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BUNDESTAG/7972: Heute im Bundestag Nr. 106 - 30.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 106
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. Januar 2019, Redaktionsschluss: 09.34 Uhr

1. Notbremsassistenzsysteme für Pkw
2. Betrieb des Breitbandbüros des Bundes
3. Zweisprachige Autobahnbeschilderung
4. Bußgeld bei Verstoß gegen Nachtflugverbot
5. Grenzwert für nachgerüstete Diesel-Pkw
6. Keine Angaben zu Kleinlasterbewegungen
7. AfD thematisiert neue WLTP-Abgastests


1. Notbremsassistenzsysteme für Pkw

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einem verpflichtenden Einsatz von Notbremsassistenzsystemen auch bei Pkw. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Material zu überweisen und sie zugleich dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Mit der Petition wird gefordert, für Lkw und Pkw Frontkollisionswarnsysteme zur Pflichtausstattung zu machen. Insbesondere habe dabei eine Vollbremsung bei einer sicheren Kollision zu erfolgen, heißt es in der Eingabe. Wie die Petenten schreiben, gebe es zwar inzwischen ausgereifte Systeme zur Frontkollisionswarnung. Diese würden aber nicht bei allen Herstellern als Serienausstattung angeboten. Daher müsse der Gesetzgeber tätig werden.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung begrüßt der Petitionsausschuss, dass sich das BMVI in den vergangenen Jahren auf internationaler Ebene erfolgreich für die Einführung von Notbremsassistenzsystemen bei Nutzfahrzeugen eingesetzt habe. Für Busse und Lkw würden die Notbremsassistenzsysteme bei neuen Fahrzeugtypen nach einem festgelegten Zeitschema abhängig von der Fahrzeugkategorie und -bauart seit dem 1. November 2013 eingeführt. Durch solche Systeme werde im Anschluss an die Warnung des Fahrers bei einer drohenden Kollision die Geschwindigkeit des Fahrzeuges automatisch verringert. "Nach Überzeugung sowohl der Bundesregierung als auch des Petitionsausschusses wird der verpflichtende Einsatz von Notbremsassistenzsystemen zukünftig die Anzahl und die Schwere von Auffahrunfällen mit schweren Nutzfahrzeugen deutlich verringern", heißt es in der Vorlage.

Darüber hinaus habe das BMVI die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, die Anforderungen an Notbremsassistenzsysteme im Rahmen eines Forschungsprojektes vertieft zu untersuchen. Anhand der Untersuchungsergebnisse solle auf internationaler Ebene dafür geworben werden, die technischen Vorschriften weiter fortzuschreiben, um Notbremsassistenzsysteme "noch sicherer und effektiver zu machen".

Für Pkw seien Notbremsassistenzsysteme bereits am Markt verfügbar, heißt es weiter. Es existierten jedoch dazu noch keine harmonisierten technischen Anforderungen, die für die Typengenehmigung herangezogen werden könnten. Eine Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen beginne gerade, entsprechende Anforderungen zu entwickeln, schreiben die Abgeordneten. Im Rahmen der Anpassung einer entsprechenden EU-Verordnung beabsichtige die EU-Kommission Notbremsassistenzsysteme für Pkw künftig verpflichtend vorzuschreiben. Das BMVI arbeite an der Vorschriftengestaltung aktiv mit und unterstütze eine verbindliche Ausrüstung von Pkw mit Notbremsassistenzsystemen, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Vor diesem Hintergrund ist die Petition aus Sicht des Ausschusses geeignet, in die weiteren Prüfungen und Untersuchungen einbezogen zu werden. Damit die Eingabe auch bei der Anpassung der EU-Verordnung berücksichtigt werden kann, empfiehlt der Petitionsausschuss, sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

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2. Betrieb des Breitbandbüros des Bundes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (19/7096) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6625) zum Betrieb des Breitbandbüros des Bundes, welches die Aufgabe hat, Politik, Verwaltung, Bürger und Wirtschaft in Fragen des Breitbandausbaus zu informieren und zu beraten, durch die Firma atene KOM GmbH, die zugleich auch als Projektträger für den Breitbandbereich fungiert. Auftrag und Vertragsgestaltung des Breitbandbüros des Bundes und des beliehenen Projektträgers seien voneinander klar abgegrenzt, heißt es in der Antwort. Die sachgemäße Zuordnung von zu erteilenden Aufträgen werde durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Auftraggeber sichergestellt. Durch monatlichen Abgleich im Rahmen der Rechnungsprüfung des Auftraggebers werde zudem sichergestellt, "dass jeder Personaleinsatz und jede erbrachte Leistung eindeutig zuzuordnen ist und vertragsgemäß abgerechnet wird", schreibt die Regierung zur Beantwortung der Frage, wie eine Trennung der Tätigkeiten der atene KOM GmbH garantiert wird.

