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BUNDESTAG/7938: Heute im Bundestag Nr. 072 - 22.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 72
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 22. Januar 2019, Redaktionsschluss: 10.49 Uhr

1. Unabhängige Polizeibeschwerdestelle
2. Iranische Geheimdienstaktivitäten
3. Auswertung von Datenleaks
4. Bundespolizeidirektion Pirna
5. Angeordnete Aufnahmezusagen
6. Unterhaltssicherung im Schengen-Gebiet


1. Unabhängige Polizeibeschwerdestelle

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke eine unabhängige "Polizeibeschwerdestelle" auf Bundesebene einrichten. Dazu soll sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kompetenzen und Pflichten einer solchen Stelle festlegt, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/7119).

Die Möglichkeit, polizeiliches Verhalten und Agieren von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, sei "zentrales Gebot in einem Rechtsstaat" und diene einem vertrauensvollen Verhältnis von Bürgern und der Polizei, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Die besondere Stellung der Polizei als bewaffnetem Ordnungshüter und Teil des staatlichen Gewaltmonopols erfordere in besonderer Weise die Möglichkeit, Fehlverhalten und möglichen Missbrauch unabhängig von polizeilichen Strukturen anzuzeigen und überprüfen zu lassen.

"Zahlreiche Fälle polizeilichen Fehlverhaltens haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle unterstrichen", heißt es in dem Antrag weiter. Nicht nur für Beschwerden von Bürgern, sondern auch für Angehörige der Polizei selbst sei ein unabhängiger Beschwerdemechanismus wichtig. Polizisten, die mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, sich jedoch "aufgrund eines Corpsgeistes oder der ,Cop Culture' nicht an ihre Vorgesetzten wenden", müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, außerhalb der Institution Polizei ihre Beschwerden vorbringen zu können.

Die Polizeibeschwerdestelle muss der Vorlage zufolge unabhängig ermitteln können. Dazu soll sie räumlich von den Polizeidienststellen getrennt arbeiten und die Mitarbeiter sollen in keinem institutionellen oder hierarchischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten stehen, wie aus dem Antrag hervorgeht. Zudem soll sie nach dem Willen der Abgeordneten auch unabhängig von individuellen Beschwerden von ihr identifizierte systemische Mängel untersuchen können, "die diskriminierendes oder unverhältnismäßiges Verhalten befördern". Auch soll sie laut Vorlage "alle für die Überprüfung der Beschwerde notwendigen Befugnisse haben, was insbesondere Akteneinsichtsrechte, die Möglichkeit eigener Beweiserhebung, die Befragung von Zeugen umfasst".

Wie die Fraktion weiter ausführt, sollen die Beschwerdeführer "in das Beschwerdeverfahren einbezogen werden, um ihre Interessen im Prozess der Ermittlung zu berücksichtigen". Hinsichtlich der Polizeibeschäftigten soll die Beschwerdestelle den Abgeordneten zufolge auch unter Umgehung des Dienstweges informiert werden können. Ferner soll ihre Arbeit laut Antrag "grundsätzlich in geeigneter Weise, zum Beispiel durch einen jährlich dem Parlament vorzulegenden Bericht" öffentlich gemacht werden.

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2. Iranische Geheimdienstaktivitäten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "iranische Geheimdienstaktivitäten in Deutschland" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/7003) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6594). Danach ist das "Ministry of Intelligence of the Islamic Republic of Iran" (nach seiner früheren Bezeichnung "Ministry of Information and Security" zumeist MOIS abgekürzt) als ziviler In- und Auslandsnachrichtendienst der wichtigste Nachrichtendienst der Islamischen Republik Iran und stellt ein zentrales Instrument der politischen Führung zur Sicherung ihres Machtanspruches dar.

Zu den weiteren Nachrichtendiensten, über die der Iran verfügt, gehören den Angaben zufolge neben der "Revolutionary Guard Intelligence Organization", dem Auslandaufklärungs- und Inlandsabwehrdienst des "Islamic Revolutionary Guard Corps" (IRGC), unter anderem auch die "auf extraterritoriale Einsätze ausgerichtete, auch nachrichtendienstlich agierende ,Quds Force', eine militärische Spezialeinheit der IRGC" sowie die "Security and Intelligence Organization of the Army", ein militärischer Sicherheits- und Informationsdienst der regulären iranischen Streitkräfte.

