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BUNDESTAG/8102: Heute im Bundestag Nr. 236 - 05.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 236
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 5. März 2019, Redaktionsschluss: 11.04 Uhr

1. Regierung überprüft Patentrecht
2. Maßnahmen gegen Telefonabzocke
3. Treffen von Barley und Soros
4. Schutz von Daten im Internet
5. Digitale Grundaufzeichnungen
6. Opfer der Zwangsgermanisierung


1. Regierung überprüft Patentrecht

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung überprüft nach eigenen Angaben das Patentrecht auf Anpassungs- und Modernisierungsbedarf. Nach Durchführung der Prüfung werde in Abhängigkeit von ihrem Ergebnis ein Gesetzentwurf vorgelegt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/8048) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7591). Mit Blick auf die in der Anfrage zitierte Kritik unter anderem an der langen Verfahrensdauer der Patentprüfung werde langfristig eine mittlere Verfahrensdauer von drei Jahren ab Stellung des Prüfungsantrages angestrebt. 2017 habe der Mittelwert 4,5 Jahre betragen. Über eine schnelle Besetzung der mit den Haushaltsgesetzen 2018 und 2019 neu zugewiesen Prüferstellen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hinaus verfolge die Bundesregierung weitere Maßnahmen mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung. Zahlen zu den in der Anfrage ebenfalls thematisierten Patentrechtsverletzungen lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es weiter in der Antwort.

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2. Maßnahmen gegen Telefonabzocke

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen oder aufgedrängten Verträgen schützen. So werde als Reaktion auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden und im Ergebnis der Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2017 geprüft, ob durch die Einführung einer Textformbestätigung des telefonischen Vertragsabschlusses (Bestätigungslösung) ein verbesserter Schutz erreicht werden kann, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/8049) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7597). Die Fragesteller beziehen sich auf die laut Bundesnetzagentur gestiegene Zahl von Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung und die daraufhin vom Bundesjustizministerium angekündigten Rechtsverschärfungen.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen sei besonders die Energiebranche von unseriösen Geschäftspraktiken betroffen, heißt es weiter in der Antwort. Vor diesem Hintergrund seien im vergangenen Jahr bereits intensive Gespräche mit Vertretern der Energiebranche geführt worden. Für Sommer 2019 plane das Bundesjustizministerium einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, mit dem durch eine Bestätigungslösung dafür Sorge getragen werden solle, dass der Verbraucher vor einem ungewollten Anbieterwechsel geschützt wird. Darüber hinaus halte es die Bundesregierung für notwendig und setze sich dafür ein, Verbraucher zielgruppenspezifisch und in verständlicher Form über das Erfordernis einer Einwilligung für Telefonwerbung und die Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit durch die Bundesnetzagentur zu informieren.

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3. Treffen von Barley und Soros

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Treffen zwischen Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und US-Investor und Philanthrop George Soros im November vergangenen Jahres fand aus Anlass der Eröffnung einer Zweigstelle der Open Society Foundation in Berlin statt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8045) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7397). Barley habe mit Soros in ihrer Eigenschaft als Bundesjustizministerin gesprochen, und das Ministerium habe das Treffen dokumentiert und in üblicher Weise über seinen Inhalt informiert. In dem Treffen sei über die Bedeutung einer lebendigen Zivilgesellschaft und den möglichen Beitrag von Stiftungen in diesem Zusammenhang gesprochen worden. Eine in der Fragestellung unterstellte Verknüpfung von Barleys privatem Facebook-Account mit dem offiziellen Internetauftritt ihres Ministeriums bestehe nicht.

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4. Schutz von Daten im Internet

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hält die grundsätzliche Einbeziehung auch von Klein- und Kleinstunternehmen in den Anwendungsbereich der E-Evidence-Verordnung EPOC-VO für sachgerecht, da andernfalls "sichere Datenhäfen" entstehen könnten. Das schreibt sie in der Antwort (19/8054) auf eine Kleine Anfrage der Faktion Die Linke (19/7639) zur Herausgabe von im Internet gespeicherten persönlichen Daten. Die Bundesregierung habe sich in den Verhandlungen zum Vorschlag der EPOC-VO allerdings dafür eingesetzt, übermäßige Belastungen für kleinere Unternehmen zu vermeiden. Des Weiteren habe sich die Bundesregierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten während der gesamten Verhandlungen zur EPOC-VO intensiv für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern und den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung eingesetzt. Die Anpassungen der EPOC-VO in der Fassung vom Dezember 2018 gegenüber der von der Europäischen Kommission vorgelegten Textfassung setzten das Anliegen der Bundesregierung bereits teilweise um. Diese Anpassungen seien wichtige Verbesserungen der EPOC-VO, die Bundesregierung wünsche sich mit Blick auf den erforderlichen Grundrechtsschutz jedoch noch weitere Nachjustierungen im Zuge des anstehenden Trilogs zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission.

Die Anfrage bezieht sich auf den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM (2018) 225 final - 2018/0108 (COD)) und ein Zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität zur Verbesserung der Sicherung elektronischer Beweismittel. Das derzeit verhandelte Protokoll hat der Antwort zufolge die grenzüberschreitende Beweiserhebung durch Strafverfolgungsbehörden zum Gegenstand und soll eine stärkere Zusammenarbeit bei der Sicherung elektronischer Beweismittel und der Verfolgung von Computerkriminalität möglich machen. Geplant sei, dass eine damit befasste Expertengruppe ihre Arbeiten im Dezember 2019 abschließt.

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5. Digitale Grundaufzeichnungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7974). Demnach seien elektronische Aufzeichnungssysteme ab 2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Es erscheine jedoch zweifelhaft, ob der Einsatz zu diesem Termin eingehalten werden könne.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem erfahren, wann mit dem Abschluss des neuen Zertifizierungsverfahrens zu rechnen ist.

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6. Opfer der Zwangsgermanisierung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit den Opfern der sogenannten Zwangsgermanisierung von Kindern in der Nazi-Zeit befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/8016). Zehntausende Kinder seien damals ihren Eltern weggenommen und "germanisiert" worden. Viele seien körperlich misshandelt worden und hätten schwerwiegende Traumata erlitten. Bis heute werde ihnen eine Entschädigung verwehrt.

Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun, warum den Opfern bislang keine Entschädigung gewährt wurde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 236 - 5. März 2019 - 11.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2019

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