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3. Zweisprachige Autobahnbeschilderung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lehnt eine zweisprachige Beschilderung an Bundesautobahnen über die aktuell praktizierten Ausnahmen hinaus ab. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7094) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6765) hervor.

Maßgebend für die Anordnung von Beschilderung an den Bundesautobahnen seien die "Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen" (RWBA) 2000, schreibt die Regierung. Danach sei für die Schreibweise der innerdeutschen Ziele die amtliche Bezeichnung zu verwenden. "Amtliche Verkehrszeichen sollen so gestaltet werden, dass die Kraftfahrer die Information mit einem Blick aufnehmen und ihre Fahrweise beziehungsweise Fahrtentscheidung danach ausrichten können", heißt es in der Antwort. Eine zweisprachige Ausschilderung der Zielangaben auf Autobahnen würde aus Sicht der Bundesregierung zu einer Verdoppelung der auf den Wegweisern bereits vorhandenen Informationen führen. Insbesondere bei zügiger Fahrt auf Bundesfernstraßen könne jedoch nur eine sehr begrenzte Zahl von Informationen aufgenommen und in Fahrtentscheidungen umgesetzt werden. Jede zusätzliche Information, auch eine fremdsprachige, stelle eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar, die somit zu einer Verringerung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen würde.

Die in Grenzbereichen anzutreffende, bei starker sprachlicher Abweichung von Zielangaben praktizierte zweisprachige Beschilderung der im Ausland befindlichen Fernziele - wie etwa Lüttich/Liège oder Breslau/ Wroclaw - stelle einen Sonderfall dar, macht die Bundesregierung durch Verweis auf die Beantwortung einer Schriftlichen Frage der Abgeordneten Caren Lay (Die Linke) in der vergangenen Legislaturperiode (18/13467) deutlich. Diese Beschilderungsform gewährleiste die Orientierung der nur fremdsprachigen Verkehrsteilnehmer und stelle damit einen Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dar. In den RWBA 2000 sei deshalb festgelegt, dass bei grenzüberschreitender Wegweisung für Ziele in benachbarte Länder im Allgemeinen die ausländische Schreibweise zu wählen sei. Bei starker sprachlicher Abweichung der Ortsbezeichnung könne die deutsche Schreibweise verwendet und die ausländische Bezeichnung durch Schrägstrich getrennt nachgestellt werden. Aus Sicht der Bundesregierung besteht - insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit - keine Notwendigkeit "über diese Regelungen hinaus zweisprachige Beschilderungen im Bereich der Bundesautobahnen vorzusehen".

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4. Bußgeld bei Verstoß gegen Nachtflugverbot

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung unterstützt nach eigener Aussage grundsätzlich das mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (19/6088) verfolgte Anliegen, künftig nicht nur die Piloten sondern auch die jeweiligen Fluggesellschaften bei Verstößen gegen das Nachflugverbot mit Bußgeldern zu belegen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7099) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6677) hervor. Die Einhaltung der geltenden Betriebsbeschränkungsregelungen an deutschen Flugplätzen sei für die Bundesregierung von besonderer Bedeutung, heißt es in der Antwort. Verstöße gegen Betriebsbeschränkungszeiten eines Flugplatzes sollten durch geeignete Maßnahmen der Beteiligten verhindert werden. Sofern es trotzdem zu Verstößen kommt, müssten diese auch angemessen sanktioniert werden, schreibt die Regierung.

Zur Beantwortung der Frage, ob Piloten seitens der Fluggesellschaften finanziell für durch sie aus Sicherheitserwägungen erwirkte Flugausfälle haftbar gemacht werden können oder ihnen arbeitsrechtliche Sanktionen drohen, schreibt die Regierung: Luftfahrtunternehmen seien entsprechend einer EU-Verordnung verpflichtet, interne Regeln festzulegen, um Arbeitnehmer mit sicherheitsrelevanten Aufgaben nicht für deren Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen, die Erfahrung und Ausbildung entsprechen, zu sanktionieren. Der Bundesregierung seien keine Fälle bekannt, in denen die Flugbesatzung aufgrund von Flugausfällen infolge begründeter Zweifel an der Sicherheit des Fluges und der Passagiere aufgrund von Witterungsbedingungen, Fehlverhalten von Passagieren oder Übermüdung der Flugzeugbesatzung arbeitsrechtliche Konsequenzen zu tragen hatten, heißt es in der Antwort.