Der Aufklärungsschwerpunkt des MOIS liegt in der Beobachtung und Bekämpfung oppositioneller Gruppierungen im In- und Ausland, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dabei stehen laut Vorlage vor allem die oppositionelle "Volksmodjahedin Iran-Organisation" und ihr politischer Arm, der "Nationale Widerstandsrat Iran", aber auch iranische Oppositionelle aus dem monarchistischen Spektrum sowie iranisch-kurdische Bewegungen im Fokus. Das MOIS beschaffe darüber hinaus auch Informationen aus den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik. Im Vordergrund stehe dabei die Aufklärung von Zielen in Deutschland, vereinzelt seien aber auch Personen oder Einrichtungen im europäischen Ausland Ziele des MOIS.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, versuchen - im Gegensatz zum MOIS - hauptamtliche Mitarbeiter sowie Agenten und Unterstützer der Quds Force insbesondere in Deutschland, "vorbereitend für den Bedarfsfall Ziele für mögliche Anschläge gegen westliche Objekte auszuforschen". Aus der überwiegenden Mehrzahl der bislang bekannt gewordenen Fälle werde deutlich, "dass (pro-)jüdische beziehungsweise. (pro-)israelische Einrichtungen in Deutschland sowie einzelne exponierte, für diese Einrichtungen tätige Personen im besonderen Fokus der Quds Force stehen".

Mit dem Mykonos-Attentat auf vier iranisch-kurdische Exilpolitiker in Berlin im September 1992 vergleichbare Gewalttaten, "die nachweislich iranischen staatlichen Stellen zugeordnet werden konnten", sind laut Bundesregierung in den letzten Jahren in Deutschland nicht bekannt geworden.

Seit dem Jahr 2014 werden der Vorlage zufolge verstärkt Cyberangriffe mit mutmaßlich iranischer Urheberschaft registriert. Das Erkenntnisaufkommen sowie öffentlich verfügbare Informationen über iranische Cyberkampagnen offenbarten hierbei "weitreichende globale Aufklärungsinteressen".

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3. Auswertung von Datenleaks

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Auswertung sogenannter (Daten-)Leaks durch das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7022) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6730). Danach ist es dem BKA gelungen, sich als einzige Polizeibehörde weltweit in den Besitz verschiedener Datenbestände zu bringen, die der Öffentlichkeit als "Panama Papers", "Offshore-Leaks", "Swiss Leaks", "Paradise Papers", "Bahamas Leaks" und "Zypern Leaks" bekannt sind. Als Polizeibehörde nutze das BKA die Daten ausschließlich innerhalb seiner Zuständigkeit zum Zwecke der Strafverfolgung. Schon die Erlangung der Datenbestände durch das BKA habe eine effektive Verfolgung von Straftaten, die anderenfalls nicht hätten aufgeklärt werden können, zum Ziel gehabt.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, zeigen die Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Steuerkriminalität sowie die Erkenntnisse aus den bisherigen Auswertungen der Datenbestände, "dass mit einem Verschleierungskonstrukt zur wirtschaftlichen Berechtigung versehene Off-Shore-Gesellschaften vornehmlich kriminellen Zwecken zur Umgehung der Rechtsordnung dienen". Solche Konstrukte würden häufig als Werkzeug zur Begehung von Geldwäsche und anderen Wirtschaftsstraftaten und Steuerhinterziehung eingesetzt. Soweit die Datenbestände Aufschluss über Steuerstraftaten geben, würden diese von den zuständigen Behörden aufbereitet und verfolgt. Dass so auch noch Steuernachforderungen geltend gemacht werden können, sei ein "wünschenswerter Nebeneffekt der Auswertung der Datenbestände".

Im Zuge der bislang geführten Ermittlungsverfahren wurden den Angaben zufolge bisher Vermögenswerte in Höhe von zirka 4,5 Millionen Euro vorläufig gesichert. Rückmeldungen der Steuerbehörden ergaben laut Vorlage bislang ein steuerliches Mehrergebnis von mehr als drei Millionen Euro.

