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BUNDESTAG/8166: Heute im Bundestag Nr. 301 - 20.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 301
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. März 2019, Redaktionsschluss: 17.07 Uhr

1. Rechtsextreme Veranstaltungen
2. Verbotene Organisation Blood & Honour
3. Schutz aller Menschen und Gruppen
4. Zahl islamistischer Gefährder
5. Behördenreaktion auf Hackerangriff
6. Überstellungen im Dublin-Rahmen
7. Antiziganistische Straftaten im Jahr 2018


1. Rechtsextreme Veranstaltungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vierten Quartal vergangenen Jahres ist es bundesweit zu 43 Veranstaltungen von Rechtsextremisten mit überregionaler Teilnehmermobilisierung gekommen, die der Bundesregierung bekannt geworden sind. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (19/8301) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8003) hervor. Die angegebenen Teilnehmerzahlen schwanken zwischen 20 und 2.500.

Weiterhin registrierten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder den Angaben zufolge im genannten Zeitraum 17 Kundgebungen "gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen eine überwiegend rechtsextremistische Einflussnahme beziehungsweise Steuerung erkennbar war". Hier bewegten sich die angegebenen Teilnehmerzahlen zwischen 25 und 65.

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2. Verbotene Organisation Blood & Honour

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die verbotene neonazistische Organisation "Blood & Honour - Division Deutschland" (B&H) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/8303) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7600). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass B&H und ihre Jugendorganisation "White Youth" (WY) am 12. September 2000 durch den Bundesinnenminister verboten wurden. Dennoch seien in den Folgejahren immer wieder einzelne Hinweise "auf möglicherweise neu entstehende (über-)regionale Strukturen von B&H in Deutschland bekannt geworden, denen intensiv nachgegangen wurde und wird".

Aufgrund der Einzelhinweise auf mutmaßliche Mitglieder oder Sympathisanten von B&H und der häufigen Verwendung der entsprechenden Symbolik der verbotenen Organisation in den sozialen Netzwerken sei davon auszugehen, "dass B&H auch mehr als 18 Jahre nach dem Verbot über einen nicht zu unterschätzenden Bekanntheits- (und Beliebtheits-)grad in der Szene verfügt", führt die Bundesregierung weiter aus. Infolgedessen sei von einer nicht konkret zu beziffernden Anzahl von Sympathisanten und Anhängern auszugehen. Eine bundesweite Struktur von B&H, vergleichbar mit "Blood & Honour - Division Deutschland" zum Zeitpunkt des Verbots im Jahr 2000, ist laut Vorlage nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht vorhanden, weshalb Personen, "die mit B&H in eine wie auch immer geartete Verbindung gebracht werden", nicht zwangsläufig als Mitglieder eingeschätzt werden könnten.

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3. Schutz aller Menschen und Gruppen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Alle in Deutschland lebenden Menschen und Gruppen müssen nach Ansicht der Bundesregierung "im Einklang mit und nach geltendem Recht vor Gewalt, Herabwürdigung und Benachteiligung geschützt werden". Es sei Aufgabe der dafür zuständigen staatlichen Stellen, "diesen Schutz und diese Sicherheit zu gewährleisten", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8302) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8009).

Islamfeindliche Bestrebungen, die sich "gegen die Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz [GG]), das Diskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) und die Religionsfreiheit (Artikel 4 GG) richten und die Geltung dieser Prinzipien für Muslime durch politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen außer Kraft setzen beziehungsweise beseitigen wollen", seien als extremistisch zu beurteilen, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie unterlägen daher dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass Muslime in Deutschland ihre Religion in der Regel im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausübten. Auslegungen und Personenzusammenschlüsse, die sich unter Berufung auf den Islam gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, würden im Kapitel "Islamismus/islamistischer Terrorismus" des aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufgeführt.

Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, ist im Phänomenbereich des Ausländerextremismus "in Teilen des türkischen Rechtsextremismus gelegentlich auch Christenfeindlichkeit festzustellen". Dies gehe in die Beurteilung des extremistischen Charakters der türkisch-rechtsextremistischen "Ülkücü"-Bewegung mit ein.

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4. Zahl islamistischer Gefährder

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in Deutschland erfassten islamistischen Gefährder ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/8304) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8008). Wie die Bundesregierung darin ausführt, waren nach ihrer Kenntnis mit Stand vom 31. Januar 2019 bundesweit 753 Personen als Gefährder eingestuft.

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5. Behördenreaktion auf Hackerangriff

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der zum Jahresbeginn bekannt gewordene "Hackerangriff" auf Bundestagsabgeordnete und andere Personen des öffentlichen Lebens hat das Vertrauen in die zuständigen Behörden nach Einschätzung der Bundesregierung nicht erschüttert. Die zuständigen Bundesbehörden hätten in dem Fall "gut, schnell und erfolgreich zusammengearbeitet", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8339) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7997). Auch die Koordinierung der Fallbearbeitung durch das im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angesiedelte Nationale Cyber-Abwehrzentrum (CyberAZ), an dem alle sicherheitsrelevanten Behörden beteiligt seien, habe sich bewährt.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, konnte der mutmaßliche Täter durch die gemeinsame Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, des Bundeskriminalamtes , des BSI und der Landespolizeibehörden schnell ermittelt werden. Die von den Veröffentlichungen ihrer Daten Betroffenen seien darüber hinaus von den zuständigen Behörden schnell informiert worden und hätten Beratungsangebote erhalten; zudem seien der Bevölkerung Empfehlungen im Internet zur Verfügung gestellt worden.

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6. Überstellungen im Dublin-Rahmen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Überstellungen von Asylbewerbern im Rahmen des sogenannten Dublin-Systems sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/8340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7623). Danach kam es im vergangenen Jahr zu insgesamt 54.910 Übernahmeersuchen von Deutschland an die Mitgliedstaaten. Die Zahl der Zustimmungen lag in diesem Zeitraum laut Vorlage bei 37.738 und die der erfolgten Überstellungen bei 9.209.

Die Zahl der Übernahmeersuchen von Mitgliedstaaten an Deutschland betrug den Angaben zufolge im genannten Zeitraum 25.008. Hier gab es insgesamt 16.087 Zustimmungen und 7.580 Überstellungen.

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7. Antiziganistische Straftaten im Jahr 2018

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung nach vorläufigen Zahlen 63 antiziganistische Straftaten registriert worden. Darunter waren sieben Gewaltdelikte, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/8343) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7999) weiter hervorgeht. Bei den 63 Straftaten wurden den Angaben zufolge für 2018 zum Stichtag 31. Januar 2019 insgesamt 36 Tatverdächtige ermittelt. Laut Vorlage werden Straftaten als antiziganistisch erfasst, wenn sie sich gegen die Volksgruppe der Sinti und Roma richten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 301 - 20. März 2019 - 17.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2019

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