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5. Grenzwert für nachgerüstete Diesel-Pkw

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Gemäß dem "Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten" wurde laut Bundesregierung ein Grenzwert von 270 mg/km Stickoxid für nachgerüstete Pkw mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen "Euro 4" und "Euro 5" festgelegt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7177) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6811) hervor.

Bisher habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Hardware-Stickoxid-Minderungssysteme für Pkw erteilt. Zu keinem der aktuell vorliegenden Anträge lägen die entscheidungsrelevanten Dokumente bisher vollständig vor, heißt es in der Antwort. Bei Vorliegen aller Dokumente entscheide das KBA zügig.

Zur Beantwortung der Frage, wie viele Diesel-Pkw mit Euro 4, Euro 5 und Euro 6 (ohne Euro 6d-Temp) von Fahrverboten beziehungsweise Umrüstungen betroffen sind, verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zur Schriftlichen Frage des Abgeordneten Oliver Luksic (FDP) (19/6511). Darin heißt es: "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor."

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6. Keine Angaben zu Kleinlasterbewegungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zur Entwicklung der Anzahl der Kleinlasterbewegungen aus Osteuropa in den letzten zehn Jahren liegen der Bundesregierung "keine statistischen Angaben" vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7095) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6884) hervor. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist auffällig, "dass immer mehr Kleinlaster (Sprinter-Klasse) aus Osteuropa kleinste Mengen Ware über sehr lange Strecken nach Deutschland oder noch weiter westlich transportieren".

Auf die Frage, wie die Bundesregierung diese "Fehlentwicklung" beurteilt, und was sie plant, dagegen zu unternehmen, heißt es in der Antwort: Derzeit fänden auf europäischer Ebene im Rahmen der Beratungen zum Mobilitätspaket I Diskussionen über eine Anpassung der Regelungen zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des gewerblichen Güterverkehrs statt. "Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Regelungen für faire Wettbewerbsbedingungen für im Straßengüter- und Personenverkehr tätige Unternehmen zu schaffen", heißt es in der Vorlage. Gegenstand der Diskussion über den Marktzugang sei auch eine mögliche Absenkung der Eingangsschwelle des Anwendungsbereiches unterhalb von derzeit mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs, teilt die Regierung mit.

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7. AfD thematisiert neue WLTP-Abgastests

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Inwieweit ein Zusammenhang zwischen der Einführung der neuen WLTP-Abgastests ab dem 1. September 2018 und dem "Einbruch der Automobilproduktion" besteht, möchte die AfD-Fraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/7150) schreiben die Abgeordneten, im dritten Quartal 2018 sei die Wirtschaftsleistung in Deutschland gegenüber dem Vorquartal real um 0,2 Prozentpunkte gesunken. Maßgeblich dafür verantwortlich sei laut Bankenverband ein kräftiger Einbruch bei der Automobilproduktion, heißt es in der Vorlage. Seit dem 1. September 2018 unterlägen in Deutschland zudem neuzuzulassende Fahrzeuge dem WLPT-Abgastest. Dieser solle zu realitätsnäheren Angaben zu Verbrauch und Schadstoffausstoß bei Automobilen führen. Das Testverfahren sehe vor, dass jedes Modell mit jeder denkbaren Ausstattung einzeln zu zertifizieren sei. "Dies stellt insbesondere für den VW-Konzern eine große Herausforderung dar", schreibt die AfD-Fraktion unter Berufung auf Medienberichte.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, ob sie für den deutschen Markt Übergangsregelungen einplant, damit nach den bisherigen Tests produzierte Fahrzeuge "rechtssicher abverkauft werden können". Wissen wollen die Parlamentarier auch, wie hoch der wirtschaftliche Schaden für die deutsche Automobilindustrie infolge der Einführung der WLTP-Tests ist, wie hoch die der Automobilindustrie durch die neue Zertifizierung der einzelnen Fahrzeugmodelle entstehenden Kosten sind und ob die Bundesregierung plant, Ausgleichszahlungen an betroffene deutsche Automobilkonzerne zu leisten, um die entstehenden Kosten abzudämpfen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 106 - 30. Januar 2019 - 09.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2019

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