Laut Vorlage ist die technische Aufbereitung aller Daten noch nicht abgeschlossen und die Auswertung der technisch aufbereiteten Datenbestände dauert an. Überprüfungen im Rahmen der Ermittlungsverfahren, Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Auswertung dieser umfangreichen und unstrukturierten Datenbestände mit den verschiedensten Dateiformaten stelle eine besondere Herausforderung hinsichtlich einer zielgerichteten Auswertung unter Zuhilfenahme moderner IT-Unterstützung dar. Dies beziehe sich auch auf die weiteren Datenbestände, "mit deren Auswertung voraussichtlich Anfang 2019 begonnen werden kann".

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4. Bundespolizeidirektion Pirna

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) In den Dienststellen der Bundespolizeidirektion Pirna sind mit Stand vom 1. Dezember vergangenen Jahres insgesamt 310 Dienstposten für Beamte unbesetzt gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7004) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6742) hervor.

Wie die Bundesregierung darin ausführt, dienen die für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 bereits im Bundeshaushaltsplan ausgebrachten und die für künftige Haushaltsjahre noch vorgesehenen Stellenzuwächse für die Bundespolizei "sowohl der Unterlegung von bereits im Vorgriff eingerichteten Dienstposten als auch zur Neueinrichtung von Dienstposten für die zu verstärkenden Aufgabenbereiche der Bundespolizei". Die Bundespolizeidirektion Pirna sei mit allen zugeordneten Dienststellen in die Überlegungen zur Verteilung der Stellenzuwächse einbezogen. Dieser "sehr aufwendige und komplexe Prozess" sei noch nicht abgeschlossen.

Der Zulauf der auf der Grundlage der zusätzlichen Planstellen neu ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten beginnt den Angaben zufolge im Frühjahr 2019 und erstreckt sich über mehrere Jahre. "In den nächsten Jahren werden daher nach und nach das aktuelle statistische Personal-Fehl ausgeglichen und die strukturelle Verstärkung der Bundespolizei immer deutlicher sichtbar werden", heißt es in der Antwort weiter. Damit einhergehend werde sich auch die Anzahl der nicht besetzten Planstellen nach und nach verringern, wenn die fertig ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten "nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes auf den Planstellen geführt werden".

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5. Angeordnete Aufnahmezusagen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Aufnahmezusagen gemäß Paragraph 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6977) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6228). Der Gesetzespassage zufolge kann das Bundesinnenministerium "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik" anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) "Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen" eine Aufnahmezusage erteilt.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, hat das Bamf aufgrund entsprechender Anordnungen des Ministeriums "im Zeitraum 2013 bis 2018 im Rahmen von Humanitären Aufnahmeverfahren 24.755 Aufnahmezusagen gemäß Paragraf 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz erteilt, zu denen Rückmeldungen über tatsächliche Einreisen erfolgt sind".

Von den 24.755 Aufnahmezusagen entfielen den Angaben zufolge 1.879 auf das Jahr 2013, 9.936 auf das Jahr 2014 und 7.192 auf das Jahr 2015. Für das Jahr 2016 wurden laut Vorlage 174 der Aufnahmezusagen verzeichnet, für das folgende Jahr 2.757 und für das vergangene Jahr 2.817.

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6. Unterhaltssicherung im Schengen-Gebiet

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Prüfung der Sicherung des Lebensunterhalts im Zusammenhang mit der Erteilung eines Schengenvisums ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/6974) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6705). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wird im Visumverfahren geprüft, ob der Antragsteller den Nachweis erbringt, dass er über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Schengen-Gebiet sowie für die Hin- und Rückreise beziehungsweise Weiterreise in einen Drittstaat verfügt. Ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts könnten auch durch den Nachweis einer Kostenübernahme und beziehungsweise oder einer privaten Unterkunft belegt werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Möglichkeit eines solchen Kostenübernahmenachweises bleibt den Angaben zufolge den Mitgliedstaaten im Rahmen ihres nationalen Rechts überlassen. In Deutschland regelt laut Bundesregierung Paragraf 68 des Aufenthaltsgesetzes die Einzelheiten einer von einem Verpflichtungsgeber gegenüber deutschen Behörden zugesicherten Haftung für den Lebensunterhalt eines sich in der Bundesrepublik aufhaltenden Ausländers, für dessen Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums die deutschen Auslandsvertretungen zuständig sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 72 - 22. Januar 2019 - 10.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2019

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