachhaltig stabilisieren können, schreibt sie in einer Antwort (19/8410) auf eine Kleine Anfrage (19/7508) der AfD-Fraktion. Im Schwerpunkt "Gesundheit" habe die deutsche EZ einen substanziellen Beitrag zum Rückgang der Neugeborenensterblichkeit in den unterstützen Regionen um rund 40 Prozent erreichen können.

Das Gesamtvolumen der in den vergangenen zehn Jahren vergebenen Hilfen im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Tansania belaufe sich auf 428,28 Millionen Euro.In allen Förderbereichen werde besonderes Augenmerk auf die Reformbestrebungen der tansanischen Regierung gelegt.

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6. Lage in Schutzgebieten im Kongobecken

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Eine von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam geplante Studie soll nach Angaben der Bundesregierung die menschenrechtlichen Herausforderungen beim Schutzgebietsmanagement im fragilen Kontext des Kongobeckens erfassen und zugleich Handlungsempfehlungen für die Verankerung von menschenrechtlichen Standards in der Konzeption und Umsetzung künftiger Projekte erarbeiten. Das schreibt sie in einer Antwort (19/8418) auf eine Kleine Anfrage (19/8018) der Fraktion Die Linke.

Mit der Durchführung sei ein Team internationaler Fachgutachter von den Durchführungsorganisationen beauftragt worden. Vorgesehen seien neben einer Dokumentenanalyse auch Interviews mit Projektmitarbeitenden, Partnerinstitutionen und Vertretern der lokalen Gemeinschaften. Auch Vor-Ort-Besuche in ausgewählten Schutzgebieten seien vorgesehen.

Die Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Kongobecken seien darauf ausgerichtet, Mitspracherechte und die Teilhabe der lokalen und indigenen Bevölkerung zu verbessern, einen Ausgleich zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen zu schaffen und wirtschaftliche Aktivitäten im Umfeld der Schutzgebiete zu fördern, führt die Bundesregierung weiter aus. Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit beobachte die Menschenrechtssituation sehr genau, nehme Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen "sehr ernst" und geht diesen umfassend nach.

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7. Vier Milliarden Euro für Klimafinanzierung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung strebt an, im Jahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe von vier Milliarden Euro für die öffentliche internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Das schreibt sie in einer Antwort (19/8414) auf eine Kleine Anfrage (19/7791) der Fraktion Die Linke.

Im Jahr 2017 habe sie rund 3,65 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln beigetragen. Zudem leiste Deutschland einen wichtigen Beitrag durch die Mobilisierung von Kapitalmarktmitteln über die KfW-Bankengruppe und ihre Tochtergesellschaft, die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG). Für das Jahr 2018 läge die endgültige Zahl noch nicht vor.

Insgesamt seien die Industrieländer auf einem guten Weg, das Hundert-Milliarden-Dollar-Klimafinanzierungsziel für 2020 zu erreichen, heißt es in der Antwort weiter. Laut einer Analyse der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) seien die Ausgaben für die öffentliche Klimafinanzierung von 2013 bis 2017 kontinuierlich angestiegen.

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8. Projekte von Meeresschutzfonds angelaufen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die im Jahr 2016 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gegründete Stiftung zum internationalen Meeresschutz namens "Blue Action Funds" hat laut Bundesregierung im März 2018 ihre Arbeit aufgenommen und plant im Rahmen der aktuell geförderten Projekte den Aufbau von Meeresschutzgebieten mit einer Fläche von insgesamt 27.707 Quadratkilometern in Mosambik, S&atilde,o Tomé und und Príncipe sowie in der Region Melanesien. Das schreibt die Koalition in einer Antwort (19/8416) auf eine Kleine Anfrage (19/7976) der FDP-Fraktion.

Des Weiteren werde auf einer Fläche von 147.493 Quadratkilomtern die Verwaltung bestehender Meeresschutzgebiete verbessert und gestärkt. Da die drei- bis fünfjährigen Vorhaben erst im vergangenen Jahr angelaufen seien, lägen noch keine Fortschrittsberichte vor.

Zum 25. Februar 2019 hätten die von der Bundesregierung aus dem Haushalt des BMZ bereitgestellten Mittel für den Fonds 55,1 Millionen Euro betragen, heißt es in der Antwort weiter. Aktuell plane sie keine weitere Bereitstellung von Mitteln. Der Fonds wolle vorrangig Mittel von weiteren Gebern anwerben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 318 - 25. März 2019 - 13.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2019

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